Bindungswirkung des Strafurteils kann MPU-Anordnung unzulässig machen
Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, darf sie gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) nicht zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils abweichen, soweit es Feststellungen zur Eignung des Führens von Kraftfahrzeugen enthält.
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PoliScan speed - Auswertrahmen als Kriterium eines möglichen Messfehlers
Die Kritik am Messverfahren „PoliScan-speed“ hat durch einen Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe neue Nahrung erhalten. Das Gericht stellte fest, dass der vorgeworfenen Geschwindigkeitsmessung eines Autofahrers möglicherweise eine Fehlzuordnung des Messwertes zugrunde lag.
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Alte Ampelblitzer können falsche Rotlichtzeiten liefern
Zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes ist grundsätzlich eine exakte Messung erforderlich. Es muss sicher feststehen, dass die Ampel beim Passieren bereits auf Rot stand bzw. die Rotlichtzeit mehr als eine Sekunde betragen hat, wenn deshalb ein Fahrverbot angeordnet wird. Aber gerade alte "Ampelblitzer" liefern nur eine ungenaue Messung, weshalb vielen Verkehrsteilnehmern zu Unrecht der Vorwurf des Überfahrens einer roten Ampel gemacht wird.
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Blutentnahmen ohne richterliche Anordnung selten unverwertbar
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.02.2007 war die Frage eines Beweisverwertungsverbotes aufgekommen. Sie wird dabei tendenziell mit dem Hinweis verneint, dass es sich um einen relativ geringfügigen Eingriff handele und es um einen nur einfachgesetzlichen Vorbehalt gehe.
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Geschwindigkeitsbeschränkung - In welchem Abstand muss ein Blitzer stehen?
In sämtlichen Bundesländern existieren interne Richtlinien für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung. Dabei handelt es sich zwar um rein verwaltungsinterne Vorgaben ohne Außenwirkung. Allerdings können sich diese Regelungen vor dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Grundgesetz (GG) für den Bürger rechtsbildend auswirken. So kann im Einzelfall von einem Fahrverbot abzusehen oder sogar eine Einstellung des Verfahrens geboten sein, wenn sich die Verwaltungsbehörde ohne sachliche Gründe über diese Vorgaben hinweggesetzt hat.
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PoliScan Speed - Verfahrenseinstellung wegen unzulässiger Software
Düsseldorf. Geschwindigkeitsmessungen mit dem relativ neuen Lasermessverfahren PoliScan Speed standen bereits häufiger in der Kritik der Verkehrsrechtler, vor allem wegen vermeintlich fehlender Plausibilität der Messwertbildung. Das System ist inzwischen von der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Dennoch sind in bestimmten Konstellationen nach wie vor Bedenken gegen die Richtigkeit einer Messung mit PoliScan Speed denkbar, die zu einer Einstellung des Bußgeldverfahrens führen können.
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PoliScan Speed - Neues zu Schwachstellen der Geschwindigkeitsmessung
Düsseldorf. Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beruhen bundesweit immer häufiger auf einer Messung mit dem System PoliScan Speed des Herstellers Vitronic. Die messenden Behörden schaffen PoliScan Speed gerne an, denn der Blitzer ermöglicht eine mehrspurige Fahrbahnüberwachung und somit höhere Einnahmen. PoliScan Speed gibt es als mobiles als auch als stationäres System. Letztgenannte Blitzer sind vor allem als „PoliScan Speed Tower“ bekannt. Entsprechend beschäftigt PoliScan Speed in hohem Maß den im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt, die Gutachter und die Gerichte.
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Leichte Fahrlässigkeit contra Fahrverbot
Düsseldorf. Einer der möglichen erfolgversprechenden Ansatzpunkte, wie ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten ein Fahrverbot nach einem Verkehrsverstoß abwnden kann, ist die Geltendmachung eines sog. „Augenblicksversagens“. Denn auch im Falle einer objektiv schwerwiegenden und gefährlichen Straßenverkehrsordnungswidrigkeit liegen die Voraussetzungen für den Ausspruch eines Fahrverbotes nicht vor, sofern dem Betroffenen bei Begehung der Zuwiderhandlung nur leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
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§ 21 StVG - Kein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis bei fehlender Kenntnis einer wirksamen Entziehungsverfügung
Düsseldorf. Das Kammergericht Berlin hat in einer Entscheidung klargestellt, dass die Anforderungen daran, was der Täter von den tatbestandlichen Voraussetzungen der Verkehrsrechts-Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" kennt oder hätte kennen müssen nicht zu streng sein dürfen.
Wer ein Kfz fährt, obwohl die dazu erforderliche Fahrerlaubnis fehlt oder ein Fahrverbot besteht, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Auch fahrlässiges Handeln ist mit Strafe bedroht. Das heißt, es kann auch bestraft werden, wer zwar nicht bewusst ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, diese Tatsache aber hätte erkennen können und müssen.
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Atemalkohol: Voraussetzungen einer verwertbaren Messung
Düsseldorf. Die im Verkehrsrecht relevante Atemalkoholkonzentration wird in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen. Der gesetzlich festgelegte Grenzwert liegt bei 0,25 mg/l. Ein Verstoß gegen § 24a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) liegt vor, wenn der Betroffene einen Atemalkoholwert von 0,25 mg/l aufweist. Das einzige in Deutschland bauartzugelassene Atemalkoholmessgerät ist das „Alcotest 7110 Evidential“ der Firma Draeger. Damit eine Atemalkoholmessung mit diesem Messgerät gegen den Betroffenen verwertet werden darf, müssen laut Bundesgerichtshof (BGH) einige Punkte beachtet werden. Bei den Obergerichten herrscht Uneinigkeit über die Konsequenzen einer Missachtung der Messvorgaben.
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Unfallflucht: Goldene Regeln für Beschuldigte
Düsseldorf. Wer mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert wird, ist gut beraten, äußerst vorsichtig zu agieren und gegebenenfalls einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Denn der Straftatbestand - § 142 Strafgesetzbuch (StGB) - kann weitreichende Rechtsfolgen haben. Jedem Tatverdacht wird von Polizei und Staatsanwaltschaft mit einem hohen Verfolgungseifer nachgegangen.
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Neues Recht für Auslandsknöllchen in Kraft getreten
Düsseldorf. Weiterer Einschnitt im Verkehrsrecht: Am 28. Oktober 2010 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen (EuGeldG) in Kraft getreten. Diese Regelung ermöglicht es jedem anderen europäischen EU-Staat seine „Knöllchen“ und Geldstrafen jetzt grundsätzlich auch hierzulande anerkennen und vollstrecken zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies jedoch unzulässig.
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Wann gilt ein EU-Führerschein?
Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf nimmt dazu in einem Beschluss vom 20.04.2010 eindeutig Stellung (Az: 6 L 328/10): Die Bundesrepublik Deutschland ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) grundsätzlich verpflichtet, eine von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis anzuerkennen. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2008 ausgeführt: Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaates, zu prüfen, ob die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere diejenigen hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung - gegebenenfalls die Neuerteilung - einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist.
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Promillefahrt - Unverwertbarkeit einer von der Polizei angeordneten Blutprobe
Düsseldorf. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung von 2007 an den gesetzlichen und natürlich auch im Verkehrsrecht geltenden Grundsatz erinnert, dass die Entnahme einer Blutprobe grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden muss. Nur bei „Gefahr im Verzug“ ist die Staatsanwaltschaft oder die Polizei zur Vornahme dieser strafprozessualen Maßnahme berechtigt. Seither hat es eine kaum zu überblickende Rechtsprechung zu diesem Thema gegeben, aus der sich aber zumindest eine grobe Linie für das Vorgehen bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbotes durch den Rechtsanwalt - nur durch Widerspruch gegen Verlesung und Verwertung möglich! - ableiten lässt. Fest steht: Mit einem Beweisverwertungsverbot tun sich die Obergerichte schwer.
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Fahrverbot - Ausnahme für bestimmte Fahrzeugarten
Düsseldorf. Das Gericht kann für eine bestimmte Art von Kraftfahrzeugen eine Ausnahme vom Fahrverbot zulassen. Dabei kann sich die ausgenommene Fahrzeugart nach dem Verwendungszweck, einer bestimmten Bauart oder einer bestimmten Ausrüstung des Fahrzeugs richten. Unzulässig wäre es hingegen die Ausnahme auf bestimmte Fabrikate, eine bestimmte Art der Nutzung, eine bestimmte Zeit der Nutzung, einen bestimmten Fahrzweck oder auf das Fahrzeug eines bestimmten Halters zu beschränken. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Beschluss vom 20.04.2010 (Az.: 2 RBs 31/10) klargestellt.
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Fahrverbot abwenden wegen Augenblicksversagen
Düsseldorf. Für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sieht das Verkehrsrecht vor, dass ein Fahrverbot zwischen ein und drei Monaten anzuordnen ist. Bei Verwirklichung eines dieser in der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) aufgeführten Tatbestände, wird dem Betroffenen automatisch eine grobe Verletzung seiner Pflichten als Kraftfahrzeugführer unterstellt.
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Hintergrund: Videomessung erlaubt
Düsseldorf. Bild- und Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen sind laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zulässig. Sie verletzen weder das Persönlichkeitsrecht der Kraftfahrer noch verstoßen sie gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hatte in zwei Verfahren Verfassungsbeschwerden von betroffenen Autofahrern nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG - 2 BvR 759/10 vom 05.07.2010 und BVerfG - 2 BvR 1447/10 vom 12.8.2010). Die Verwertbarkeit von Bild- und Videoaufnahmen als Beweismittel in einem Bußgeldverfahren war 2009, ebenfalls nach einer Entscheidung dieser Kammer des BVerfG, in die Diskussion der Verkehrsrechtler geraten.
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ESO ES 3.0 - Superblitzer mit Schwachstellen
Düsseldorf. Geschwindigkeitsmessgeräte vom Typ eso ES 3.0 gelten als „Superblitzer“ und High-Tech Wunderwaffe bei der Jagd auf Temposünder. Der Einseitensensor ES 3.0 gilt als besonders effektiv, da er den ankommenden und abfahrenden Verkehr gleichzeitig messen kann. Er ist in Kurven, Tunneln und an unübersichtlichen Messstellen bei Tag und bei Nacht einsetzbar und soll als sogenanntes passives Gerät auch durch Warner nicht zu beeinträchtigen sein. Kein Wunder, dass das Gerät bei Kommunen immer beliebter wird, verspricht es dem Fiskus doch mehr Geld ins meist notorische dünne Gemeindesäckel zu spülen. Doch auch ein Superblitzer kann bei Gericht mal abblitzen, denn bei der Geschwindigkeitsmessung mit ES 3.0 gibt es Fehlerquellen, die einen Ansatzpunkt für den Rechtsanwalt bieten.
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Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit
Düsseldorf. Die Verhängung eines Fahrverbotes muss immer angemessen sein. Die mit dem Fahrverbot verbundenen Folgen dürfen für den Betroffenen keine unangemessene Härte darstellen. Grundsätzlich sind aber erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen, die durch den erzwungenen Verzicht auf das Auto entstehen, als angemessene Folge eines Fahrverbotes hinzunehmen. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers stellt das Fahrverbot im Verkehrsrecht eine Denkzettelsanktion dar, durch die beim Betroffenen eine erzieherische Wirkung für die Zukunft erreicht werden soll. Betroffene, die sich mit Erfolgsaussicht auf die Unangemessenheit des Fahrverbotes berufen möchte, sollten daher über ihren Rechtsanwalt schon außergewöhnliche Härten aufzeigen, die ein Fahrverbot für unerträglich machen.
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