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18. Mai 2012
 
 

Verkehrsstrafrecht  •  Ordnungswidrigkeitenrecht  •  Fahrerlaubnis

Konflikte mit dem Verkehrsstrafrecht, dem Verkehrsrecht und dem Bußgeldrecht können fatale Folgen haben. Oft ist die eigene Mobilität gefährdet. Rechtsanwalt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf, berät und vertritt Sie bei allen Fragen rund um Führerschein und Fahrerlaubnis, Geschwindigkeit, Abstand, Unfallflucht und vielem mehr - bundesweit.

Sie brauchen Hilfe im Strafrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht? So erreichen Sie uns:

Rechtsanwalt Christian Demuth
 
Fachanwalt für Strafrecht
   
Elisabethstraße 19 Tel: 02 11.  2 30 98 90 E-Mail-Kontakt
40217 Düsseldorf Fax: 02 11. 2 30 99 60 Vollmachts-Formulare


Das Büro ist regelmäßig von 8:00 Uhr morgens bis 19:00 Uhr abends besetzt. Außerhalb dieser Zeiten ist Rechtsanwalt Demuth bei unaufschiebbaren Anliegen (wie Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme) unter der Mobiltelefonnummer 0178 / 5911799 erreichbar.


Fachbeiträge von Rechtsanwalt Demuth rund ums Verkehrsrecht:

 

Sie haben das Recht zu schweigen

„Sie haben das Recht, zu schweigen“ und „ich sage nichts, ohne meinen Anwalt. Diese Sprüche kennt man aus US-Fernsehkrimis. Doch handelt es sich um wichtige Grundsätze, die auch in der Realität von jedem beherzigt werden sollten, der sich strafbar gemacht haben könnte. Damit haben rechtschaffende Bürger nichts zu tun? Wer nichts zu verbergen hat, der kann auch reden? Völlig falsch!

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Geschwindigkeitsüberschreitung: Urteil nach ProVida-Messung muss Betriebsart erkennen lassen

Ein rechtsfehlerfreies Urteil gegen einen Verkehrsteilnehmer setzt voraus, dass sich den Urteilsgründen entnehmen lässt, in welcher konkreten Betriebsart das eingesetzte ProVida-Gerät verwendet wurde. Zwar handelt es sich beim sog. ProVida-System um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren, bei dem sich der Bußgeldrichter grundsätzlich mit Nennung der Messmethode und des Toleranzwertes begnügen kann. Doch reichen diese Angabe im Falle einer Geschwindigkeitsmessung durch ProVida ausnahmsweise nicht aus.

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Unfallflucht und Fahrerlaubnis

In der Praxis kommt es bei nachgewiesener Verkehrsunfallflucht mit einem „bedeutenden“ Fremd-Sachschaden fast automatisch zur Entziehung der Fahrerlaubnis des Täters. Dabei könnte bei genauer Prüfung ihrer Tatbestandsvoraussetzungen diese Maßregel in vielen Fällen vermieden werden.

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Mit Alkohol am Steuer: Straftat oder „nur“ Ordnungswidrigkeit?

Beim Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr wird unwiderlegbar vermutet, dass der Fahrer fahruntüchtig ist. Man spricht von absoluter Fahruntüchtigkeit. Doch auch schon bei einer Fahrt mit nur 0,3 Promille kann man sich nach § 316 StGB strafbar machen.

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Wegen drohendem Arbeitsplatzverlust kein Entzug des Führerscheins trotz Straßenverkehrsgefährdung

Obwohl das Amtsgericht Gemünden einen 21-jährigen Monteur wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilte, verzichtete es darauf, ihm zugleich die Fahrerlaubnis zu entziehen. Stattdessen verhängte es mit Urteil vom 01.08.2012 lediglich ein dreimonatiges Fahrverbot bei gleichzeitiger Erhöhung der Anzahl der üblichen Tagessätze (Az.: 1 Cs 952 Js 6185/11).

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Blitzer bei Minustemperaturen nicht immer zuverlässig

Mit einem „Blitzermarathon“ nimmt die Polizei am Freitag, den 10.2.2012 an 1.400 Orten im ganzen Land NRW 24 Stunden lang Autofahrer ins Visier. Erhofft wird von dieser konzertierten Aktion mehr Verkehrssicherheit. Nach der Eichordnung müssen Geschwindigkeitsmessgeräte entsprechend der Hersteller-Gebrauchsanweisung eingesetzt werden. Und da zeigt sich, dass bei strengem Frost nicht alle "Blitzer" zugelassen sind.

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Flensburger Verkehrssünderkartei soll reformiert werden

Wie am 9. Februar vorab durchsickerte, macht nun macht die Bundesregierung in Kürze ernst. Die angekündigte  Reform des Flensburger Verkehrszentralregisters ist zu begrüßen, da sie angesichts der immer komplizierter gewordenen Berechnungsvorschriften für den Punktestand zu mehr Transparenz bei Verkehrsteilnehmern, Behörden und Gerichten führen dürfte. So können derzeit selbst Behörden und Gerichte Schwierigkeiten haben, den aktuellen Punktestand festzustellen. Die Feststellung des richtigen Punktestandes wird künftig schon durch die Einführung einheitlicher Tilgungsfristen leichter fallen. Skepsis ist angebracht, ob die Reform bei den betroffenen Fahrern auch zu Erleichterungen angesichts drohender Führerscheinmaßnahmen führen wird.

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Keine Entziehung der Fahrerlaubnis trotz strafbarer Trunkenheitsfahrt

Bei einer strafbaren Trunkenheitsfahrt geht das Gesetz automatisch von Fehlen der Fahreignung des Täters aus und sieht daher als Regelfolge die Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Rechtlich spricht man von einer Indizwirkung der Tat für die Annahme der Fahrungeeignetheit. Diese Maßnahme trifft Beschuldigte zumeist härter als die eigentliche Strafe, denn von der Fahrerlaubnis hängt häufig die Möglichkeit der Berufsausübung und damit die wirtschaftliche Existenz ab.

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Bindungswirkung des Strafurteils kann MPU-Anordnung unzulässig machen

Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, darf sie gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) nicht zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils abweichen, soweit es Feststellungen zur Eignung des Führens von Kraftfahrzeugen enthält.

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PoliScan speed - Auswertrahmen als Kriterium eines möglichen Messfehlers

Die Kritik am Messverfahren „PoliScan-speed“ hat durch einen Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe neue Nahrung erhalten. Das Gericht stellte fest, dass der vorgeworfenen Geschwindigkeitsmessung eines Autofahrers möglicherweise eine Fehlzuordnung des Messwertes zugrunde lag.

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Alte Ampelblitzer können falsche Rotlichtzeiten liefern

Zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes ist grundsätzlich eine exakte Messung erforderlich. Es muss sicher feststehen, dass die Ampel beim Passieren bereits auf Rot stand bzw. die Rotlichtzeit mehr als eine Sekunde betragen hat, wenn deshalb ein Fahrverbot angeordnet wird. Aber gerade alte "Ampelblitzer" liefern nur eine ungenaue Messung, weshalb vielen Verkehrsteilnehmern zu Unrecht der Vorwurf des Überfahrens einer roten Ampel gemacht wird.

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Blutentnahmen ohne richterliche Anordnung selten unverwertbar

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.02.2007 war die Frage eines Beweisverwertungsverbotes aufgekommen. Sie wird dabei tendenziell mit dem Hinweis verneint, dass es sich um einen relativ geringfügigen Eingriff handele und es um einen nur einfachgesetzlichen Vorbehalt gehe.

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Geschwindigkeitsbeschränkung - In welchem Abstand muss ein Blitzer stehen?

In sämtlichen Bundesländern existieren interne Richtlinien für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung. Dabei handelt es sich zwar um rein verwaltungsinterne Vorgaben ohne Außenwirkung. Allerdings können sich diese Regelungen vor dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Grundgesetz (GG) für den Bürger rechtsbildend auswirken. So kann im Einzelfall von einem Fahrverbot abzusehen oder sogar eine Einstellung des Verfahrens geboten sein, wenn sich die Verwaltungsbehörde ohne sachliche Gründe über diese Vorgaben hinweggesetzt hat.

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PoliScan Speed - Verfahrenseinstellung wegen unzulässiger Software

PoliScan Speed: Messungen sollten von einem im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt geprüft werdenDüsseldorf. Geschwindigkeitsmessungen mit dem relativ neuen Lasermessverfahren PoliScan Speed standen bereits häufiger in der Kritik der Verkehrsrechtler, vor allem wegen vermeintlich fehlender Plausibilität der Messwertbildung. Das System ist inzwischen von der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Dennoch sind in bestimmten Konstellationen nach wie vor Bedenken gegen die Richtigkeit einer Messung mit PoliScan Speed denkbar, die zu einer Einstellung des Bußgeldverfahrens führen können.

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PoliScan Speed - Neues zu Schwachstellen der Geschwindigkeitsmessung

PoliScan Speed beschäftigt die im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte.Düsseldorf. Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beruhen bundesweit immer häufiger auf einer Messung mit dem System PoliScan Speed des Herstellers Vitronic. Die messenden Behörden schaffen PoliScan Speed gerne an, denn der Blitzer ermöglicht eine mehrspurige Fahrbahnüberwachung und somit höhere Einnahmen. PoliScan Speed gibt es als mobiles als auch als stationäres System. Letztgenannte Blitzer sind vor allem als „PoliScan Speed Tower“ bekannt. Entsprechend beschäftigt PoliScan Speed in hohem Maß den im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt, die Gutachter und die Gerichte.

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Leichte Fahrlässigkeit contra Fahrverbot

Im Verkehrsrecht kommt dem Augenblicksversagen eine besondere Bedeutung zu.Düsseldorf. Einer der möglichen erfolgversprechenden Ansatzpunkte, wie ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten ein Fahrverbot nach einem Verkehrsverstoß abwnden kann, ist die Geltendmachung eines sog. „Augenblicksversagens“. Denn auch im Falle einer objektiv schwerwiegenden und gefährlichen Straßenverkehrsordnungswidrigkeit liegen die Voraussetzungen für den Ausspruch eines Fahrverbotes nicht vor, sofern dem Betroffenen bei Begehung der Zuwiderhandlung nur leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

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§ 21 StVG - Kein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis bei fehlender Kenntnis einer wirksamen Entziehungsverfügung

Geht es um den Führerschein, werden schnell Fehler gemacht. Der Rat eines Rechtsanwalts hilft.Düsseldorf. Das Kammergericht Berlin hat in einer Entscheidung klargestellt, dass die Anforderungen daran, was der Täter von den tatbestandlichen Voraussetzungen der Verkehrsrechts-Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" kennt oder hätte kennen müssen nicht zu streng sein dürfen.

Wer ein Kfz fährt, obwohl die dazu erforderliche Fahrerlaubnis fehlt oder ein Fahrverbot besteht, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Auch fahrlässiges Handeln ist mit Strafe bedroht. Das heißt, es kann auch bestraft werden, wer zwar nicht bewusst ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, diese Tatsache aber hätte erkennen können und müssen.

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Atemalkohol: Voraussetzungen einer verwertbaren Messung

Ist die Alkoholmessung nicht korrekt, hat der Rechtsanwalt eine gute Handhabe.Düsseldorf. Die im Verkehrsrecht relevante Atemalkoholkonzentration wird in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen. Der gesetzlich festgelegte Grenzwert liegt bei 0,25 mg/l. Ein Verstoß gegen § 24a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) liegt vor, wenn der Betroffene einen Atemalkoholwert von 0,25 mg/l aufweist. Das einzige in Deutschland bauartzugelassene Atemalkoholmessgerät ist das „Alcotest 7110 Evidential“ der Firma Draeger. Damit eine Atemalkoholmessung mit diesem Messgerät gegen den Betroffenen verwertet werden darf, müssen laut Bundesgerichtshof (BGH) einige Punkte beachtet werden. Bei den Obergerichten herrscht Uneinigkeit über die Konsequenzen einer Missachtung der Messvorgaben.

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Unfallflucht: Goldene Regeln für Beschuldigte

Der Vorwurf der Unfallflucht wird im Verkehrsrecht konsequent verfolgt.Düsseldorf. Wer mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert wird, ist gut beraten, äußerst vorsichtig zu agieren und gegebenenfalls einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Denn der Straftatbestand - § 142 Strafgesetzbuch (StGB) - kann weitreichende Rechtsfolgen haben. Jedem Tatverdacht wird von Polizei und Staatsanwaltschaft mit einem hohen Verfolgungseifer nachgegangen.

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Neues Recht für Auslandsknöllchen in Kraft getreten

Im Verkehrsrecht wurde jetzt die Vollstreckung von Auslandsknöllchen erleichtert.Düsseldorf. Weiterer Einschnitt im Verkehrsrecht: Am 28. Oktober 2010 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen (EuGeldG) in Kraft getreten. Diese Regelung ermöglicht es jedem anderen europäischen EU-Staat seine „Knöllchen“ und Geldstrafen jetzt grundsätzlich auch hierzulande anerkennen und vollstrecken zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies jedoch unzulässig.

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2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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