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Einmalig Fahrt unter Cannabiseinfluss führt nicht gleich zum Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Einmaligen Konsum von Cannabis ist ein Gutachten erforderlich, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird. Foto: S.Price - stock.adobe.com

Eine einmalige Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis legt nicht automatisch den Schluss nahe, der Betroffene könne auch in Zukunft den Konsum von Cannabis und das Fahren nicht trennen. Ob das der Fall ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde eigentlich erst beurteilen, wenn sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten hinzugezogen hat. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH), mit dem dieser einen Fahrerlaubnisentzug aufgehoben hat (BayVGH, Urteil vom 25.04.2017, Az.: 11 BV 17.33).

Entzug der Fahrerlaubnis ohne medizinisch-psychologische Untersuchung

Der Kläger war wegen einer einmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss erwischt worden. Diese Fahrt wurde als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer Geldbuße von 500 € sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Daraufhin entzog ihm das Landratsamt die Fahrerlaubnis mit der Begründung, er sei zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet, weil er den Konsum von Cannabis und das Führen eines Fahrzeugs nicht trennen. Vor dieser Entscheidung hatte das Landratsamt weder eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet noch andere Aufklärungsmaßnahmen getroffen.

Gutachten ist in der Regel Grundlage für die Entscheidung über die Fahrerlaubnis

Diese Entscheidung billigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht. Das Gericht verwies darauf, dass sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Entstehungsgeschichte der entsprechenden Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung ergibt, dass das Landratsam zunächst hätte entscheiden müssen, ob es eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet. Die Entscheidung, ob der Betroffene auch in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht trennt, kann dem Gericht zufolge wie bei Alkoholfahrten im Regelfall nur auf der Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens getroffen werden.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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