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23. Februar 2012
 
 


Bußgeldkatalog: Der Grad des Verstoßes ist am eigenen Geldbeutel abzulesen

Welcher Verstoß kostet wieviel? Mit welchen Punkten muss ich rechnen? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier. Die Tabellen informieren über die Folgen der häufigsten Übertretungen und Straftaten.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg/Dresden

 

 

Stand: 01.02.2009

 

Abkürzungen:

  • A und B bezeichnet die "Fahrerlaubnis auf Probe"-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung)

  • BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

  • Fahrverbot = Ein Fahrverbot ist die auf ein bis drei Monate befristete Untersagung, von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.

  • ***) Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)).


Die Tabellen:

A = Abbiegen, Abgasuntersuchung, Abmessungen, Abstand, Achslast, Alkoholverbot, Andere Anordnungen, Auflagen, Ausnahmegenehmigung, Autobahnen

B = Bahnübergänge, Beleuchtung, Berauschende Mittel, Bereifung, Besetzung, Beladung, Betriesverbot

F = Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Ferienreiseverordnung, Führen eines Fahrtenbuches, Fußgängerüberwege

G = Geschwindigkeit

K = Kurvenlaufeigenschaften

L = Ladung, Liegenbleiben

Ö = Öffentliche Verkehrsmittel

P = Promille, Parken, Personenbeförderung, Prüfungsfahrten

R = Richtzeichen

S = Sonntagsfahrverbot, Sonstige Pflichten, Straftaten, Straßenbenutzung, Sützlast

Ü = Überholen, übermäßige Straßenbenutzung

U = Untersuchung der Kraftfahrzeuge

V = Verantwortung für den Betrieb, Verkehrshindernisse, Vorfahrt, Vorschriftzeichen

W = Wechsel- und Dauerlichtzeichen

Z = Zeichen eines Polizeibeamten, Zulassung

 




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 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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