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19. Mai 2012
 
 
Punktekatalog G


Geschwindigkeiten - kennzeichnungspflichtige Kfz mit gefährlichen Gütern oder mit mit Fahrgästen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

 

Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten
mit kennzeichnungspflichtigen mit gefährlichen Gütern oder mit Fahrgästen

 

 

 

 

11.2.2

11 - 15 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

1 P

A

40

nein

11.2.3

bis 15 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt

1 P

A

160

nein

11.2.3

bis 15 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt

1 P

A

120

nein

11.2.4

16 - 20 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

1 P

A

160

nein

11.2.4

16 - 20 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

1 P

A

120

nein

11.2.5

21 - 25 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

2 P

A

200

ja

11.2.5

21 - 25 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

2 P

A

160

nein

11.2.6

26 - 30 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

280

ja

11.2.6

26 - 30 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

240

ja

11.2.7

31 - 40 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

360

ja

11.2.7

31 - 40 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

320

ja

11.2.8

41 - 50 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

480

ja

11.2.8

41 - 50 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

400

ja

11.2.9

51 - 60 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

600

ja

11.2.9

51 - 60 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

560

ja

11.2.10

über 60 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

760

ja

11.2.10

über 60 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

680

ja

Geschwindigkeiten - Lkw, Omnibusse

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

11

Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b Straßenverkehrs-Ordnung genannten Art
(zum Beispiel: Lkw, Omnibusse)

 

 

 

 

11.1.3

bis 15 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt

1 P

A

80

nein

11.1.3

bis 15 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt

1 P

A

70

nein

11.1.4

16 - 20 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

1 P

A

80

nein

11.1.4

16 - 20 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

1 P

A

70

nein

11.1.5

21 - 25 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

1 P

A

95

nein

11.1.5

21 - 25 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

1 P

A

80

nein

11.1.6

26 - 30 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

140

ja

11.1.6

26 - 30 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

95

nein;
ja ***)

11.1.7

31 - 40 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

200

ja

11.1.7

31 - 40 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

160

ja

11.1.8

41 - 50 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

280

ja

11.1.8

41 - 50 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

240

ja

11.1.9

51 - 60 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

480

ja

11.1.9

51 - 60 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

440

ja

11.1.10

über 60 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

680

ja

11.1.10

über 60 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

600

ja

Geschwindigkeiten - Pkw, Motorrad

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

 

Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit anderen Kraftfahrzeugen
(zum Beispiel: PKW, Motorrad)

 

 

 

 

11.3.4

21 - 25 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

1 P

A

80

nein

11.3.4

21 - 25 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

1 P

A

70

nein

11.3.5

26 - 30 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

100

nein;
ja ***)

11.3.5

26 - 30 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

80

nein;
ja ***)

11.3.6

31 - 40 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

160

ja

11.3.6

31 - 40 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

120

nein;
ja ***)

11.3.7

41 - 50 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

200

ja

11.3.7

41 - 50 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

3 P

A

160

ja

11.3.8

51 - 60 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

280

ja

11.3.8

51 - 60 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

240

ja

11.3.9

61 - 70 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

480

ja

11.3.9

61 - 70 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

440

ja

11.3.10

über 70 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

680

ja

11.3.10

über 70 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften

4 P

A

600

ja

Geschwindigkeiten

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot


8.1

Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (zum Beispiel: Nebel, Glatteis)

3 P

A

100

nein

9
9.1
9.2
9.3

Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten (soweit nicht BKat-Nr. 11.1.8 - 11.1.10; 11.2.8 - 11.2.10; 11.3.8 - 11.3.10 *))

3 P

A

80
bis
760

siehe
BKat-Nr. *)

10

Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen

3 P

A

80

nein

Geschwindigkeitsbegrenzer

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

223

Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein ausländisches Kraftfahrzeug handelt

3 P

B

100

nein

224

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder dessen Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde

3 P

B

150

nein

225.2

Als Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen nicht prüfen lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung mehr als 1 Monat vergangen ist

2 P

B

40

nein

 

 
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Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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