Startseite Bußgeldkatalog L = Ladung, Liegenbleiben
19. Mai 2012
 
 

Punktekatalog L


Ladung

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

102
102.1

Ladung oder Ladeeinrichtung
nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen

1 P

B

50

nein

102.1.1

... mit Gefährdung

3 P

B

75

nein

102.2.1

bei anderen Kraftahrzeugen
... mit Gefährdung

3 P

B

50

nein

104

Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug

1 P

B

40

nein

Liegenbleiben von Fahrzeugen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

66

Liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen Anderen gefährdet (soweit nicht Straftat) ***)

2 P

B

40

nein

 

 
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Das neue FAER
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Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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