Bei an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast gefährdet oder behindert (soweit nicht BKat-Nr. 11.1.6 bis 11.1.10; 11.2.6 bis 11.2.10; 11.3.5 bis 11.3.10) ***)
2 P
A
b=40 g=50
nein
93
Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt
1 P
B
b=40 g=50
nein
95 95.1 95.2
Bei an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Vorbeifahrt Schrittgeschwindigkeit oder ausreichendem Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast gefährdet oder behindert (soweit nicht BKat-Nr. 11.1.6 bis 11.1.10; 11.2.6 bis 11.2.10; 11.3.5 bis 11.3.10) ***)
2 P
A
b=40 g=50
nein
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Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person
Christian Demuth: „Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.
Mitgliedschaften
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutsche Strafverteidiger e.V.
Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein