Startseite Bußgeldkatalog P = Promille, Parken, Personenbeförderung, Prüfungsfahrten
19. Mai 2012
 
 

Punktekatalog P

 

0,5-Promille-Grenze (§ 24a StVG)

(Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

241
241.1
241.2

Führen eines Kraftfahrzeug mit einer Alkoholkonzentration im Atem oder im Blut oder einer Alkoholmenge, die zu einer Atem- oder Blutalkoholkonzentration geführt hat
... von 0,25 mg/l oder mehr bzw. 0,5 Promille oder mehr

4 P

A

500
1.000
1.500

ja
ja
ja

Parken

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

51a.3

An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist

1 P

B

40

nein

53.1

Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert

1 P

B

50

nein

Personenbeförderung, Sicherungspflichten

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

99

Als Kraftfahrzeugführer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kraftfahrzeug gesorgt (außer in Kraftomnibussen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder

 

 

 

 

 

als Führer eines Kraftrades befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug

 

 

 

 

99.1

... bei einem Kind

1 P

B

40

nein

99.2

... bei mehreren Kindern

1 P

B

50

nein

Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

182

Kurzzeitkennzeichen an nicht nur einem Fahrzeug verwendet

3 P

B

50

nein

 

 
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Das neue FAER
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Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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