Startseite Bußgeldkatalog S = Sonntagsfahrverbot, Sonstige Pflichten, Straftaten, Straßenbenutzung, Sützlast
19. Mai 2012
 
 

Punktekatalog S

 

Sonntagsfahrverbot

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

119

Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren

1 P

B

75

nein

120

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen

1 P

B

380

nein

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

108

Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt

3 P

B

80

nein

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

246.1

Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt - als Fahrzeugführer

1 P

B

40

nein

247

Als Führer eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt

4 P

B

75

nein

Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

214

Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

 

 

 

 

214.1

... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen

3 P

B

180

nein

214.2

... bei anderen Kraftfahrzeugen

3 P

B

90

nein

Straftaten

 

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(§ 142 des Strafgesetzbuches) mit Ausnahme des Absehens von Strafe und der Milderung von Strafen in den Fällen des § 142 Absatz 4 StGB

7 P

A

Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge

 

 

... Alkoholgenusses

7 P

A

... Genusses anderer berauschender Mittel

7 P

A

... geistiger oder körperlicher Mängel

7 P

A

Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)

 

 

... Vorfahrtmissachtung

7 P

A

... Fehlverhalten beim Überholen

7 P

A

... Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen

7 P

A

... zu schnelles Fahren

7 P

A

... Missachtung des Rechtsfahrgebotes

7 P

A

... Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen

7 P

A

... Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge

7 P

A

Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge

 

 

... Alkoholgenusses

7 P

A

... Genusses anderer berauschender Mittel

7 P

A

... Vollrausch

7 P

A

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führen eines Kraftfahrzeuges

 

 

... ohne Fahrerlaubnis

6 P

A

... trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins

6 P

A

Kennzeichenmissbrauch

6 P

B

Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeug oder Anhänger

6 P

A

Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeug

5 P

B

Nötigung

5 P

A

Tötung **)

5 P

 

Körperverletzung **)

5 P

 

Gefährliche Eingriffe im Straßenverkehr

5 P

A

Unterlassene Hilfeleistung

5 P

A

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern das Gericht die Strafe in den Fällen des § 142 Absatz 4 StGB gemildert oder von der Strafe abgesehen hat

5 P

A

Alle anderen Straftaten

5 P

B

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

4

Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen

 

 

 

 

4.1

... bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen Anderen gefährdet

2 P

A

80

nein

4.2

... auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen Anderen behindert

1 P

A

80

nein

5a.1

Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst
- mit Behinderung

1 P

B

40

nein

6

Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines Anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht

3 P

B

140

nein

Stützlast

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

217

Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent über- oder unterschritten wurde

1 P

B

40

nein

 

 
Suche
Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

weitere Informationen