Startseite Bußgeldkatalog Ü = Überholen, übermäßige Straßenbenutzung
19. Mai 2012
 
 

Punktekatalog Ü

 

Überholen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

17

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

3 P

A

100

nein

18

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt

1 P

A

80

nein

19

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage (soweit nicht BKat-Nr. 21; 21.1) ***)

3 P

A

100

nein

19.1

... und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet

4 P

A

150

nein

19.1

... und dabei Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt

4 P

A

150

nein

19.1.1

... mit Gefährdung (in den Fällen BKat-Nr. 9.1) ***)

4 P

A

250

ja

19.1.2

... mit Sachbeschädigung (in den Fällen BKat-Nr. 9.1) ***)

4 P

A

300

ja

20

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)

1 P

A

70

nein

21

Überholt mit Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen

4 P

A

120

nein

21.1

... mit Gefährdung

4 P

A

200

ja

21.2

... mit Sachbeschädigung

4 P

A

240

ja

22

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet

2 P

A

80

nein

Übermäßige Straßenbenutzung

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

115

Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt

1 P

B

40

nein

116

Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ

1 P

A

40

nein

 

 
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Das neue FAER
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Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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