Startseite Bußgeldkatalog V = Verantwortung für den Betrieb, Verkehrshindernisse, Vorfahrt, Vorschriftzeichen
19. Mai 2012
 
 

Punktekatalog V

 

Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

189

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl

 

 

 

 

189.1

der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war

 

 

 

 

189.1.1

... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen

3 P

B

180

nein

189.1.2

... bei anderen als in Nummer 189.1.1 genannten Kraftfahrzeugen

3 P

B

90

nein

189.2

das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

 

 

 

 

189.2.1

... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen

3 P

B

270

nein

189.2.2

... bei anderen als in Nummer 189.2.1 genannten Kraftfahrzeugen

3 P

B

135

nein

189.3

die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder des Zugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt

 

 

 

 

189.3.1

... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen

3 P

B

270

nein

189.3.2

... bei anderen als in Nummer 189.3.1 genannten Kraftfahrzeugen

3 P

B

135

nein

Verkehrshindernisse

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

123

Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegengelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte

1 P

B

40

nein

Vorfahrt

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

34

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet (soweit nicht Straftat) ***)

3 P

A

100

nein

Vorschriftzeichen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr. *)

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

150

Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt und dadurch einen anderen gefährdet

3 P

A

50

nein

150

Trotz Rotlicht nicht an Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet

3 P

B

50

nein

151

Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet

 

 

 

 

151.1

... bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild)

1 P

B

40

nein

151.2

... bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr

1 P

B

50

nein

152

Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren

3 P

B

100

nein

152.1

... bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269

3 P

B

250

ja

153

Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen

1 P

B

40

nein

 

 
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Das neue FAER
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Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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