Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
3 P
A
90
nein
132.1
... mit Gefährdung
4 P
A
200
ja
132.2
... mit Sachbeschädigung
4 P
A
240
ja
132.3
... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
4 P
A
200
ja
132.3.1
... mit Gefährdung
4 P
A
320
ja
132.3.2
... mit Sachbeschädigung
4 P
A
360
ja
133.1
Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten
3 P
A
70
nein
133.2
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen der Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet
3 P
A
100
nein
133.3
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fußgängerverkehr auf Radwegfurten der freigegebene Verkehrsrichtungen
133.3.1
behindert
3 P
A
100
nein
133.3.2
gefährdet
3 P
A
150
nein
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Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person
Christian Demuth: „Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.
Mitgliedschaften
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutsche Strafverteidiger e.V.
Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein