Startseite Bußgeldkatalog Z = Zeichen eines Polizeibeamten, Zulassung
19. Mai 2012
 
 

Punktekatalog Z

 

Zeichen eines Polizeibeamten

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

129

Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt

3 P

B

50

nein

129

Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt

3 P

A

50

nein

Zulassung

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))

 

BKat-Nr.

Delikt

Punkte

FaP-Kategorie

Regelsatz
EURO

Fahrverbot

175

Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt

3 P

A

50

nein

176

Das vorgeschriebene Kennzeichen an einem von der Zulassungspflicht ausgenommenen Fahrzeug nicht geführt

1 P

B

40

nein

177

Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße abgestellt

1 P

B

40

nein

 

 
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Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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