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19. Mai 2012
 
 
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Blitzer bei Minustemperaturen nicht immer zuverlässig

Mit einem „Blitzermarathon“ nimmt die Polizei am Freitag, den 10.2.2012 an 1.400 Orten im ganzen Land NRW 24 Stunden lang Autofahrer ins Visier. Erhofft wird von dieser konzertierten Aktion mehr Verkehrssicherheit. Nach der Eichordnung müssen Geschwindigkeitsmessgeräte entsprechend der Hersteller-Gebrauchsanweisung eingesetzt werden. Und da zeigt sich, dass bei strengem Frost nicht alle "Blitzer" zugelassen sind.

Ein Blick auf den Bußgeldbescheid kann sich für erwischte Verkehrsteilnehmer also durchaus lohnen. Die nachstehende Auflistung informiert über die niedrigst zulässige Umgebungstemperatur häufig eingesetzter Messsysteme:

ViBrAM + 10 °C
VIDIT VKS 3.0 0 °C
Traffipax speedophot II 0 °C
ProVida 0 °C
ProVida 2000 - 10 °C
Multanova VR 6F - 10 °C
Traffipax speedophot - 10 °C
Multanova VR 6F - 10 °C
Riegl FG21-P - 10 °C
Riegl LR90-235/P - 10 °C
Leivtec (Leica) XV2 - 10 °C
Victronic PoliScan Speed - 15 °C
ESO ES 3.0 - 20 °C
Traffiphot-S - 20 °C
VDS M5 - 20 °C

 

Christian Demuth, Düsseldorf, als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht im Bereich Verkehrsrecht tätig: "Nicht alle Verkehrsüberwachungsanlagen sind bei strengem Frost für die Durchführung amtlicher Geschwindigkeitsmessungen zugelassen."

 

 
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„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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