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6. September 2010
 
 

Fachbeiträge zum Verkehrsrecht



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Mittwoch, den 01. September 2010 um 08:45 Uhr

ESO ES 3.0 - Superblitzer mit Schwachstellen

Geschwindigkeitsmessgeräte vom Typ eso ES 3.0 gelten als „Superblitzer“ und High-Tech Wunderwaffe bei der Jagd auf Temposünder. Der Einseitensensor ES 3.0 gilt als besonders effektiv, da er den ankommenden und abfahrenden Verkehr gleichzeitig messen kann. Er ist in Kurven, Tunneln und an unübersichtlichen Messstellen bei Tag und bei Nacht einsetzbar und soll als sogenanntes passives Gerät auch durch Warner nicht zu beeinträchtigen sein. Kein Wunder, dass das Gerät bei Kommunen immer beliebter wird, verspricht es dem Fiskus doch mehr Geld ins meist notorische dünne Gemeindesäckel zu spülen. Doch auch ein Superblitzer kann bei Gericht mal abblitzen, denn bei der Geschwindigkeitsmessung mit ES 3.0 gibt es Fehlerquellen.

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Montag, den 30. August 2010 um 09:00 Uhr

Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit

Die Verhängung eines Fahrverbotes muss immer angemessen sein. Die mit dem Fahrverbot verbundenen Folgen dürfen für den Betroffenen keine unangemessene Härte darstellen. Grundsätzlich sind aber erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen, die durch den erzwungenen Verzicht auf das Auto entstehen, als angemessene Folge eines Fahrverbotes hinzunehmen. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers stellt das Fahrverbot eine Denkzettelsanktion dar, durch die beim Betroffenen eine erzieherische Wirkung für die Zukunft erreicht werden soll. Betroffene, die sich mit Erfolgsaussicht auf die Unangemessenheit des Fahrverbotes berufen möchte, sollten daher schon außergewöhnliche Härten aufzeigen, die ein Fahrverbot für unerträglich machen.

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Dienstag, den 13. Juli 2010 um 08:45 Uhr

Mit dem Fahrverbot in die Ferien: Fahren im Ausland trotz deutschen Fahrverbots? 

Nicht immer gelingt es der Verteidigung im Bußgeldverfahren ein Fahrverbot abzuwenden. Oft lässt sich der Beginn der Verbotsfrist dann zumindest so koordinieren, dass das Fahrverbot während der Urlaubszeit des Betroffenen verbüßt werden kann. Dann stellt sich häufig die Frage, ob er während des Fahrverbotes im Ausland fahren darf.

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Dienstag, den 13. April 2010 um 09:19 Uhr

Chance gegen Strafzettel: Gesetzeslücke macht viele Verkehrsschilder ungültig

Wer hätte gedacht, dass der deutsche Schilderwald für Autofahrer auch einmal was Gutes haben könnte? Bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im September 2009 ist es zu einer Panne gekommen, die für etliche Verkehrssünder die Rettung vor dem Knöllchen bedeuten kann. Im Zuge der Gesetzesnovelle wurden alle vor 1992 gestalteten Verkehrsschilder ungültig, darunter auch Schilder für Überholverbot, zulässiger Höchstgeschwindigkeit, Halteverbot und Fußgängerüberweg.

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Mittwoch, den 07. April 2010 um 11:11 Uhr

Kein Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer

Die Verteidigung gegen ein Fahrverbot im Bußgeldverfahren ist immer auch ein Spiel auf Zeit. Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 17.2.2009 liegt wieder mal eine neuere Entscheidung vor, die dies bestätigt. Die OLG-Richter wiesen die Vorinstanz an, von der Verhängung eines Regelfahrverbotes abzusehen, weil seit der zu ahndenden Tat inzwischen (geringfügig) mehr als zwei Jahre vergangen waren (Az.: 3 Ss OWi 941/08).

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Mittwoch, den 07. April 2010 um 10:04 Uhr

Neue Gebrauchsanweisung der Lasermessgeräte Riegl FG21-P und LR90-235P

Die grundsätzliche Problematik bei Messungen mit sogenannten Laserpistolen - wie den häufig verwendeten Geräten vom Typ Riegl FG-21 P und Riegl LR90-235P - besteht darin, dass es keine eigene Dokumentation des Messvorgangs gibt. Das Messverfahren besitzt keine Dokumentationseinrichtung, wie dies beispielsweise im Bereich der Radarmessung oder der Lichtschrankenmessung üblich ist („Tatfoto“). Daher konzentriert sich die Überprüfung solcher Messungen zwangläufig auf Mitteilungen der Messbeamten im Protokoll.

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Montag, den 15. März 2010 um 10:34 Uhr

Abstandsmessung: NRW lässt alle ViBrAM -Verfahren stoppen

Das NRW-Innenministerium hat mit einem Erlass an sämtliche Bußgeldstellen im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf die Einstellung aller laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahren verfügt, die aufgrund der Verkehrsüberwachung mit dem Video-Brückenabstandsmessverfahren (ViBrAM) eingeleitet wurden. Damit reagiert das Ministerium auf einen aktuellen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.02.2010 (IV-3 RBs 8/10 2 Ss-OWi 4/10). Darin hat das Gericht einen Betroffenen freigesprochen, dessen Abstandsverstoß mit ViBrAM erfasst worden war.

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Freitag, den 05. März 2010 um 17:47 Uhr

OLG Düsseldorf hält Videomessungen von Brücken für generell nicht verwertbar

Mit einem Beschluss vom 9.2.2010 spricht sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf generell gegen die Verwertung von Videoaufzeichnungen für Bußgelder wegen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen aus, sofern das Messsystem mit einer durchlaufenden Überwachungskamera arbeitet. Dies ist bei allen gängigen Brückenmessverfahren der Fall. Nach Ansicht des 3. Senats für Bußgeldsachen ist es nicht entscheidend, ob eine weitere vom Messbeamten überwachte Kamera existiert, die zur Aufzeichnung einer individuellen Videosequenz erst bei einem Anfangsverdacht eingeschaltet wird (Az.: IV-3 RBs 8/10, 2 Ss-OWi 4/10).

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Mittwoch, den 03. März 2010 um 15:54 Uhr

Weiter Hickhack um Rechtsgrundlage für Videoaufzeichnung von Verkehrssündern

Bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide sind speziell bei Videoüberwachungssystemen seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 11. August 2009 rechtliche Bedenken gegen die Verwertbarkeit der Messung in den Vordergrund getreten (Az.: 2 BvR 941/08). Doch während danach für manchen Autofahrer der Strafzettel keinen Bestand hat, müssen andere das Bußgeld schlucken.

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Freitag, den 26. Februar 2010 um 12:18 Uhr

EU-Fahrerlaubnis: Entscheidung des BVerwG zur Überprüfung des Wohnsitzes

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat aktuell die Rechte von EU-Führerscheininhabern gestärkt. Es hat entschieden, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht aberkennen können von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte. Melderegistereinträge und Angaben, die der Betroffene im Entziehungsverfahren gemacht hat, sollen hingegen für eine Aberkennungsverfügung nicht ausreichen. (Urteile vom 25.02.2010, Az.: 3 C.15.09 und 16.09)

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Montag, den 08. Februar 2010 um 09:31 Uhr

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - BGH hebt unsaubere Urteile auf

Verurteilungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Strafgesetzbuch (StGB) sowie Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß §315c StGB kranken häufig daran, dass das Merkmal „Beinahe-Unfall“ und die Voraussetzung der“ konkreten Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert“ vom Gericht unzureichend oder gar nicht gewürdigt wird.

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Sonntag, den 24. Januar 2010 um 18:01 Uhr

Juristisches Gerangel um Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

Ein Sprecher der Hamburger Polizei hat nach aktuellen Medienberichten eingeräumt, dass auf den  Straßen der Hansestadt die Zahl der Alkoholkontrollen seit November 2009 deutlich gesenkt wurde und auch deutlich weniger Blutproben entnommen wurden. Dies sei die direkte Folge einer Anweisung der Hamburger Innenbehörde. Hintergrund sind Vorgaben aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen, in denen eine stärkere Achtung des gesetzlich vorgeschriebenen Richtervorbehaltes betont wird.

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Mittwoch, den 23. Dezember 2009 um 13:08 Uhr

Dauervideoüberwachung - Obergerichte interpretieren Karlsruhe unterschiedlich

Schon im August hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass für eine Dauervideoüberwachung zum Zwecke der Verfolgung von Verkehrssündern eine - bislang nicht vorhandene - gesetzlichen Grundlage nötig sei. Werden trotzdem Beweisvideos aufgenommen, stelle dies einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung dar. Karlsruhe hatte aber offen gelassen, ob aus dem festgestellten Beweiserhebungsverbot auch ein Beweisverwertungsverbot folge (Az.: 2 BvR 941/108).

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Dienstag, den 22. Dezember 2009 um 10:55 Uhr

Addition von Fahrverboten in einem Urteil sind unzulässig

Wird ein Autofahrer im Bußgeldverfahren in einem einzigen Urteil wegen mehrerer, unabhängig voneinander begangener, Zuwiderhandlungen verurteilt, darf nur ein Fahrverbot verhängt werden. Darauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuellen Beschluss vom 27.10.2009 hin (Az.: 3 Ss OWi 451/09).

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Freitag, den 18. September 2009 um 08:20 Uhr

Oberlandesgerichte stärken Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

Die Entnahme einer Blutprobe bei mutmaßlichem Fahren unter Alkoholeinfluss wird aktuell für  Strafverfahren und  auch für Bußgeldverfahren kontrovers diskutiert. Die Rechtsprechung zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes ist in diesen Fällen inzwischen unüberschaubar. Hintergrund ist der Umgang mit § 81a Abs.1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) in der Praxis. Dieser Paragraph sieht vor, dass vor der  Entnahme einer Blutprobe grundsätzlich ein Richter eingeschaltet werden muss, der sogenannte Richtervorbehalt. Es soll der richterlichen Entscheidung vorbehalten sein, ob der Eingriff in das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit im Einzelfall gerechtfertigt ist.  Nur wenn die Beweissicherung durch Verzögerungen bedroht ist, also die sogenannte Gefahr im Verzuge herrscht, haben ausnahmsweise auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei die Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme.

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Sonntag, den 06. September 2009 um 15:59 Uhr

Aktuelle Rechtsprechung im Hinblick auf die Verteidigung gegen Fahrverbote 

Für bestimmte grob Verkehrsverstöße sieht das Gesetz die Verhängung eines Fahrverbotes vor (§ 25 StVG, § 4 BKatV). Die Spanne reicht von einem bis zu drei Monaten. Das Fahrverbot stellt eine Denkzettelsanktion dar. Ein Absehen vom Fahrverbot kann jedoch ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn dem Betroffenen hierdurch außergewöhnliche Härten entstehen. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit  besteht in solchen Fällen nach § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) die Möglichkeit gegen eine deutliche Anhebung der Regelgeldbuße auf das Fahrverbot zu verzichten. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm sei sogar eher denkbar, die gewünschte Erziehungswirkung beim Betroffenen durch eine deutliche Anhebung der Regelgeldbuße zu erreichen. Diese obergerichtliche Auffassung dürfte angesichts der Anfang des Jahres 2009 erfolgten Verdoppelung des Bußgeldrahmens noch gestärkt worden sein.

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Donnerstag, den 03. September 2009 um 17:37 Uhr

Sofortiger Stopp von Video-Kontrollen zur Jagd auf Verkehrssünder gefordert

Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (AZ: 2 BVR 941/08) hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) die sofortige Einstellung aller Bußgeldverfahren gefordert, die auf der Auswertung von Videokontrollen basieren.

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Montag, den 31. August 2009 um 09:32 Uhr

Unfallflucht – Gutachten zur Nichtbemerkbarkeit des Unfalls erfordert interdisziplinären Ansatz    

Schon leichte Berührungen beim Einparken oder Rangieren führen oft zu erheblichen Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen. Verlässt der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs den Unfallort ohne seine Personalien feststellen zu lassen, wird gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet, wenn er als Unfallbeteiligter ermittelt werden kann.

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Mittwoch, den 25. März 2009 um 04:07 Uhr

Unfallflucht - Schürfspuren im Klarlack können leicht fehlinterpretiert werden

Steht der Vorwurf der Unfallflucht im Raum, geht es häufig zuvorderst um die grundsätzliche Frage der Verursachung oder Nichtverursachung des fremden Sachschadens. Doch nicht jedes Ergebnis eines Gutachtens sollte kritiklos akzeptiert werden.

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Samstag, den 31. Januar 2009 um 02:16 Uhr

Neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten

Ab dem 1. Februar gilt der neue Bußgeldkatalog. Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr sind dann mit deutlich höheren Bußgeldern belegt. Das wissen inzwischen die meisten Verkehrsteilnehmer. Wen ab Februar 2009 welches Bußgeld erwartet, zeigt der aktuelle Bußgeldkatalog, den Sie auf dieser Seite in der Rubrik „Informationen“ oder im Verkehrsrechtsportal www.straffrei-mobil.de finden.  
 

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Freitag, den 30. Januar 2009 um 03:44 Uhr

In der Diskussion: Ein Wort zu "Section-Control"

Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag 2009 wurde intensiv diskutiert, ob die Geschwindigkeitsüberwachung nach der Methode von Section-Control ein probates Mittel für deutsche Straßen ist. Bei dieser Kontrollmethode, die in Österreich, Holland und England schon Realität ist, erfasst das System die Kennzeichen aller Fahrzeuge auf einem bestimmten Streckenabschnitt und ermittelt anhand einer Weg-Zeit-Berechnung ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Kontrollstrecke eingehalten wurde. Erreicht ein Fahrzeug das Ende des Kontrollabschnitts so früh, dass es mit einer unzulässig hohen Durchschnittsgeschwindigkeit unterwegs gewesen sein muss, erhält der Fahrzeughalter ein Knöllchen von der Bußgeldstelle.

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Donnerstag, den 04. Dezember 2008 um 04:53 Uhr

Massives Überschreiten der Geschwindigkeit kann Indiz für Vorsatz sein

Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich begangen, kann die Geldbuße unter Berücksichtigung des Vorsatzes des Betroffenen erhöht werden. Die Annahme von Vorsatz ist nicht zu beanstanden, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf eine Bundesstraße um 57 km/h überschreitet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 14.07.2008 hervor (Az.: 4 Ss OWi 464/08).

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Dienstag, den 25. November 2008 um 03:18 Uhr

 

BGH verschärft Schuldspruch nach illegalem Autorennen mit tödlichem Ausgang 

Kommt bei einem Unfall während eines illegalen Autorennens ein Mensch zu Tode, kann sich der Fahrer neben vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs auch wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht haben. Ebenfalls kann dann ein Absehen von der Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt sein.

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Montag, den 24. November 2008 um 04:41 Uhr

EuGH erteilt zweitem EU-Führerschein klare Absage

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt einmal mehr klar, dass das System der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen kein Schlupfloch für Verkehrssünder ist. Wer in einem Staat den Führerschein verliert, soll sich nicht mit einem zweiten Führerschein aushelfen können. Schon ab dem Vorfall, der ein Verfahren zur Aberkennung einer Fahrerlaubnis in Gang setzt, soll die Möglichkeit der Aberkennung einer anschließend in einem anderen EU-Land erteilten EU-Fahrerlaubnis gegeben sein.

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Montag, den 17. November 2008 um 01:41 Uhr

Kein Absehen vom Fahrverbot, wenn Urlaubsanspruch ab Kenntnis der Tat verbraucht wurde

Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm soll sich ein Betroffener nicht auf fehlende Urlaubsmöglichkeit zur Abwicklung eines Fahrverbotes berufen können, wenn er seinen gesamten Urlaub zwischen Tat und Hauptverhandlung schon genommen hat (Beschluss vom 24. April 2008, Az.: 5 Ss Owi 205/08).

Ein Fahrverbot ist die auf ein bis drei Monate befristete Untersagung von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Das bußgeldrechtliche Fahrverbot setzt eine grobe oder beharrliche Pflichtenverletzung des Führers eines Kfz voraus. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs.1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das Gesetz versteht das Fahrverbot als Denkzettel. Es soll eine Warnungs- und Besinnungsfunktion haben. Das Fahrverbot gibt es nicht nur im Verkehrsbußgeldrecht. Auch im Strafrecht kann ein Fahrverbot neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Straftat muss - zumindest bislang noch - im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz begangen worden sein. Rechtsgrundlage ist hier § 44 Strafgesetzbuch (StGB).

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Montag, den 17. November 2008 um 00:24 Uhr

Verkehrstherapie kann Fahrerlaubnis retten

Nach einer strafbaren Promillefahrt kommt es ganz entscheidend auf die richtigen Weichenstellungen an. Im Idealfall kann sogar der Führerschein gerettet werden. Wer, direkt nachdem er erwischt wurde, freiwillig an einer anerkannten Verkehrstherapie teilnimmt und zudem glaubhaft abstinent ist, kann auf den Erhalt seiner Fahrerlaubnis hoffen.

Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor (Urteil vom 11.4.2008, Az..: 24a Ns 26/07), bei dem es um eine Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille ging. Der Täter, ein Student, hatte schon während des Strafverfahrens freiwillig mit einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme begonnen und zudem regelmäßig seine Leberwerte analysieren lassen um seinen alkoholabstinenten Lebenswandel nachzuweisen – mit Erfolg. Das Gericht ging daraufhin davon aus, dass er zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen war und gab ihm noch im Gerichtstermin den Führerschein zurück, fünf Monate und eine Woche nach der Tat.

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Samstag, den 27. September 2008 um 23:41 Uhr


Punkteabbau - BVerwG spricht sich für Tattagprinzip aus

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) messen dem Zeitpunkt der Rechtskraft einer Verkehrszuwiderhandlung keine Bedeutung bei, wenn es um die Frage des Flensburger Punktestandes nach Ergreifen von Rabattmaßnahmen geht. Das Problem dabei ist: Das sogenannte Rechtskraftprinzip, das vielen Verkehrssündern bislang den Führerschein gerettet hat, spielt keine Rolle mehr, wenn es um Maßnahmen des Punkteabbaus geht. Das geht aus Urteilen des BVerwG vom 25. September 2008 hervor (Az.: 3 C 3.07, 3 C 21.07 und 3 C 34.07).

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Donnerstag, den 25. September 2008 um 04:47 Uhr

Freispruch nach Lasermessung macht Schlagzeilen

Die Tageszeitung „Rheinische Post“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 24.09.2008 unter der Schlagzeile „Richter: Lasermessung kein Beweis“ über das bemerkenswerte Urteil eines Herforder Amtsrichters. Der Richter hatte einen Autofahrer freigesprochen, der von der Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit 21 km/h zu viel gemessen wurde. Die Polizei hatte zur Messung eine Laserpistole verwendet. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Polizei nicht hinreichend beweisen könne, dass der ermittelte Messwert ausschließlich dem Fahrzeug des Betroffenen zuzuordnen sei. Der Anwalt des vermeintlichen Verkehrssünders, der gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte, ließ durch ein Gutachten bestätigen, dass der Messwert auch durch ein anderes Fahrzeug verursacht worden sein könnte, das seitlich versetzt zum Auto seines Mandanten gefahren war. Die Messbeamten hingegen hatten in der Gerichtsverhandlung beteuert, nur das Fahrzeug des Betroffenen anvisiert zu haben.

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Dienstag, den 16. September 2008 um 03:26 Uhr

Massives Überschreiten der Geschwindigkeit nicht immer Vorsatz

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 Prozent lässt nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine vorsätzliche Begehungsweise des Fahrers zu. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg lehnt es ab allein aufgrund der Tatsache auf Vorsatz zu schließen, dass eine Überschreitung der Geschwindigkeit von erheblichem Ausmaß begangen wurde (Beschluß vom 18.9.2007, 2 Ss OWi 153 B/07 in DAR 2008, S. 532 f.).

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Montag, den 01. September 2008 um 04:54 Uhr

BGH zur Fahruntüchtigkeit bei drogenbedingten Entzugserscheinungen

Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt unter anderem das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr im fahrunsicheren Zustand infolge körperlicher oder geistiger Mängel unter Strafe, wenn es herbei zu einer bedeutenden Gefährdung kommt. Dies geht aus § 315c Nr.1b StGB hervor.

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Montag, den 01. September 2008 um 03:18 Uhr

Gefährdung des Straßenverkehrs - BGH: Fußgängerüberwege sind nur Zebrastreifen

§ 315c Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) listet die sieben kriminellen „Todsünden im Straßenverkehr" auf und stellt sie dem Fahren im verkehrsuntauglichen Zustand gleich. Eine dieser sogenannten Todsünden im Straßenverkehr ist das falsche Fahren an Fußgängerüberwegen. Ein Autofahrer wurde unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt, weil er an einer durch eine rote Ampel gesicherten Fußgängerfurt einen dort gehenden Menschen angefahren hatte. Er hatte auf der Flucht vor einem ihn verfolgenden Kaufhausdetektiv unter Missachtung einer roten Ampel die Fußgängerquerung überfahren und dabei einen Passanten erfasst, der gerade die Straße überquert hatte. 

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Samstag, den 30. August 2008 um 01:00 Uhr

Wie definiert sich "Eignung zum Führen von Kraftahrzeugen"?

Ein zentraler Begriff im Fahrerlaubnisrecht ist die „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Von der Kraftfahrteignung hängt ab, ob man seine Fahrerlaubnis erhält, ob sie entzogen, beschränkt oder mit Auflagen versehen wird. Die gesetzlichen Vorschriften über die „Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs“ finden sich in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). 

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Donnerstag, den 21. August 2008 um 06:01 Uhr

Strafbare Trunkenheitsfahrt – Atemalkohol reicht nicht

Eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) kann keinen Bestand haben, wenn der Beweis der alkoholbedingten Fahrunsicherheit nur auf der gemessenen Atemalkoholkonzentration beruht. Dies hat das Berliner Kammergericht (KG) betont (Beschluss vom 22.3.2007, Az.: 1 Ss 515/06 (32/07).

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Mittwoch, den 04. Juni 2008 um 13:35 Uhr

Neuer Bußgeldkatalog soll Raser, Drängler und Alkoholsünder treffen

Ab 2009 soll Fehlverhalten im Straßenverkehr richtig teuer werden. So sieht es der neue Bußgeld-Katalog aus dem Hause von Verkehrsminister Tiefensee vor, der jetzt vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Stimmt der Bundestag zu, verdoppeln sich die bisherigen Sätze zum Teil. Den Griff in die Kasse müssen vor allem jene fürchten, die zu schnell unterwegs sind, gefährlich überholen, Vorfahrtsregelungen und Ampeln missachten, zu dicht auffahren oder sich vor Fahrantritt  zu viel Alkohol gegönnt haben.

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Sonntag, den 06. April 2008 um 03:02 Uhr

Unfallflucht - Geschädigter darf auf Polizei bestehen

In einer aktuellen Entscheidung betont das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die Pflicht des Unfallverursachers am Unfallort auf das Eintreffen der Polizei zu warten, wenn der Geschädigte darauf besteht. Ein Unfallbeteiligter, der den Wunsch eines Geschädigten ignoriert, dass die Polizei den Unfall aufnehmen soll, macht sich selbst dann strafbar, wenn er dem Geschädigten gegenüber seine Schuld sofort pauschal anerkennt und seine Personalien angibt (Beschluss vom 19.02.2008, Az.: 1 Ss 441/07).

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Sonntag, den 23. März 2008 um 04:43 Uhr

EU will grenzüberschreitende Knöllchen

Auch im Jahr 2008 ist es nicht zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschusses zur Vollstreckung von Bußgeldern gekommen und deutsche Autofahrer können Bußgeldbescheide aus dem Ausland noch bis mindestens Anfang 2009 getrost beiseite legen. Es sei denn, die Knolle  aus Österreich kommt, denn hier besteht ein aktives Vollstreckungsabkommen. Gleichwohl bläst Brüssel schon zur neuen Attacke auf Verkehrssünder.

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Dienstag, den 18. März 2008 um 01:05 Uhr

Absehen vom Fahrverbot - Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig

Das Fahrverbot in einem Bußgeldbescheid darf für den Betroffenen keine unangemessene Härte bedeuten. Als unangemessene Härte, die das Fahrverbot verhindern kann, gelten jedoch nicht schon typische Unannehmlichkeiten wie der Zwang zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Berufliche Folgen können hingegen zu einem Wegfall des Fahrverbotes führen, wenn das Fahrverbot eine nicht auf zumutbare Weise abwendbare Existenzgefährdung zur Folge hätte. Das ist bei Arbeitnehmern bei einer konkret drohenden Kündigung des Arbeitsplatzes der Fall, die auch nicht durch Absitzen des Fahrverbotes im Urlaub verhindert werden kann. Ähnliche Grundsätze wie bei der Gefährdung des Arbeitsplatzes gelten auch wenn jemand die feste Zusage eines Arbeitsplatzes hat, die durch ein Fahrverbot gefährdet wäre. Zur Bedeutung einer Arbeitgebererklärung zum drohenden Arbeitsplatzverlust liegen Entscheidungen des Amtsgerichs (AG) Lüdinghausen (Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 19 OWi-89 Js 1767/07-183/07) und des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Beschluss vom 16.11.2007, Az.: 83 Ss OWi 82/07) vor.

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Donnerstag, den 24. Januar 2008 um 06:43 Uhr

Verstärkt Alkoholkontrollen zu Karneval - Vorsicht vor Restalkohol

Die Polizei setzt in der närrischen Zeit verstärkt auf Alkoholkontrollen. Das bedeutet für viele Autofahrer erhöhte Gefahr für den Führerschein. Besondere Vorsicht ist bei Restalkohol geboten. Schon ein Fahrer, dem mit nur 0,3 Promille Alkohol im Blut ein Fahrfehler unterläuft oder der sogenannte Ausfallerscheinungen zeigt, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Mit schlimmen Konsequenzen:  Kommt der Richter zu der Überzeugung, dass der Fahrfehler einem nüchternen Fahrer nicht passiert wäre, muss sich der Betroffene von seiner Fahrerlaubnis verabschieden. Das Gericht spricht neben einer Geldstrafe in der Regel auch die Entziehung der Fahrerlaubnis aus und verhängt eine mehrmonatige Sperrfrist für die Wiedererteilung. Dem Verurteilten darf während dieser Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Sperre ist für die Dauer von mindestens sechs Monaten festzusetzen. Falls der Führerschein schon vor dem Urteil vorläufig entzogen wurde, beträgt die Mindestsperrfrist drei Monate. In der Praxis sind für Ersttäter Sperrfristen von insgesamt neun bis zwölf Monaten üblich.

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Samstag, den 12. Januar 2008 um 22:47 Uhr

Nötigung setzt Absicht zur Behinderung voraus

Wer wegen rücksichtslosen Überholens von einem hierdurch bedrängten Verkehrsteilnehmer angezeigt wurde, darf nur dann wegen Nötigung verurteilt werden, wenn das Ziel seiner Fahrweise nachweislich die Behinderung des anderen war. Diese Absicht muss dem Angeklagten nachzuweisen sein. Geht es einem Fahrer aber möglicherweise „bloß“ darum, durch das Überholen schneller voranzukommen, auch wenn dies auf Kosten anderer geschieht, fehlt es an der Voraussetzung für eine Strafe wegen Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Auf diesen wichtigen Unterschied hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hingewiesen (Beschluss vom 9.8.2007, DAR 2007, 713 f.).

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Donnerstag, den 20. Dezember 2007 um 02:00 Uhr

Halter muss sich von Fahrerlaubnis überzeugen

Wer als Fahrzeughalter sein Auto anderen überlässt, muss vorher prüfen, ob die anderen Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Man riskiert sonst, sich strafbar zu machen. Dass dies ein strenger Grundsatz ist, hat das Thüringer Oberlandesgericht in einem aktuellen Beschluss betont (OLG Jena, Az.:1 Ss 111/06).

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Dienstag, den 18. Dezember 2007 um 02:00 Uhr

Fehlerquelle bei Laserpistolen

Das Laserhandmessgerät der Firma Riegl, Typ LR 90-235P, gehört zu den am häufigsten eingesetzten Messverfahren bei der Jagd auf Temposünder. Neben klassischen - technischen - Messfehlern sind beim Einsatz dieses Gerätes nicht selten Unzulänglichkeiten der Bedienung und bei der Bewertung der Messergebnisse zu bemängeln. Gleiches gilt auch für andere in der Verkehrsüberwachung eingesetzte Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte wie das Riegl FG21-P, Jenoptik LAVEG, Jenoptik LaserPatrol oder Laser Technology ULTRA LYTE 100.

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Montag, den 05. November 2007 um 06:03 Uhr

Unfallflucht - Verfassungsrichter schränken Strafbarkeit ein

Wer nicht bemerkt, dass er an einem Unfall beteiligt ist und weiterfährt oder irrtümlich meint, dass bei einem Unfall an fremdem Eigentum kein Schaden eingetreten ist, darf nicht wegen Unfallflucht bestraft werden. Das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort dürfe dem - nachträgliche Feststellungspflichten begründenden - berechtigten oder entschuldigten Entfernen im Sinne des § 142 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) nicht gleichgesetzt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kürzlich in einem längst überfälligen Beschluss klargestellt (2 BvR 2273/06).

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Sonntag, den 04. November 2007 um 22:01 Uhr

Welche Fahrweise ist kriminell? Die sieben Todsünden im Straßenverkehr

Die immer höhere Verkehrsdichte führt ständig zu Situationen, in denen sich Verkehrsteilnehmer irgendwie gegenseitig behindern. Riskante Fahrmanöver sind an der Tagesordnung. Erstattet ein vermeintlich bedrängter Fahrer deswegen Anzeige, fällt einem schnell die Rolle des Beschuldigten in einem Strafverfahren zu. Doch kann man sich wirklich so leicht wegen Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung im Straßenverkehr strafbar machen?

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Dienstag, den 23. Oktober 2007 um 09:38 Uhr

Fahren mit EU-Führerschein – Rechtsmissbräuchlicher Erwerb ist kein Kriterium im Strafverfahren

In der Verwaltungsrechtsprechung wird mittlerweile überwiegend der Ansicht gefolgt, dass die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) betonte Pflicht zur vobehaltlosen gegenseitigen Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen nicht besteht, wenn jemand die EU-Fahrerlaubnis im Ausland nur erwirbt, weil er in Deutschland wegen bestehender Fahreignungsmängel keine Fahrerlaubnis bekommen kann. Nur wenn die Fahrerlaubnis - nach Ablauf einer eventuell bestehenden Sperrfrist - in Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit in einem anderen EU-Staat erworben wurde, also weil man dorthin seinen Wohnsitz - also den Lebensmittelpunkt - verlagert hatte, ist vom Grundsatz vorbehaltloser Anerkennung auszugehen.

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Samstag, den 06. Oktober 2007 um 06:10 Uhr

Alkohol - Folgewirkung MPU

Ein Autofahrer muss schon zum zweiten Mal ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Regel zahlen. Die Tilgungsreife der Vortat war noch nicht eingetreten. Er erhält neben vier Punkten in Flensburg diesmal ein dreimonatiges Fahrverbot. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch bei Wiederholungssündern im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht vorgesehen. Trotzdem muss der Betroffene nach Abschluss des Bußgeldverfahrens um seine Fahrerlaubnis bangen. Warum? Bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann die Führerscheinbehörde in bestimmten Konstellationen eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) fordern.

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Montag, den 17. September 2007 um 04:28 Uhr

Absehen vom Fahrverbot auch bei vielen Voreinträgen möglich

Auch wenn ein Autofahrer schon mit zahlreichen erheblichen straßenverkehrsrechtlichen Verstößen vorbelastet ist, kann gegen eine spürbare Erhöhung der Regelgeldbuße noch auf die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtet werden, sofern das Fahrverbot mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Verlust des Arbeitsplatzes führen würde. Voraussetzung ist allerdings, dass seit dem letzten Verstoß eine längere Zeit unbeanstandeter Verkehrsteilnahme liegt und der Betroffene außerdem ernsthaft an seiner Einstellung zur Einhaltung der Verkehrsregeln gearbeitet hat. 

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Freitag, den 14. September 2007 um 03:40 Uhr

Fahrverbot wegen Verstoß gegen Halterpflicht ist unzulässig

Ein Fahrverbot darf nicht allein aufgrund der Verletzung von Kfz-Halterpflichten verhängt werden. 

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Donnerstag, den 13. September 2007 um 04:06 Uhr

Unfallflucht - Entziehung der Fahrerlaubnis setzt Erkennbarkeit eines hohen Schadens voraus

Bei  Anordnung der  vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs der Verkehrsunfallflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) muss ein bedeutender Fremdschaden für den Beschuldigten erkennbar gewesen sein.

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Montag, den 03. September 2007 um 00:56 Uhr

Fahrverbot wegen Beharrlichkeit

Nach einer deftigen Knolle oder einem Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens steht man ein Jahr lang unter besonderer Bewährung. Wenn in der Bußgeldentscheidung festgestellt wurde, dass man mindestens 26 km/h zu schnell gefahren war, ist bei einem erneuten Verstoß dieser Größenordnung binnen Jahresfrist ein einmonatiges Fahrverbot wegen „beharrlichen Pflichtenverstoßes“ fällig.

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Sonntag, den 22. Juli 2007 um 04:51 Uhr

Kein Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer

Wenn man sich gegen ein drohendes Fahrverbot wehrt, vergeht manchmal viel Zeit bis es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. Doch kann die lange Verfahrensdauer helfen, den Führerschein zu retten.

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Montag, den 16. Juli 2007 um 03:10 Uhr

Schmerzhaftes Bußgeld kann Fahrverbot entbehrlich machen

Für bestimmte schwere Verkehrsverstöße ist im Gesetz die Verhängung eins Fahrverbotes als Regelentscheidung vorgesehen. Doch nicht jedes Fahrverbot muss man akzeptieren. In Ausnahmefällen kann gegen Erhöhung des Bußgeldes von einer Fahrverbotsentscheidung abgewichen werden. 

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Montag, den 16. Juli 2007 um 02:54 Uhr

Kein Fahrverbot an Baustellenampel

Bei einem Rotlichtverstoß nach schon länger als einer Sekunde dauernder Rotlichtphase bedarf es der Verhängung eines Fahrverbotes nicht, wenn die Ampelanlage zur Regelung des Verkehrs im nur einspurig befahrbaren Baustellenbereich eingerichtet ist und eine konkrete Gefährdung des Gegenverkehrs nicht festgestellt werden kann. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.12.2007 (Az.: 4 Ss OWi 740/06) hervor.

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Montag, den 16. Juli 2007 um 02:43 Uhr

EU-Führerschein nach Entziehung nicht mehr ratsam

Am 19. Januar 2007 ist die „Dritte EG-Führerscheinrichtlinie“ in Kraft getreten. Sie enthält unter anderem Ansätze zu einer europäischen Vereinheitlichung im Bereich Entzug beziehungsweise Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

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Montag, den 16. Juli 2007 um 02:30 Uhr

 MPU trotz wenig Punkten

Verkehrssünder müssen zunehmend damit rechnen zur Fahreignungs-Begutachtung (MPU) geschickt zu werden, obwohl das Punktekonto noch nicht voll ist.

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Montag, den 16. Juli 2007 um 02:17 Uhr

Fahrverbot - Ausreden nur selten erfolgreich

Für bestimmte schwere Verkehrssünden ist im Gesetz ein Fahrverbot vorgesehen. Der Grund für diese schwere Sanktion ist die allgemeine Gefahrensituation, die durch den Pflichtenverstoß für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wurde. Rechtfertigungen, die das Fehlverhalten in ein milderes Licht rücken, finden daher nur äußerst selten Gehör.

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Montag, den 16. Juli 2007 um 02:06 Uhr

Fahrerermittlung nach Verkehrsverstoß

Einen geblitzten Autofahrer beschleicht anschließend zumeist ein Gefühl der Unsicherheit. Er ist nicht angehalten worden und weiß eigentlich nur, dass irgendwo Beweisfotos der Überwachungskamera existieren müssen, auf dem das Fahrzeug mit dem dazugehörigen Kennzeichen und sein Gesicht hinter dem Steuer festgehalten wurden. Was kann und darf die Behörde tun, um ihn als Fahrer festzustellen?

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Montag, den 16. Juli 2007 um 01:49 Uhr

Verjährung nach Verkehrsverstößen

Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten unterliegt einer kurzen Verjährungsfrist. Überschreitet die Behörde den Zeitraum, innerhalb dessen eine Entscheidung - Bußgeldbescheid, Beschluss, Urteil - vorliegen muss, kann der Verstoß nicht weiter verfolgt werden. Es entsteht ein Verfahrenshindernis und der Verkehrssünder kommt ungeschoren davon.

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Montag, den 16. Juli 2007 um 01:33 Uhr

Das Fahrverbot nach dem Schwipps

Ein Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze setzt - anders als die strafrechtlich relevante Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB - keine Fahruntüchtigkeit voraus. Neben einer Geldbuße ist auch ein Fahrverbot bis zu drei Monaten vorgesehen. Doch manchmal lässt sich dies verhindern.

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Montag, den 16. Juli 2007 um 01:08 Uhr

Geblitzt: Lohnt sich die Gegenwehr?

Seit Jahrzehnten wird mit Blitzern Jagd auf Verkehrssünder gemacht. Die dabei gebräuchliche Technik wird immer ausgereifter und leistungsfähiger. Dennoch muss ein erwischter Kraftfahrer nicht gleich kapitulieren und die Folgen widerstandslos in Kauf nehmen. Jeder Betroffene hat einen Anspruch darauf, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten belangt zu werden.

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Montag, den 16. Juli 2007 um 00:46 Uhr

Kein Fahrverbot bei Augenblicksversagen

Übersieht oder verwechselt man eine Verkehrsanordnung kann leichte Fahrlässigkeit vorliegen. Dann kann das Gesetz verständnisvoll sein und ermöglicht dem Richter auf die Verhängung eines Fahrverbotes zu verzichten. 

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Montag, den 16. Juli 2007 um 00:31 Uhr

Rotlichtverstoß und Fahrverbot

Bei einem Rotlichtverstoß kann für den Betroffenen die Frage des Toleranzwertes bei der Feststellung der Rotlichtzeit entscheidend sein. Mitunter entscheiden Sekundenbruchteile über ein Fahrverbot.

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Montag, den 16. Juli 2007 um 00:11 Uhr

Fahrverbot - Sorge um Arbeitsplatz muss belegt werden

Der Bußgeldkatalog sieht für bestimmte erhebliche Verkehrsverstöße regelmäßig dieAnordnung eines Fahrverbotes für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten vor.

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Samstag, den 07. Juli 2007 um 01:02 Uhr

Beschränktes Fahrverbot für Berufskraftfahrer

Ein Fahrverbot kann auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden. Diese Möglichkeit kann vor allem Berufskraftfahrern zugute kommen.

 

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 22:32 Uhr

Amphetamin und analytischer Grenzwert

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einer Entscheidung von Januar 2006 die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Nachweisgrenze für Rauschmittel auch auf Amphetamin übertragen.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 20:03 Uhr

ProViDa und VAMA - WDR berichtet über falsche Messergebnisse

In einer vom Sender „das Erste“ am Dienstag, dem 3. Juli ausgestrahlten Folge des WDR-Magazins „plusminus“ wird in einem Beitrag der Skandal um untaugliche Messergebnisse mit dem Geschwindigkeits-Messsystem ProViDa thematisiert: ProViDa und VAMA - WDR berichtet über falsche Messergebnisse. Geräte dieses Typs werden häufig von der Autobahnpolizei bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren eingesetzt.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 19:27 Uhr

Verjährungsunterbrechung bei EDV-Anhörungsbogen

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung drei Monate. Nach Ablauf dieser Frist darf der Verkehrsverstoß nicht mehr verfolgt werden, wenn bis dahin wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist. Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze verjähren aber erst nach sechs Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Handlung beendet ist. Für das Fristende zählt der im Kalender dem Ablauf der Frist vorangehende Tag, selbst wenn dies ein Sonn- oder Feiertag ist.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 19:23 Uhr

Mindestabstand: Die richtige Messung macht´s

Seit Mai 06 werden Abstandsverstöße schärfer geahndet. Die Bußgeldregelsätze wurden erhöht, die Eingangsschwelle für Regelfahrverbote wurde um eine Stufe herabgesetzt und bei der Dauer eines Fahrverbotes wird nun in Abhängikeit vom Ausmaß der Abstandsverkürzung differenziert. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h führen nun bereits weniger als 15 Meter Abstand auf den Vordermann regelmäßig zum Fahrverbot. Lag der Abstand unter zehn Meter gilt bereits ein zweimonatiges Regelfahrverbot. Wer sich dem Vordermann auf weniger als fünf Meter angenähert hat, muss sogar mit drei Monaten Fahrpause rechnen.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 19:19 Uhr

Strengere Bußgelder für Abstandsverstoß

Zu dichtes Auffahren wird ab Mai 2006 mit höheren Geldbußen geahndet. Die Regelsätze für die  Nichteinhaltung des Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug wurden auf bis zu 250 € erhöht (bisher maximal 150 € ). Die Dauer des maximal zu verhängenden Regelfahrverbotes beträgt nun drei Monate (bisher ein Monat). Zudem wurde die Eingangsschwelle für die Verhängung eines Regelfahrverbotes herabgesetzt.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 19:15 Uhr

0,5-Promille-Grenze: Richtige Messung entscheidend

Die Alkoholfahrt eines Kraftfahrers, bei dem ein Atemalkoholwert 0,25 Milligramm pro Liter oder mehr gemessen wurde, wird mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot geahndet. Außerdem schlagen vier Punkte im Verkehrszentralregister zu Buche.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 19:12 Uhr

Punkteeintrag und Löschung: Die Zeit nach der Zeit

Grundsätzlich werden Punkte aus Bußgeldbescheiden im Flensburger Verkehrszentralregister zwei Jahre nach Rechtskraft  der Entscheidung getilgt. Punkte aus Entscheidungen wegen Straftaten werden nach fünf Jahren gelöscht. Für Alkoholstraftaten gilt eine Tilgungsfrist von zehn Jahren.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 19:09 Uhr

Halterhaftung bei Halt- und Parkverstoß

Bei Kennzeichenanzeigen wegen eines Halt- oder Parkverstoßes muss, wenn der Fahrzeugführer innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist nicht mit angemessenem Aufwand in einem Bußgeldverfahren ermittelt werden kann, der Halter des KfZ beziehungsweise sein Beauftragter die Verfahrenskosten und die Auslagen des Betroffenen nach dem Veranlasserprinzip tragen. Rechtsgrundlage für die Auferlegung dieser Kosten ist § 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG).

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 19:05 Uhr

Drogen im Straßenverkehr - Anpassung des § 24a Abs. 2 StVG empfohlen

Das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel als Alkohol ist nur in den Fällen als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu bewerten, in denen im Blut des Kraftfahrzeugführers eine Substanz nachgewiesen wurde, die in der Anlage  zum § 24a StVG ausdrücklich aufgeführt ist und das Vorhandensein dieser Substanz auch nicht durch eine medizinische, bestimmungsgemäße Anwendung gerechtfertigt war.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 18:59 Uhr

Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsverstöße

Für bestimmte Lastkraftwagen ist die Benutzung von Fahrtenschreibern vorgesehen. Zu diesen Fahrzeugen zählen auch Güterkraftverkehrsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t, wie beispielsweise dem Mercedes Sprinter. Die Aufzeichnungen dienen in erster Linie der Überwachung von Lenkzeiten, wobei die vorgeschriebenen Lenkzeiten im gesamten EU-Gebiet einzuhalten sind. Die Rechtsprechung lässt die Verwertung der Schaublätter auch zum Nachweis von Verkehrsverstößen zu, insbesondere von Geschwindigkeitsüberschreitungen.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 18:51 Uhr

Ausnahme vom Fahrverbot: Keine Chance für Besserverdiener?

Von der Verhängung eines Fahrverbots muss im Prinzip abgesehen werden, wenn mit der Erhöhung der Geldbuße ausreichend auf den Verkehrssünder eingewirkt werden kann. Doch unter welchen Umständen kommt dieser Grundsatz zur Anwendung? Welche Anforderungen an die Ausnahme des Absehens vom Regelfahrverbot zu stellen sind, ist Gegenstand einer umfangreichen Judikatur, deren Darstellung den hiesigen Rahmen sprengen würde. Der Verfasser versucht daher nachfolgend in aller Kürze die rechtlichen Grundlagen darzustellen und die Kriterien der Rechtsprechung anhand eines aktuellen Beispiels aufzuzeigen.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 18:23 Uhr

Zu schnell nach Unglücksfall

Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vor. Doch wird das Fahrverbot auch verhängt, wenn der Fahrer den Tempoverstoß beging, um einem nahen Angehörigen zur Hilfe zu eilen, wie zum Beispiel ein Vater, der viel zu schnell fährt, weil er zu seinem verunglückten Kind will?

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 18:18 Uhr

Verzögerungstaktik nach Verkehrsverstoß - Zeitgewinn zum Abbau von Punkten

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann auch aus der taktischen Erwägung heraus geboten sein, nach einem Verkehrsverstoß das Ansteigen des Punktestandes durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verhindern. Anmerkung zum Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 23.3.2006 (Az.: 10 K 712/05).

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 18:15 Uhr

Drängeln mit Lichthupe meist keine Nötigung

Leider beachten viele Kraftfahrer partout nicht das Rechtsfahrgebot und provozieren so ein dichtes Auffahren des schnelleren Hintermanns. Fühlen sich diese Fahrer dann auch noch genötigt und erstatten Anzeige, sieht sich der vermeintlich kriminelle Drängler mit einem Strafverfahren konfrontiert. Doch hat er gute Verteidigungschancen.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 18:13 Uhr

Straßenverkehrsgefährdung durch Drängler auf der Autobahn

Droht einem „Drängler“ die Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung, kommt es oft auf Kleinigkeiten im Verkehrsgeschehen an, die über Strafbarkeit oder Nichtstrafbarkeit entscheiden. Der Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2b Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass durch das vorschriftswidrige Verkehrsverhalten des Betroffenen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder eine Sache von bedeutendem Wert eingetreten ist.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 18:11 Uhr

Verkehrstherapie kann lang währenden Führerscheinverlust verhindern

Bei einer Verurteilung wegen einer Straftat, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kann das Gericht gemäß §§ 69, 69a Strafgesetzbuch (StGB) neben der Strafe die Maßregel der Fahrerlaubnisentziehung nebst einer Sperrfrist verhängen. Bei der Anlasstat muss es sich nicht notwendigerweise um ein Straßenverkehrsdelikt handeln. Die Straftat muss jedoch einen tragfähigen Rückschluss auf die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen zulassen.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 18:08 Uhr

Unfallflucht: Verfahrenseinstellung nach Anklageerhebung

Häufig sind Kraftfahrer von den weitreichenden Folgen des Tatvorwurfs der Verkehrsunfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) überrascht. Neben einer Geldstrafe ist, wenn an der beschädigten fremden Sache ein bedeutender Schaden entstanden war, regelmäßig eine Fahrerlaubnisentziehung mit einer sechs bis zwölf Monate dauernden Führerscheinsperre zu erwarten. Im Bundeszentralregister (Strafregister) in Bonn wird die Verurteilung für fünf Jahre registriert. Im Flensburger Verkehrszentralregister werden sieben Punkte für mindestens fünf Jahre eingetragen.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 18:02 Uhr

Trunkenheitsfahrt - Was nun?

Wer im Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung auffällig geworden ist, hat mit Sanktionen unterschiedlicher Härte zu rechnen. Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille kommt eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB in Betracht, wenn es bei der Fahrt zu einer konkreten Gefahr oder gar zu einem Unfall gekommen ist. Der Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum ist regelmäßig dann gegeben, wenn dem Fahrer Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 17:56 Uhr

Unfallflucht: Wann ist die Fahrerlaubnis in Gefahr?

Bei einem Vergehen der „Unfallflucht“ ist eine Fahrerlaubnisentziehung in der Regel vorgesehen, wenn der Täter weiß oder wissen kann, dass durch den Unfall ein bedeutender Fremdschaden verursacht worden ist, § 69 II Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB). Gleiches gilt, wenn der Täter von einer nicht unerheblichen Verletzung einer Person ausgehen konnte. Während die Erheblichkeitsgrenze bei der Verletzung eines Menschen durch das Kriterium der Notwendigkeit ärztlicher Versorgung definiert wird, ist die betragsmäßige Grenze des bedeutenden Fremd-Sachschadens eine von der Entwicklung wirtschaftlicher Kriterien abhängige, veränderliche Größe. 

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 17:28 Uhr

Vorwurf Verkehrsverstoß - Schweigen ist schlau

Leider viel zu häufig werden beschuldigte Verkehrsteilnehmer Opfer ihrer eigenen Redseligkeit. Wenn die Betroffenen stattdessen gegenüber der Polizei und den Verfolgungsbehörden konsequent von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht hätten, wäre das Verfahren in vielen Fällen wegen nicht ausreichendem Tatverdacht eingestellt worden.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 17:24 Uhr

Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter

Das Gesetz sieht vor, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, wenn festgestellt wird, dass der Fahrerlaubnisinhaber eine rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz oder unter Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers begangen hat und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kfz gemäß § 69 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) ungeeignet ist. Die dann auszusprechende Entziehung der Fahrerlaubnis ist keine Strafe, sondern eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung, bei der ausschließlich die Belange der Sicherheit des Straßenverkehrs eine Rolle spielen.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 17:21 Uhr

Trunkenheitsfahrt - Vorsatz nur selten anzunehmen

Der Straftatbestand der Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Gerade bei hohen Promillewerten neigen leider noch viele Gerichte dazu eine Vorsatztat zugrunde zu legen, obwohl der Fahrzeugführer mangels entsprechender Feststellungen nur wegen fahrlässiger Tatbegehung verurteilt werden dürfte.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 17:19 Uhr

Fahreridentifizierung in Verkehrsstrafverfahren - Chance der Verteidigung

Wilhelm Brause hat Post von der Staatsanwaltschaft erhalten. Ihm wird mitgeteilt, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet wurde. Ein anderer Fahrer hat sich durch angeblich riskante Fahrmanöver auf der Autobahn genötigt gefühlt und daraufhin einen Strafantrag gestellt. Als Halter des Fahrzeugs mit dem einprägsamen Kennzeichen JJ-WB 1 findet sich Brause plötzlich als Verdächtiger in einem Strafverfahren wieder. Innerhalb von zwei Wochen, so schreibt ihm die Staatsanwaltschaft, habe er sich zu dem Vorfall zu äußern. Brause ist verunsichert. Er weiss zwar, dass er an dem Tag auf der genannten Autobahn unterwegs war und wie immer bei Termindruck hatte er tatsächlich eine sportliche Fahrweise gewählt.

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 17:15 Uhr

Nötigung durch Drängeln im Stadtverkehr - Kommentar zum Beschluss des BVerfG

Die Nötigung durch Drängeln gehört zu den schwersten Vergehen im Straßenverkehr. Man kennt es meist von Autobahnen und Schnellstraßen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem am 17. April 2007 veröffentlichten Beschluss vom 29. März 2007 klargestellt, dass eine Nötigung auch im innerörtlichen Verkehr bei niedrigen Geschwindigkeiten begangen werden kann (Az.: 2 BvR 932/06).

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Freitag, den 06. Juli 2007 um 17:13 Uhr

Entziehung der Fahrerlaubnis - Abkürzung der Sperrfrist nach Trunkenheitsfahrt

Neue Tatsachen, die erkennen lassen, dass der Verurteilte jetzt wieder das für einen Kraftfahrer notwendige Verantwortungsbewusstsein erlangt hat, können die Wartezeit auf die neue Fahrerlaubnis abkürzen. Fest steht, dass nach einer erwiesenen Alkoholfahrt im Zustand der absoluten Fahrunsicherheit neben der Entziehung der Fahrerlaubnis auch eine bestimmte Zeit festgelegt  wird, in der der Betroffene für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis gesperrt ist. Die Fahrerlaubnisbehörde wird vom Strafgericht angewiesen, vor Ablauf dieses Zeitraums keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

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Donnerstag, den 05. Juli 2007 um 16:30 Uhr

Nutzung eines ausländischen EU-Führerscheins in Deutschland

Wer im Inland ein Kfz mit einem internationalen oder nationalen ausländischen Führerschein führen möchte, muss zunächst darauf achten, dass der Führerschein gültig ist, ordnungsgemäß erworben wurde und eine etwaige Befristung nicht abgelaufen ist. 

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Donnerstag, den 05. Juli 2007 um 16:12 Uhr

Fahreignungs-Begutachtung: VGT Goslar empfiehlt Verbesserung des Rechtsschutzes

Auf dem 44. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar hat der Arbeitskreis III, der mit dem Thema Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Verwaltung befasst war, die Empfehlung ausgesprochen, die Voraussetzungen für die Anforderung von Gutachten, gerade bei drogenbedingten Fahreignungszweifeln, klar zu definieren um unverhältnismäßige Maßnahmen auszuschließen. Des Weiteren solle durch die Zusammenarbeit von Justiz, Verwaltung, Rechtsanwälten und sonstigen Organisationen für ein umfassendes Informationssystem im Hinblick auf die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis nach deren Entziehung gesorgt werden.

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Donnerstag, den 05. Juli 2007 um 16:09 Uhr

Im Ausland erworbene EU-Fahrerlaubnis: Das Dilemma fehlender Harmonisierung

Seit dem EU-Beitritt Tschechiens haben dort zahlreiche Deutsche, denen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis unter Umgehung des Wohnsitzerfordernisses - der 185-Tage-Regelung - erworben. Derzeit wird in Tschechien eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorbereitet, die den Führerscheintourismus unterbinden soll. Es ist dann vorgesehen, dass künftig Führerscheine nur noch an Fahrschüler ausgestellt werden, die einen festen Wohnsitz in Tschechien tatsächlich nachweisen. Die Änderung soll zum 1.7.2006 in Kraft treten.

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Donnerstag, den 05. Juli 2007 um 16:04 Uhr

MPU und Drogenkonsum

Lag einer Entziehung der Fahrerlaubnis ein Alkohol- oder Drogenverstoß zugrunde, wird die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangen. Die Anordnung eines MPU-Gutachtens kann auch den Inhaber einer Fahrerlaubnis treffen, wenn der Behörde Tatsachen bekannt werden, die zu berechtigtem Zweifel an seiner Kraftfahrt-Eignung Anlass geben. Wann solche Eignungszweifel angesagt sind, lässt sich der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entnehmen.  Für den Bereich des Alkoholkonsums ist bestimmt, dass Eignungszweifel immer bestehen in den Fällen der Verkehrsteilnahme mit mindestens 1,6 Promille, was auch bei Radfahrern gilt, der wiederholten Fahrt unter Alkoholeinfluss, bei Alkoholabhängigkeit und des Alkoholmißbrauchs. 

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Donnerstag, den 05. Juli 2007 um 16:00 Uhr

Verkehrsvergehen älterer Kraftfahrer: MPU ante portas

Wenn es gegen Kraftfahrer über 60 Lebensjahren zu einem Strafurteil oder einem Bußgeldbescheid wegen eines Vergehens oder Verstoßes im Straßenverkehr kommt, ist der Ärger damit oft noch nicht erledigt. Einige Zeit später erhält der Betroffene unangenehme Post von der Führerscheinstelle. Hierin wird er aufgefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein positives medizinisches und/oder psychologisches Gutachten (MPU) über seine Kraftfahrt-Eignung vorzulegen, andernfalls habe er die Entziehung der Fahrerlaubnis hinzunehmen. Grund dafür ist, dass die strafrechtliche Verurteilung oder die Bußgeldentscheidung an das Verkehrszentralregister in Flensburg übermittelt und dort eingetragen wird.

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Donnerstag, den 05. Juli 2007 um 15:57 Uhr

14 Punkte in Flensburg auf einen Schlag - Ist das möglich?

Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden mit bis zu sieben Punkten bewertet. Werden mehrere Verstöße zusammen geahndet, kann es zu einer Punkteaddition kommen. Beispiel: Ein Kraftfahrer überholt an einer unübersichtlichen Stelle. Es kommt zum Unfall. Nachdem er sieht, dass der andere Beteiligte sich nicht verletzt hat, entschließt er sich zur Weiterfahrt. Sowohl das hier verwirklichten Vergehen der Straßenverkehrsgefährdung  gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB) als auch das Vergehen der Unfallflucht gemäß § 142 StGB ist mit sieben Punkten bewertet. Nimmt das Gericht an, dass diese Straftaten tatmehrheitlich begangen wurden, erfolgt jeweils ein Einzeleintrag im Flensburger Verkehrszentralregister und die Punkte werden insofern addiert. Der Betroffene sieht auf Einmal ein Plus von 14 auf seinem Punktekonto.

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Donnerstag, den 05. Juli 2007 um 15:54 Uhr

EuGH: Anerkennung des EU-Führerscheins hängt von Sperrfrist ab

Der Eüropäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Beschluss vom 28.9.2006 (Az.: C-340/05) klargestellt, dass seine vorangegangenen Entscheidungen „Kapper“ und „Halbritter“ zur gegenseitigen Anerkennung der von den EU-Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine über den jeweiligen Einzelfall hinaus Gültigkeit haben. Der aktuelle Beschluss erging auf eine Vorlagefrage des Oberlandesgerichts (OLG) München, das den Fall eines Mannes zu entscheiden hatte, der in der Vorinstanz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war, nachdem er mit einer belgischen Fahrerlaubnis in Deutschland gefahren ist, die er mit formal in Belgien begründetem Zweitwohnsitz erworben hatte. Zuvor war eine verwaltungsrechtlichen Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kfz nach wiederholter Begehung verkehrsrechtlicher Verstöße erfolgt und ein Antrag auf Neuerteilung nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) bestandskräftig abgelehnt worden. Eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis war nicht verhängt worden.

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Donnerstag, den 05. Juli 2007 um 15:48 Uhr

Betrunken am Steuer: Wartezeit auf Führerschein verkürzen

Wer die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren hat, sollte nicht verzagen, sondern sofort hart an sich arbeiten. Denn neue Tatsachen, die erkennen lassen, dass der Verurteilte wieder das für einen Kraftfahrer notwendige Verantwortungsbewusstsein erlangt hat, können die Wartezeit auf den neuen Führerschein abkürzen. Grund für die Sperrfrist ist die Prognose, dass der Täter in absehbarer Zeit als Kraftfahrer eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen könnte. Absolviert er freiwillig eine geeignete psychologische Nachschulung oder nimmt an einer Verkehrstherapie teil, kann das seine Verantwortungslosigkeit widerlegen.

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Donnerstag, den 05. Juli 2007 um 02:00 Uhr

Drogen genommen: Führerschein per MPU retten

Wer als Konsument von Drogen auffällig wird, muss mit Post von der Fahrerlaubnisbehörde rechnen. Neben dem Straf- oder Bußgeldverfahren erwartet den Betroffenen, sofern er eine deutsche Fahrerlaubnis besitzt, wegen desselben Vorfalls ein Entziehungsverfahren seitens der Fahrerlaubnisbehörde. Der Vorfall muss sich nicht unbedingt im Straßenverkehr abgespielt haben. Den Beamten von der Führerscheinstelle genügt schon die Kenntnis von einem einzigen Konsum harter Drogen, um von der Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen zu können. Eine Ausnahme besteht für die „weiche Droge“ Cannabis, wo Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum bestehen müssen

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