|
Der schnelle Weg zu Ihrer VerteidigungVerteidigung in Verkehrsstrafsachen oder Bußgeldverfahren ist oft eine Frage der Zeit. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie ihren Anwalt nicht unbedingt in der Kanzlei besuchen müssen. In der Regel reicht ein Telefonat oder eine E-Mail, um zügig die Voraussetzungen für eine gute Verteidigung zu schaffen. Das ermöglicht es auch, sich einen Anwalt vor allem nach den eigenen Qualitätsvorstellungen auszusuchen. Örtliche Nähe ist heute kein entscheidender Faktor mehr. Um die Interessen eines Mandanten wahrnehmen zu können, braucht der Verteidiger eine Vollmacht. Hier finden Sie die dafür notwendigen Formulare. Sie können sie online ausfüllen. Bitte drucken Sie die Formulare anschließend aus und senden sie uns unterschrieben im Original (!) zu. Gerne können Sie sie uns vorab per Fax zusenden. 1. Vollmacht in Straf- und Bußgeldverfahren 2. Prozessvollmacht, Strafprozessvollmacht, Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 02 11. 2 30 98 90 |
|
|
|
Formulare

