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Die Blitzer-Panne von Köln und ihre Folgen: Stadt Köln erstattet Bußgelder auf Antrag

Es geht um die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der A3 in Höhe des Dreiecks Heumar. Während des Baus einer Lärmschutzwand war dort auf dem Streckenabschnitt der Baustelle im Februar 2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 km/h beschränkt worden. Auf Anordnung der Bezirksregierung Köln wurde diese Geschwindigkeitsbeschränkung 24 Stunden täglich durch die Blitzanlage am Heumarer Dreieck überwacht. Allerdings fehlte hinter der Baustelle ein entsprechendes Verkehrszeichen, wonach weiterhin 60 km/h gelten. Bis zu 470.000 Fahrer sind deshalb zu Unrecht mit Verwarnungen (15 - 60 €) oder Bußgeldern (ab 60 €) belangt worden. Etwa 13 Millionen Euro an Bußgeld wurden eingenommen. Die Stadt Köln hatte erklärt, alle noch laufenden Bußgeldverfahren von Amts wegen einstellen zu wollen.

Die Behörden haben sich nun darauf verständigt, den zu Unrecht geblitzten Autofahrern grundsätzlich ihr Geld zurück zu erstatten und auch für die Löschung der zu Unrecht in Flensburg eingetragenen Punkte der vermeintlichen Bußgeldsünder zu sorgen.

Grundlage für die Rückzahlung ist ein Gnadenerlass des Landes NRW aus dem Jahr 2002. Danach kann in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das zu viel gezahlte Bußgeld erstattet sowie eine Löschung eventuell verhängter Punkte im Verkehrszentralregister verfügt werden kann.

Wer sein Geld zurückerhalten möchte, muss also einen Antrag bei den Behörden stellen. Die Bezirksregierung hat zugesichert, als Gnadenbehörde jeden einzelnen Antrag zu prüfen.

Hinter diesm Link finden Sie ein Formulierungsbeispiel für ein entsprechendes „Gnadengesuch“, das Betroffene bei der Bußgeldstelle auf dem Postweg einreichen können:

Hinweis: Rechtsanwalt Christian Demuth übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung.

Ihr Experte für Fragen zum Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrs­strafrecht

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Christian Demuth
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