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24. Mai 2013
 
 

OLG Düsseldorf hält Videomessungen von Brücken für generell nicht verwertbar

OLG Düsseldorf bringt Videomessungen von Brücken in die Diskussion der Verkehrsrechtler.Düsseldorf. Mit einem Beschluss vom 9.2.2010 spricht sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf generell gegen die Verwertung von Videoaufzeichnungen für Bußgelder wegen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen aus, sofern das Messsystem mit einer durchlaufenden Überwachungskamera arbeitet. Dies ist bei allen gängigen Brückenmessverfahren der Fall. Nach Ansicht des 3. Senats für Bußgeldsachen ist es nicht entscheidend, ob eine weitere vom Messbeamten überwachte Kamera existiert, die zur Aufzeichnung einer individuellen Videosequenz erst bei einem Anfangsverdacht eingeschaltet wird (Az.: IV-3 RBs 8/10, 2 Ss-OWi 4/10).

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Weiter Hickhack um Rechtsgrundlage für Videoaufzeichnung von Verkehrssündern

Bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide sind speziell bei Videoüberwachungssystemen seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 11. August 2009 rechtliche Bedenken gegen die Verwertbarkeit der Messung in den Vordergrund getreten (Az.: 2 BvR 941/08). Doch während danach für manchen Autofahrer der Strafzettel keinen Bestand hat, müssen andere das Bußgeld schlucken.

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EU-Fahrerlaubnis: Entscheidung des BVerwG zur Überprüfung des Wohnsitzes

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat aktuell die Rechte von EU-Führerscheininhabern gestärkt. Es hat entschieden, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht aberkennen können von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte. Melderegistereinträge und Angaben, die der Betroffene im Entziehungsverfahren gemacht hat, sollen hingegen für eine Aberkennungsverfügung nicht ausreichen. (Urteile vom 25.02.2010, Az.: 3 C.15.09 und 16.09)

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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - BGH hebt unsaubere Urteile auf

Verurteilungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Strafgesetzbuch (StGB) sowie Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß §315c StGB kranken häufig daran, dass das Merkmal „Beinahe-Unfall“ und die Voraussetzung der“ konkreten Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert“ vom Gericht unzureichend oder gar nicht gewürdigt wird.

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Juristisches Gerangel um Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

Ein Sprecher der Hamburger Polizei hat nach aktuellen Medienberichten eingeräumt, dass auf den  Straßen der Hansestadt die Zahl der Alkoholkontrollen seit November 2009 deutlich gesenkt wurde und auch deutlich weniger Blutproben entnommen wurden. Dies sei die direkte Folge einer Anweisung der Hamburger Innenbehörde. Hintergrund sind Vorgaben aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen, in denen eine stärkere Achtung des gesetzlich vorgeschriebenen Richtervorbehaltes betont wird.

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Dauervideoüberwachung - Obergerichte interpretieren Karlsruhe unterschiedlich

Schon im August hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass für eine Dauervideoüberwachung zum Zwecke der Verfolgung von Verkehrssündern eine - bislang nicht vorhandene - gesetzlichen Grundlage nötig sei. Werden trotzdem Beweisvideos aufgenommen, stelle dies einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung dar. Karlsruhe hatte aber offen gelassen, ob aus dem festgestellten Beweiserhebungsverbot auch ein Beweisverwertungsverbot folge (Az.: 2 BvR 941/108).

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Addition von Fahrverboten in einem Urteil sind unzulässig

Wird ein Autofahrer im Bußgeldverfahren in einem einzigen Urteil wegen mehrerer, unabhängig voneinander begangener, Zuwiderhandlungen verurteilt, darf nur ein Fahrverbot verhängt werden. Darauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuellen Beschluss vom 27.10.2009 hin (Az.: 3 Ss OWi 451/09).

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Oberlandesgerichte stärken Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

Die Entnahme einer Blutprobe bei mutmaßlichem Fahren unter Alkoholeinfluss wird aktuell für  Strafverfahren und  auch für Bußgeldverfahren kontrovers diskutiert. Die Rechtsprechung zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes ist in diesen Fällen inzwischen unüberschaubar. Hintergrund ist der Umgang mit § 81a Abs.1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) in der Praxis. Dieser Paragraph sieht vor, dass vor der  Entnahme einer Blutprobe grundsätzlich ein Richter eingeschaltet werden muss, der sogenannte Richtervorbehalt. Es soll der richterlichen Entscheidung vorbehalten sein, ob der Eingriff in das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit im Einzelfall gerechtfertigt ist.  Nur wenn die Beweissicherung durch Verzögerungen bedroht ist, also die sogenannte Gefahr im Verzuge herrscht, haben ausnahmsweise auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei die Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme.

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Aktuelle Rechtsprechung im Hinblick auf die Verteidigung gegen Fahrverbote 

Für bestimmte grob Verkehrsverstöße sieht das Gesetz die Verhängung eines Fahrverbotes vor (§ 25 StVG, § 4 BKatV). Die Spanne reicht von einem bis zu drei Monaten. Das Fahrverbot stellt eine Denkzettelsanktion dar. Ein Absehen vom Fahrverbot kann jedoch ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn dem Betroffenen hierdurch außergewöhnliche Härten entstehen. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit  besteht in solchen Fällen nach § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) die Möglichkeit gegen eine deutliche Anhebung der Regelgeldbuße auf das Fahrverbot zu verzichten. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm sei sogar eher denkbar, die gewünschte Erziehungswirkung beim Betroffenen durch eine deutliche Anhebung der Regelgeldbuße zu erreichen. Diese obergerichtliche Auffassung dürfte angesichts der Anfang des Jahres 2009 erfolgten Verdoppelung des Bußgeldrahmens noch gestärkt worden sein.

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Sofortiger Stopp von Video-Kontrollen zur Jagd auf Verkehrssünder gefordert

Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (AZ: 2 BVR 941/08) hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) die sofortige Einstellung aller Bußgeldverfahren gefordert, die auf der Auswertung von Videokontrollen basieren.

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Unfallflucht – Gutachten zur Nichtbemerkbarkeit des Unfalls erfordert interdisziplinären Ansatz    

Schon leichte Berührungen beim Einparken oder Rangieren führen oft zu erheblichen Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen. Verlässt der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs den Unfallort ohne seine Personalien feststellen zu lassen, wird gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet, wenn er als Unfallbeteiligter ermittelt werden kann.

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Unfallflucht - Schürfspuren im Klarlack können leicht fehlinterpretiert werden

Steht der Vorwurf der Unfallflucht im Raum, geht es häufig zuvorderst um die grundsätzliche Frage der Verursachung oder Nichtverursachung des fremden Sachschadens. Doch nicht jedes Ergebnis eines Gutachtens sollte kritiklos akzeptiert werden.

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Neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten

Ab dem 1. Februar gilt der neue Bußgeldkatalog. Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr sind dann mit deutlich höheren Bußgeldern belegt. Das wissen inzwischen die meisten Verkehrsteilnehmer. Wen ab Februar 2009 welches Bußgeld erwartet, zeigt der aktuelle Bußgeldkatalog, den Sie auf dieser Seite in der Rubrik „Informationen“ oder im Verkehrsrechtsportal www.straffrei-mobil.de finden.  
 

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In der Diskussion: Ein Wort zu "Section-Control"

Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag 2009 wurde intensiv diskutiert, ob die Geschwindigkeitsüberwachung nach der Methode von Section-Control ein probates Mittel für deutsche Straßen ist. Bei dieser Kontrollmethode, die in Österreich, Holland und England schon Realität ist, erfasst das System die Kennzeichen aller Fahrzeuge auf einem bestimmten Streckenabschnitt und ermittelt anhand einer Weg-Zeit-Berechnung ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Kontrollstrecke eingehalten wurde. Erreicht ein Fahrzeug das Ende des Kontrollabschnitts so früh, dass es mit einer unzulässig hohen Durchschnittsgeschwindigkeit unterwegs gewesen sein muss, erhält der Fahrzeughalter ein Knöllchen von der Bußgeldstelle.

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Massives Überschreiten der Geschwindigkeit kann Indiz für Vorsatz sein

Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich begangen, kann die Geldbuße unter Berücksichtigung des Vorsatzes des Betroffenen erhöht werden. Die Annahme von Vorsatz ist nicht zu beanstanden, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf eine Bundesstraße um 57 km/h überschreitet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 14.07.2008 hervor (Az.: 4 Ss OWi 464/08).

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BGH verschärft Schuldspruch nach illegalem Autorennen mit tödlichem Ausgang 

Kommt bei einem Unfall während eines illegalen Autorennens ein Mensch zu Tode, kann sich der Fahrer neben vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs auch wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht haben. Ebenfalls kann dann ein Absehen von der Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt sein.

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EuGH erteilt zweitem EU-Führerschein klare Absage

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt einmal mehr klar, dass das System der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen kein Schlupfloch für Verkehrssünder ist. Wer in einem Staat den Führerschein verliert, soll sich nicht mit einem zweiten Führerschein aushelfen können. Schon ab dem Vorfall, der ein Verfahren zur Aberkennung einer Fahrerlaubnis in Gang setzt, soll die Möglichkeit der Aberkennung einer anschließend in einem anderen EU-Land erteilten EU-Fahrerlaubnis gegeben sein.

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Kein Absehen vom Fahrverbot, wenn Urlaubsanspruch ab Kenntnis der Tat verbraucht wurde

Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm soll sich ein Betroffener nicht auf fehlende Urlaubsmöglichkeit zur Abwicklung eines Fahrverbotes berufen können, wenn er seinen gesamten Urlaub zwischen Tat und Hauptverhandlung schon genommen hat (Beschluss vom 24. April 2008, Az.: 5 Ss Owi 205/08).

Ein Fahrverbot ist die auf ein bis drei Monate befristete Untersagung von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Das bußgeldrechtliche Fahrverbot setzt eine grobe oder beharrliche Pflichtenverletzung des Führers eines Kfz voraus. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs.1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das Gesetz versteht das Fahrverbot als Denkzettel. Es soll eine Warnungs- und Besinnungsfunktion haben. Das Fahrverbot gibt es nicht nur im Verkehrsbußgeldrecht. Auch im Strafrecht kann ein Fahrverbot neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Straftat muss - zumindest bislang noch - im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz begangen worden sein. Rechtsgrundlage ist hier § 44 Strafgesetzbuch (StGB).

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Verkehrstherapie kann Fahrerlaubnis retten

Nach einer strafbaren Promillefahrt kommt es ganz entscheidend auf die richtigen Weichenstellungen an. Im Idealfall kann sogar der Führerschein gerettet werden. Wer, direkt nachdem er erwischt wurde, freiwillig an einer anerkannten Verkehrstherapie teilnimmt und zudem glaubhaft abstinent ist, kann auf den Erhalt seiner Fahrerlaubnis hoffen.

Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor (Urteil vom 11.4.2008, Az..: 24a Ns 26/07), bei dem es um eine Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille ging. Der Täter, ein Student, hatte schon während des Strafverfahrens freiwillig mit einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme begonnen und zudem regelmäßig seine Leberwerte analysieren lassen um seinen alkoholabstinenten Lebenswandel nachzuweisen – mit Erfolg. Das Gericht ging daraufhin davon aus, dass er zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen war und gab ihm noch im Gerichtstermin den Führerschein zurück, fünf Monate und eine Woche nach der Tat.

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Punkteabbau - BVerwG spricht sich für Tattagprinzip aus

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) messen dem Zeitpunkt der Rechtskraft einer Verkehrszuwiderhandlung keine Bedeutung bei, wenn es um die Frage des Flensburger Punktestandes nach Ergreifen von Rabattmaßnahmen geht. Das Problem dabei ist: Das sogenannte Rechtskraftprinzip, das vielen Verkehrssündern bislang den Führerschein gerettet hat, spielt keine Rolle mehr, wenn es um Maßnahmen des Punkteabbaus geht. Das geht aus Urteilen des BVerwG vom 25. September 2008 hervor (Az.: 3 C 3.07, 3 C 21.07 und 3 C 34.07).

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Freispruch nach Lasermessung macht Schlagzeilen

Die Tageszeitung „Rheinische Post“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 24.09.2008 unter der Schlagzeile „Richter: Lasermessung kein Beweis“ über das bemerkenswerte Urteil eines Herforder Amtsrichters. Der Richter hatte einen Autofahrer freigesprochen, der von der Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit 21 km/h zu viel gemessen wurde. Die Polizei hatte zur Messung eine Laserpistole verwendet. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Polizei nicht hinreichend beweisen könne, dass der ermittelte Messwert ausschließlich dem Fahrzeug des Betroffenen zuzuordnen sei. Der Anwalt des vermeintlichen Verkehrssünders, der gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte, ließ durch ein Gutachten bestätigen, dass der Messwert auch durch ein anderes Fahrzeug verursacht worden sein könnte, das seitlich versetzt zum Auto seines Mandanten gefahren war. Die Messbeamten hingegen hatten in der Gerichtsverhandlung beteuert, nur das Fahrzeug des Betroffenen anvisiert zu haben.

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 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
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Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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