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5. Februar 2012
 
 

Eine geschickte Verteidigung kann das Schlimmste abwenden

Schon ein kleines Bußgeld ist ärgerlich - vor allem, wenn es den Falschen trifft. Wer dann gleichgültig bleibt und sich nicht wehrt, kann seine Lage sogar verschlimmern. Von Anfang an unangenehm sind höhere Bußgelder, die zusätzlich mit Punkten in Flensburg verbunden sind. Auch ein leeres Punktekoto schützt heute nicht vor bösen Überraschungen. Kompliziert wird es, wenn der Führerschein weg ist oder gar strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen. Wer tatenlos bleibt und sich nicht richtig über seine Möglichkeiten informiert, sieht schnell seine Mobilität in Gefahr. Viele Bußgeldbescheide sind nicht korrekt und viele Fahrverbote lassen sich vermeiden. Auch bei erheblicher Vorbelastung kann der Führerschein oft noch durch ein kluges Punktemanagment gerettet werden.

Nach Trunkenheitsfahrten und anderen Verkehrsdelikten ist es wichtig, die Grundlagen für den Erhalt oder zumindest die baldige Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren zu schaffen. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Fahrerlaubnis nicht nur im Strafverfahren bedroht sein kann, sondern auch im anschließenden Verfahren vor der Verwaltungsbehörde. Nach schwerwiegenden Verkehrsvergehen können dort kostspieliege Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung wie z.B. die MPU auf den Betroffenen zukommen.

Anwaltliche Beratung hilft, das Schlimmste abzuwenden. Denn der auf Verkehrsrecht spezialisierte Jurist sieht nicht nur die einzelnen Fakten, er weiß sie auch in die richtigen Zusammenhänge einzuordnen. So lassen sich Probleme vermeiden, die alleine schon durch Unwissenheit entstehen können. Verteidigung ist aber nicht nur die Arbeit an einem akuten Problem. Zu einem ganz großen Teil ist Verteidigung auch Vorsorge. Denn Fehler die heute vermieden werden, können morgen den Führerschein retten.

Auch bei den Kosten für eine gute Verteidigung ist man als Betroffener nicht auf sich alleine gestellt. Sprechen Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, welche Möglichkeiten Sie haben.

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 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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