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5. Februar 2012
 
 

Vorbeugung ist der beste Schutz zum Erhalt der Fahrerlaubnis

Der neuralgischte Punkt eines Kraftfahrers ist die Fahrerlaubnis. Ihr Bestand und - nach einem Verlust - ihre Wiedererlangung ist nicht selten eine existenzielle Frage. Gefahr für die Fahrerlaubnis droht, wenn das Verkehrsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers zu Zweifeln an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Anlass gibt. Die Fahrerlaubnisbehörde hat dann die Möglichkeit, eine Fahreignungsbegutachtung (MPU) zwecks Klärung der Eignungszweifel zu verlangen.

Dies kann aus vielerlei Gründen passieren. Neben mangelnder körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit sind dies häufig ein aktenkundig gewordener Alkoholmissbrauch oder eine Fahrt unter Rauschmitteleinwirkung. Aber auch „ganz normale“ Verstöße im Straßenverkehr können, wenn sie sich häufen, zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.

Wir versuchen daher vor allem, einer etwaigen Fahrerlaubnisentziehung nach dem Mehrfachtäter-Punktesystem (Flensburger Verkehrszentralregister) durch ein aktives „Punktemanagement“ vorzubeugen. Außerdem beraten wir Betroffene intensiv rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn diese zuvor entzogen war. Dabei kooperieren wir, falls nötig,  mit anerkannten Verkehrspsychologen.

Ist absehbar, dass eine Fahreignungsbegutachtung unausweichlich wird, helfen wir den Betroffenen rechtzeitig, die Weichen für ein erfolgreiches Absolvieren zu stellen.

Bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis, der Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens (MPU-Gutachten) oder der Aberkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde vertreten wir Betroffene im behördlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie Hilfe bei folgenden Problemen suchen:

  • Anordnung der Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten
    Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologische Untersuchung)
  • Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung
  • Fahrverbot nach § 3 FeV
  • Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG i.V.m. § 46 I FeV
  • Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem
  • schriftliche Verwarnung nach dem Punktesystem
  • Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis bei „Begleitetem Fahren " ab 17 Jahre
  • Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung
  • negative MPU
  • fehlerhaft durchgeführten MPU bzw. Begutachtung
  • Anordnung zum Führen eine Fahrtenbuches
  • Heranziehung zur Zahlung von Abschleppkosten
 
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Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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