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Kollisionen mit dem Verkehrsstrafrecht erfordern eine qualifizierte VerteidigungDie meisten verkehrsrechtlichen Strafverfahren werden mit einem so genannten Strafbefehl abgeschlossen. Dies ist ein stark vereinfachtes Verfahren, bei dem es nicht zu einer Hauptverhandlung vor einem Strafgericht kommt. Dies ist einerseits vorteilhaft für den Verkehrssünder, da ihm eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart bleibt und die Verfahrenskosten niedriger sind. Andererseits muss man sehen, dass es sich für die Justiz um Massenverfahren handelt, bei denen es wegen nur oberflächlicher Prüfung des Sachverhalts leicht zu ungenauen Tatsachen und Schuldfeststellungen kommen kann. Für eine Verurteilung per Strafbefehl genügt bereits ein hinreichender Tatverdacht. Anders als in einer Gerichtsverhandlung ist eine Überzeugung des Richters von der Schuld des Täters nicht erforderlich – obwohl die zulässigen Sanktionen Geldstrafen bis zu einem Jahresnettogehalt umfassen. Per Strafbefehl kann auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist verhängt werden. Weil sich das Gericht nur auf den Inhalt der Ermittlungsakte stützt, können sich Fehler, die schon bei den polizeilichen Ermittlungen passiert sind, leicht bis in die gerichtliche Entscheidung hinein fortsetzen, ohne dass es zu einer Korrektur kommt. Daher empfiehlt es sich, bereits frühzeitig einen Verteidiger einzuschalten. Dieser kann im Dialog mit der Staatsanwaltschaft bewirken, dass ein für beide Seiten akzeptabler Strafbefehl oder sogar die Einstellung des Verfahrens erreicht wird. Wer frühzeitig einen spezialisierten Verteidiger zu Rate zieht, kann verhindern, dass bei einer Strafbefehlsentscheidung seine Rechte übergangen oder Verteidigungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden. Auch wer schon einen Strafbefehl erhalten hat, muss eine falsche oder zu harte Entscheidung nicht akzeptieren. Wird innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Strafbefehls bei Gericht Einspruch eingelegt, können sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten in einer regulären Hauptverhandlung zur Geltung gebracht werden. Die Verteidigung im Bereich Verkehrsstrafrecht umfasst:
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