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19. Mai 2012
 
 

TZ/TZ-online - München

Ein Sachverständigenbüro hat es ans Licht gebracht: Ein großer Teil der wegen zu schnellen Fahrens eingeleiteten Bußgeldverfahren leidet an dem Manko, dass die Korrektheit der Messungen durch die vorgelegten Beweismittel nicht ausreichend sicher nachvollzogen werden kann. Basierend auf der Pressemitteilung von Rechtsanwalt Christian Demuth zu diesem Thema befragte ihn die TZ in München als Experten. Hier der Beitrag mit seiner Stellungnahme:

Blitzer-Studie: 80 Prozent der Bescheide fehlerhaft

 
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Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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