Startseite Medienpräsenz Stern Videokontrolle
19. Mai 2012
 
 

Stern

Die Verfassungsrichter haben der Überführung von Verkehrssündern per Videoaufzeichnung einen Riegel vorgeschoben. Ohne gesetzliche Ermächtigung dürfen solche Systeme nicht eingesetzt werden. Das Nachrichtenmagazin Stern ließ den Verkehrsrechtsexperten Christian Demuth erläutern, warum die Praxis der Videoaufzeichnung nicht legitim ist.

Unzulässige Videoaufzeichnungen - Das Bundesverfassungsgericht zu Tempokontrollen

 
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Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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