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Stern Die Verfassungsrichter haben der Überführung von Verkehrssündern per Videoaufzeichnung einen Riegel vorgeschoben. Ohne gesetzliche Ermächtigung dürfen solche Systeme nicht eingesetzt werden. Das Nachrichtenmagazin Stern ließ den Verkehrsrechtsexperten Christian Demuth erläutern, warum die Praxis der Videoaufzeichnung nicht legitim ist. Unzulässige Videoaufzeichnungen - Das Bundesverfassungsgericht zu Tempokontrollen |



