Startseite Medienpräsenz Autobild zu Richtervorbehalt
19. Mai 2012
 
 

Autobild.de

Die Gerichte verschärfen zusehends ihre Anforderungen an die Entnahme von Blutproben, etwa nach Alkohol- oder Drogenfahrten. Wurde lange toleriert, dass die Polizei eine Blutentnahme anordnen kann, wenn kein Bereitschaftsrichter erreichbar ist, verhelfen immer mehr Gerichte dem Richtervorbehalt wieder zur Geltung. Autobild.de analysiert mit Unterstützung von Rechtanwalt Christian Demuth, wann unzulässige gewonnene Daten nicht verwertet werden dürfen.

Nachtschicht für Richter

 
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Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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