|
Autobild.de Die Gerichte verschärfen zusehends ihre Anforderungen an die Entnahme von Blutproben, etwa nach Alkohol- oder Drogenfahrten. Wurde lange toleriert, dass die Polizei eine Blutentnahme anordnen kann, wenn kein Bereitschaftsrichter erreichbar ist, verhelfen immer mehr Gerichte dem Richtervorbehalt wieder zur Geltung. Autobild.de analysiert mit Unterstützung von Rechtanwalt Christian Demuth, wann unzulässige gewonnene Daten nicht verwertet werden dürfen. |



