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19. Mai 2012
 
 

Handelsblatt Online

Mit einer neuen Serie setzt sich Handelsblatt Online für mehr Gerechtigkeit ein. Dieses Mal greift der "Streitfall des Tages" die Frage auf, wann ein Parkrempler mit einer Vorstraße endet. Erneut befragte die Redaktion Rechtsanwalt Christian Demuth als Experten. Der auf alle Fragen rund um das Verkehrsrecht spezialisierte Strafrechtler erläuterte, warum ein einfacher Zettel zur Information des Geschädigten nicht ausreicht und man lieber, ist der Geschädigte nicht auffindbar, die Polizei rufen sollte.

Wenn der Parkrempler in einer Vorstrafe endet

 
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Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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