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Freitag, den 25. Februar 2011 um 18:22 Uhr |
Auch unter 0,5 Promille fährt das Risiko des Führerscheinverlustes mit
Ein Autofahrer, dem ab 0,3 Promille Alkohol im Blut ein Fahrfehler unterläuft oder der Ausfallerscheinungen zeigt, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. „Diese Strafbarkeit der relativen Fahrunsicherheit ist vielen Autofahrern nicht bekannt“, warnt Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf. „Bei einer Kontrolle verhalten sie sich dann schnell falsch und der Führerschein gerät dadurch erst richtig in Gefahr.“
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Mittwoch, den 15. September 2010 um 09:00 Uhr |
Ablenkung vor Verkehrsverstoß kann vor einem Fahrverbot retten
Autofahrern, denen wegen einer groben Pflichtwidrigkeit ein Fahrverbot droht, kann es helfen, sich auf ein Augenblicksversagen zu berufen. „In bestimmten Ausnahmefällen kann die grundsätzlich gebotene Aufmerksamkeit des Autofahrers kurzzeitig abgelenkt werden“, erklärt Rechtsanwalt Christian Demuth, Verkehrsstrafrechtler aus Düsseldorf, „ihm kann dann keine grobe Pflichtwidrigkeit vorgeworfen werden, sodass auch kein Fahrverbot verhängt werden darf.“
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Montag, den 05. Juli 2010 um 15:05 Uhr |
Bei unzulässiger Blutprobe ist eine systematische Verteidigung notwendig
Zumindest unter der Woche muss die Polizei tagsüber zunächst einen Richter anrufen, bevor sie zum Nachweis einer Trunkenheitsfahrt oder Drogenfahrt die Entnahme einer Blutprobe bei einem Verdächtigen anordnet, der sich damit nicht einverstanden erklärt hat. Das ist eine Konsequenz einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die Verfassungshüter erneut die Bedeutung des sogenannten Richtervorbehalts für eine korrekte Ahndung einer Trunkenheitsfahrt betonten (Az.:2 BvR 1046/08). „Zumindest wer tagsüber unfreiwillig ohne Entscheidung eines Richters Blut abgenommen bekommt, hat damit gute Chancen, seine Fahrerlaubnis zu retten“, erläutert Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, „notwendig ist allerdings, sich systematisch zu verteidigen.“
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Dienstag, den 15. Juni 2010 um 12:16 Uhr |
Zulässiges Parken direkt vor einer Radarfalle ist keine Nötigung
Aus Ärger über eine Radarfalle wagte ein erwischter LKW-Fahrer etwas, wovon viele nur träumen: Er parkte dicht vor dem Messwagen der Ordnungsbehörde und verhinderte so weitere Blitzeraufnahmen. Die Quittung in Form eines Strafbefehls wegen Nötigung wollte er nicht akzeptieren. Das musste er auch nicht, denn das Gericht sprach ihn frei. „Sich genötigt zu fühlen, heißt noch lange nicht, strafrechtlich relevant genötigt worden zu sein“, erläutert Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, „bei der genauen Abgrenzung unterlaufen den Ordnungsbehörden, der Polizei und selbst der Staatsanwaltschaft oft Fehler.“
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Freitag, den 21. Mai 2010 um 12:03 Uhr |
Autokorso ist kein rechtsfreier Raum für Fußballfans
Er gehört längst zum deutschen Alltag und dürfte ab dem Beginn der WM – hoffentlich – noch häufiger anzutreffen sein: der Autokorso der Fans nach einem Sieg der eigenen Fußballmannschaft. Dabei ist der spontane Jubel auf Rädern in der Straßenverkehrsordnung gar nicht vorgesehen. Damit Bußgelder, Punkte und Fahrverbote nicht die Feierlaune verderben, sind einige Regeln einzuhalten.
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Montag, den 18. Januar 2010 um 11:05 Uhr |
Mängel machen Messungen mit Poliscan Speed angreifbar
Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz hat ein Bußgeldrichter am Amtsgericht Dillenburg einen Autofahrer freigesprochen, der auf der A45 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 56 Stundenkilometer überschritten haben soll. Erfasst wurde die Geschwindigkeit mit dem Poliscan-Speed-Messverfahren. „Es war vollkommen richtig, dass der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte“, urteilt Rechtsanwalt Christian Demuth, Verkehrsrechtler aus Düsseldorf, „der Mann bekam vor Gericht Recht, da Poliscan Speed in der verwendeten Form nicht dem Stand der Technik entspricht.“ Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da noch über die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ist (AG Dillenburg, Beschluss vom 02.10.2009, Az.: 3 OWi 2 Js 54432/09).
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