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| Montag, den 02. Juli 2007 um 16:00 Uhr | |||
Körperlicher Angstzustand macht Drängeln in der Stadt zur NötigungMit seiner heute veröffentlichten Entscheidung, dass Drängeln im Stadtverkehr strafbare Nötigung sein kann, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum Ausdruck gebracht, dass nicht jedes dichte Auffahren gleich zur Straftat wird. „Der Genötigte muss so in Angst und Schrecken versetzt worden sein, dass ein Unfall nur noch vom Zufall abhängt“, erläutert Rechtsanwalt Christian Demuth, Experte für Verkehrsstrafrecht aus Düsseldorf die Entscheidung. „So weist das Gericht selber darauf hin, dass es im innerstädtischen Verkehr wegen der im Regelfall niedrigen gefahrenen Geschwindigkeiten einer besonders genauen Prüfung bedarf, ob das Unterschreiten des Sicherheitsabstandes eine bloße Ordnungswidrigkeit oder doch schon Nötigung ist.“ Das Bundesverfassungsgericht hat eingeräumt, dass auch innerorts ein nötigendes Verhalten, das zu einer physisch merkbaren Angstreaktion führt, grundsätzlich möglich ist (Beschluss vom 29.3.2007, 2 BvR 932/06). Es verweist jedoch auf die Umstände des Einzelfalls. So war der wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteile Beschwerdeführer, der in Karlsruhe scheiterte, nicht nur über lange Strecke dicht aufgefahren, sondern hatte zusätzlich Hupe und Lichthupe eingesetzt, um das vor ihm fahrende Fahrzeug zur Freigabe der Fahrbahn bzw. zu schnellerem Fahren zu veranlassen. „Wichtig ist, dass solche physisch merkbare Angstreaktionen nicht nur aus Sicht des vermeintlichen Opfers vorliegen müssen“, betont Strafrechtler Demuth, „sie müssen auch aus objektiver Sicht nachvollziehbar sein.“ So werde zum einen nicht jedes die Verkehrsregeln missachtende Verhalten über das Empfinden des potentiellen Opfers gleich zur Straftat, zum anderen bleibe genügend Spielraum, die gebotene Verkehrssicherheit zu wahren. Infos: www.cd-recht.de
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Hinweis für die Redaktion
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.
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