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19. Mai 2012
 
 
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Montag, den 02. Juli 2007 um 17:23 Uhr

Schulung kann Sperrfrist beim Führerschein verkürzen

Wer den Führerschein wegen einer Alkoholfahrt verloren hat, sollte nicht verzagen sondern sofort hart an sich arbeiten. Denn neue Tatsachen, die erkennen lassen, dass der Verurteilte wieder das für einen Kraftfahrer notwendige Verantwortungsbewusstsein erlangt hat, können die Wartezeit auf die Fahrerlaubnis abkürzen.

Darauf weist der auf Verkehrsstrafrecht spezialisierte Rechtanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf hin: „Grund für die Sperrzeit ist die Prognose, dass der Täter in absehbarer Zeit als Kraftfahrer eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen könnte. Absolviert er freiwillig eine geeignete psychologische Nachschulung oder nimmt an einer Verkehrstherapie teil, kann das seine Verantwortungslosigkeit widerlegen.“

Beschuldigten empfiehlt Demuth, bereits während des Strafverfahrens freiwillig Nachschulungsmaßnahmen zu besuchen. Damit habe der Verteidiger eine Handhabe, eventuell eine um mehrere Monate geringere Fahrerlaubnissperre oder eine geringere Geldstrafe erzielen zu können. „Das ist nur eine Chance“, betont der Düsseldorfer Anwalt, „allerdings eine, die man wahrnehmen sollte.“ Gerade habe das Oberlandesgericht Hamm noch einmal deutlich gemacht, dass es sich bei der Regelung, die Sperrfrist abkürzen zu können, um eine Ausnahmeregelung handele, so dass jeder Einzelfall sehr genau geprüft werden müsse. Entsprechend gut sollten sich Beschuldigte zusammen mit ihrem Anwalt im Verfahren vorbereiten.

Weiterer Vorteil der freiwilligen Schulung: Wer vor der Neu-Erteilung der Fahrerlaubnis noch zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) muss, kann sich eine längere Vorenthaltung des Führerscheins im Wiedererteilungsverfahren ersparen. Denn oft wird darin zusätzlich ein psychologisches Aufbauseminar oder – ab etwa 2,0 Promille obligatorisch – eine Verkehrstherapie verlangt. Dieser Teil könnte dann entfallen.

Infos: www.cd-recht.de

 

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Hinweis für die Redaktion

 

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

  

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Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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