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19. Mai 2012
 
 
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Montag, den 02. Juli 2007 um 17:25 Uhr

Schon bei wenigen Punkten in Flensburg kann die MPU drohen

Das Punktekonto des Verkehrszentralregisters in Flensburg ist längst kein Sicherheitspolster mehr. Die Gefahr, zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt zu werden, besteht mittlerweile auch deutlich unterhalb von 18 Punkten.

„Es ist wichtiger denn je, Einträge im Verkehrszentralregister zu vermeiden“, warnt daher Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen spezialisiert ist. „Heute kann die Eignung, ein Fahrzeug verantwortungsbewusst führen zu können, schon dann in Zweifel gezogen werden, wenn jemand erheblich oder wiederholt gegen das Verkehrsrecht verstößt – egal, ob er mit seinem Verhalten nur sieben, acht oder neun Punkte erreicht.“

So bekam ein Mann eine Aufforderung zur MPU, der binnen eines Jahres dreimal innerhalb geschlossener Ortschaft deutlich die erlaubte Geschwindigkeit missachtet hatte. Zu Recht, wie ihm das Verwaltungsgericht München bescheinigte, auch wenn diese Vergehen insgesamt nur mit acht Punkten zu bewerten waren. Bei einem 32-jährigen reichten bereits zwei erhebliche Überschreitungen der innerorts zugelassenen Höchstgeschwindigkeit: Er hatte die Regeln bewusst rücksichtslos übertreten, und zumindest ein Verstoß geschah nachweislich aus Freude an Beschleunigung und Geltungsdrang.

Hintergrund dieser verschärften Vorgehensweise ist eine Erweiterung in der Fahrerlaubnisverordnung, die es ermöglicht, die Fahrerlaubnis auch außerhalb des Punktesystems zu entziehen. „Immerhin stellt die bisherige Rechtsprechung hierzu klar, dass eine einmalige schwere Übertretung einer Verkehrsvorschrift keinesfalls für eine MPU ausreicht“, betont Demuth, „es muss sich schon um mehrere gleichartige Verstöße innerhalb kurzer Zeit handeln, oder es müssen besondere Gründe vorliegen, aus denen auf eine besondere Rücksichtslosigkeit geschlossen werden kann.“

Jeder Punkt in der Flensburger Kartei, der dann noch hinzukommt, bedeutet ein weiteres Risiko für den Führerscheininhaber. Demuth: „Hat man sich bisher über zwei, drei Punkte nicht gegrämt, sollten Führerscheininhaber ab sofort wesentlich mehr Wert darauf legen, in Abstimmung mit einem Anwalt ihres Vertrauens die Eintragung von Punkten zu verhindern.“

 

Hinweis für die Redaktion

 

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

  

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„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
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Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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