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19. Mai 2012
 
 
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Montag, den 02. Juli 2007 um 17:30 Uhr

Falsche Eichung entkräftet Geschwindigkeitsmessung

Aus der Sicht betroffener Autofahrer gibt es auch einmal ein gute Nachricht über die Geschwindigkeitsmessfahrzeuge der Autobahnpolizei: In einigen Fahrzeugen ist das Messsystem ProViDa anscheinend wegen einer nicht ordnungsgemäßen Systemkomponente fehlerhaft geeicht.

 Für das Amtsgericht Lüdinghausen war dies Grund genug, ein Verfahren wegen einer mit einem solchen Gerät gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung einzustellen. Und Presseberichten zufolge soll das Innenministerium in NRW einige Messfahrzeuge vorübergehend aus dem Verkehr gezogen haben.

 „Das bietet Betroffenen einen Ansatzpunkt, das Messergebnis in Zweifel zu ziehen“, betont Verkehrsstrafrechtler Christian Demuth aus Düsseldorf. „Selbst wenn das nicht gleich zur Einstellung des Verfahrens führt, kommt zumindest ein Toleranzabschlag von 20 Prozent auf die gemessene Geschwindigkeit in Betracht.“ Das kann entscheidend sein, wenn es um ein Fahrverbot geht – und zwar bundesweit, denn das System wird auch in anderen Bundesländern genutzt.

Demuth weist allerdings auch darauf hin, dass nicht alle Messfahrzeuge betroffen sind und die Panne nur einen bestimmten Zeitraum betrifft. „Betroffene sollten die Details ihres persönlichen Messergebnisses daher zusammen mit ihrem Anwalt sehr genau prüfen“, rät der Verkehrsexperte.

Infos: www.cd-recht.de; Der Beschluss des AG Lündinghausen vom 27.3.07 hat das Aktenzeichen 10 OWi 89 Js 18/07-5/07

Hinweis für die Redaktion 


Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

 

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Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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