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19. Mai 2012
 
 
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Mittwoch, den 25. Juni 2008 um 14:55 Uhr

Frisierte Mopeds dürfen vernichtet werden

Wer die Leistung seines Mofas oder Mopeds manipuliert, muss mit dem endgültigen Verlust des fahrbaren Untersatzes rechnen. Ist es nicht möglich, ein frisiertes Moped an einen vertrauenswürdigen Abnehmer zu verkaufen, darf es vernichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz im Fall eines sichergestellten Motorrollers bestätigt, der es statt der zulässigen 50 km/h auf fast 100 km/h brachte (Az: 1 K 825/07.MZ). „Zum materiellen Verlust kommt dann meist noch eine saftige Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinzu“, warnt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, „außerdem gibt es auf einen Schlag sechs Punkte in Flensburg.“

Im konkreten Fall kam eine öffentliche Versteigerung des Rollers nicht in Betracht, da wegen der Manipulationen an der Abgasanlage und am Luftfilter die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen war. Ebenso wenig ist in solchen Fällen denkbar, dass erfolgreich versucht werden kann, das frisierte Moped an eine vertrauenswürdige Person zu verkaufen, bei der sichergestellt ist, dass die Manipulation vor einer weiteren Nutzung rückgängig gemacht wird. 

Mofas, für die in Deutschland eine Prüfbescheinigung aber kein Führerschein erforderlich ist, dürfen nicht mehr als 25 km/h erreichen. Wobei eine Abweichung von maximal 10 % noch toleriert wird. Mopeds bzw. Kleinkrafträder, für die man die Fahrerlaubnisklasse M benötigt, dürfen, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h sein.    

„Frisieren lohnt nicht“, betont Demuth. Der Verkehrsrechtler verweist auf die Vielzahl der Folgen, die neben Geldstrafe und Punkten drohen: Ist der Fahrer in der Probezeit, verlängert sich diese. Kommt es zu einem Unfall mit dem frisierten Moped, besteht kein Versicherungsschutz. „Und besonders unangenehm dürfte es werden, wenn die Eltern Halter des Fahrzeugs sind“, fügt Demuth hinzu, „denn strafbar macht sich auch, wer zulässt, dass jemand ein Fahrzeug ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis führt.“ Da kann jugendlicher Basteltrieb schnell zu Post von der Staatsanwaltschaft an die zumeist ahnungslosen Eltern des Renn-Moped-Besitzers führen.
Infos: www.cd-recht.de 

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Hinweis für die Redaktion 

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

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Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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