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19. Mai 2012
 
 
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Freitag, den 06. Juli 2007 um 09:53 Uhr

Schmerzhaftes Bußgeld kann Fahrverbot verhindern

Fahrverbote sind keine Strafen. Vielmehr handelt es sich um Denkzettel- und Besinnungsmaßnahmen, wie vor kurzem das Oberlandesgericht Hamm betont hat: Der Zweck des Fahrverbotes liege allein in der angestrebten Erziehungswirkung beim Betroffenen. „Dieser feine Unterschied hat erhebliche Konsequenzen“, erläutert Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, „denn daraus folgt, dass die Betroffenen nicht jedes Fahrverbot akzeptieren müssen.“ Die Erziehungswirkung könne auch durch die Zahlung eines sehr hohen Bußgeldes erzielt werden.

Der Verkehrsstrafrechtler verweist insbesondere auf alle ertappten Verkehrssünder, die kein besonders hohes Einkommen haben: „Bei einem Durchschnittsverdiener mit entsprechenden Unterhaltspflichten dürfte es ausreichen, die Bußgeld-Höchstgrenze auszuschöpfen, um ihn von erneuten Verkehrsverstößen abzuhalten.“ Betroffenen rät er, zusammen mit ihrem Anwalt zu prüfen, ob ein Fahrverbot nicht doch in ein Bußgeld umgewandelt werden kann. Die Chancen dafür sind insbesondere gut, wenn durch das Fahrverbot die berufliche Existenz bedroht ist. Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass Richter eine Existenzbedrohung in der Regel nicht sehen, wenn frei verfügbarer Urlaub die Zeit des Fahrverbotes überbrücken hilft. Und je höher das Einkommen ist, desto eher wird unterstellt, dass sich der Betroffene notfalls einen Fahrer leisten kann.

Infos: www.cd-recht.de Der Beschluss des OLG Hamm vom 24.01.2007 hat das Aktenzeichen 4 Ss OWi 891/06.

 

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Hinweis für die Redaktion

 

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

 

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Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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