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19. Mai 2012
 
 
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Freitag, den 10. August 2007 um 11:15 Uhr

Fahrverbot kann Mobilität europaweit einschränken

Manch ein Urlauber kehrt ohne eines seiner wichtigsten Papiere zurück: den Führerschein. Jetzt ist die Sorge groß, was das für die deutsche Fahrerlaubnis bedeutet. „Grundsätzlich wirken sich Führerscheinmaßnahmen, die von ausländischen Behörden gegen Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis erlassen werden, nur für das Land aus, in dem die Maßnahme verhängt wurde“, beruhigt Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. „Wurde der Führerschein einbehalten, so dass er bei einer Kontrolle in Deutschland nicht vorgezeigt werden kann, kann dies allenfalls ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro wegen Nichtmitführen des Originaldokuments nach sich ziehen.“ Es ist also nur ein Fahren ohne Führerschein, nicht ohne Fahrerlaubnis.

Schlimmere Konsequenzen sind jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen. Ergeben sich nämlich Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen, dürfen sich die Fahrerlaubnisbehören auch auf Sachverhalte stützen, die Bescheiden ausländischer Behörden zugrunde liegen. „Geht es um die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), kann eine Trunkenheitsfahrt im Urlaub unangenehme Folgen haben“, erläutert Demuth. Ein besonderes Augenmerk sollten Betroffene zudem darauf haben, ab wann sie im Land, in dem ein Fahrverbot verhängt wurde, wieder fahren dürfen. Denn sonst kann kann es bei einer Rückkehr in dieses Land ein böses Erwachen geben. Wichtig ist dies vor allem, da Fahrverbote – wie etwa in Frankreich – weit über die in Deutschland geltende Höchstgrenze von drei Monaten hinausgehen können.

 Wer nun denkt, die regionale Geltung von Fahrverboten könne er gut nutzen, um im Auslandsurlaub ein deutsches Fahrverbot zu umgehen, steht vor praktischen Problemen. Da in Deutschland bei Antritt des Fahrverbots sämtliche Führerscheindokumente – also auch der internationale Führerschein – in amtliche Verwahrung zu geben sind, kann faktisch kein Wagen gemietet werden. „Und man sollte bedenken, dass in vielen Ländern die Nichtvorlage eines gültigen Führerscheindokuments mit empfindlichen Geldbußen belegt wird“, warnt Verkehrsstrafrechtler Demuth, „in Österreich kann sogar ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen, da in der Alpenrepublik eine ausländische Fahrerlaubnis nicht anerkannt wird, wenn der Betroffene im Wohnsitzland keine Fahrzeuge führen darf.“

Infos: www.cd-recht.de

 

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Hinweis für die Redaktion

 

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

  

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Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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