Startseite Pressecenter Pressemitteilungen Abstinenz erleichtert den Nachweis der Fahreignung
19. Mai 2012
 
 
PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 12. Oktober 2007 um 14:25 Uhr

Abstinenz erleichtert den Nachweis der Fahreignung

Man muss kein Alkoholiker sein, um zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert zu werden. Für diese gefürchtete Überprüfung der Fahreignung reicht es aus, wenn der Führerscheinbehörde Tatsachen bekannt werden, die auf einen Alkoholmissbrauch hinweisen. „Und das kann schon der Fall sein, wenn der Betroffene wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen hat, die für sich genommen nur Ordnungswidrigkeiten waren“, erläutert Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, Experte für Verkehrsstrafrecht. „Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum: Die Führerscheinbehörde ist zur Anordnung einer Begutachtung gesetzlich verpflichtet, sie muss also handeln.“ Das gilt auch für Vorfälle, die im Ausland passiert sind.

Ein typisches Beispiel: Bereits zum zweiten Mal muss ein Autofahrer ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die 0,5-Promille Regel zahlen. Die erste Tat war noch nicht getilgt. Zusätzlich zum Bußgeld erhält er vier Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. „Eine komplette Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch bei Wiederholungstätern zunächst nicht vorgesehen“, betont Demuth, „trotzdem muss der Autofahrer um seine Fahrerlaubnis bangen, denn in einem solchen Fall wird die Führerscheinbehörde nach Abschluss des Bußgeldverfahrens eine MPU fordern.“ Hier ist zu klären, ob von der Einstellung des Fahrers zum Alkoholkonsum eine Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht.

Kraftfahrern, die bei einem zweiten Verstoß unter Alkoholeinfluss erwischt werden, gibt Verkehrsstrafrechtler Demuth daher einen praktischen Tipp mit auf den Weg: „Der Betroffene sollte sofort damit beginnen, seine Alkoholabstinenz durch regelmäßige Blutanalysen (so genannte Leberwerte) nachzuweisen. Mit verkehrspsychologischer Hilfe sollte er außerdem seine Haltung in punkto Alkoholgenuss ändern. Denn in der MPU wird er sich mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, ein Alkoholproblem zu haben.“

Infos: www.cd-recht.de

 

Dieser Text hat 1.970 Zeichen.

 

Hinweis für die Redaktion

 

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

 

Rieder Media

Uwe Rieder

Zum Schickerhof 81

D-47877 Willich

T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820

F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

www.riedermedia.de

 

  

 
Suche
Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

weitere Informationen