|
|
|
| Dienstag, den 27. November 2007 um 15:57 Uhr | |||
Bei Fahrerflucht können Aussagen gefährlich werdenDie neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Fahrerflucht dürfte manchen Autofahrer aufs Glatteis führen. Danach kann zwar nicht wegen Fahrerflucht bestraft werden, wer sich vom Unfallort entfernt, weil er seine Unfallbeteiligung nicht an Ort und Stelle bemerkt hat. „Wer jetzt jedoch glaubt, das Argument, nichts bemerkt zu haben, helfe ihm aus der Bredouille, der hat die Rechnung ohne die Fahrerlaubnisbehörde gemacht“, warnt Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, Spezialist für Verkehrsstrafrecht. „Für die Ermittlungsbehörden kann diese Aussage auch ein Hinweis darauf sein, dass die Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrers nicht mehr ausreicht, um am Straßenverkehr teilzunehmen.“ Sie seien dann gehalten, einen solchen Verdacht an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzuleiten. „Und die kann solche Zweifel zum Anlass für schwierige Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit nehmen“, betont Demuth, „diese Gefahr besteht gerade für ältere Kraftfahrer.“ Hinweis für die Redaktion
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Rieder Media Uwe Rieder Zum Schickerhof 81 D-47877 Willich T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820 F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|






