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| Mittwoch, den 19. Dezember 2007 um 18:39 Uhr | |||
Kokain ist für den Führerschein eine tickende ZeitbombeKokain birgt für Führerscheininhaber ein besonderes Risiko: Da Kokainkonsum über lange Zeit nachweisbar ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der allgemeinen Fahreignung des Betroffenen geltend machen. Und dann ist die Fahrerlaubnis schnell weg. „Die wenigsten Kokain-Konsumenten wissen, dass hier zwischen der akuten Konsum-Situation nach dem Straßenverkehrsgesetz und den langfristigen Risiken im Hinblick auf das Verwaltungsverfahren unterschieden werden muss“, erläutert Rechtsanwalt Christian Demuth, Verkehrsstrafrechtler aus Düsseldorf.
Nach dem Straßenverkehrsgesetz begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines der im Gesetz genannten berauschenden Mittel führt. Um hier belangt werden zu können, muss die Substanz im Blut nachgewiesen werden. Der Nachweis kann bei Kokain über das Abbauprodukt Benzoylecgonin (BZE) erfolgen. „Ein Verurteilung setzt voraus, dass ein bestimmter Grenzwert von BZE im Blut erreicht wird“, erklärt Demuth, „erst dann kann man von einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgehen.“ Folglich gibt es in jedem Verfahren, bei dem es um Kokain-Verdacht geht, eine Mitteilung über die Höhe der BZE-Konzentration. „Reicht diese nicht für eine Sanktion nach dem Straßenverkehrsgesetz, ist die Gefahr für die Fahrberechtigung aber noch lange nicht gebannt“, warnt der Verkehrsstrafrechtler. Denn die Mitteilung der BZE-Konzentration gelangt auch der Fahrerlaubnisbehörde zur Kenntnis. Und schon die bloße Einnahme eines Betäubungsmittels reicht aus, dass die Behörde zur Klärung der Fahreignung ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen kann. Wird dieses nicht vorgelegt oder fällt negativ aus, was schon mangels einer nachgewiesenen einjährigen Drogenabstinenz regelmäßig der Fall sein dürfte, wird die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. „Da BZE mindestens eine Woche lang im Urin nachweisbar ist, besteht hier nach einer Kontrolle auch ohne akuten Konsum ein sehr hohes Risiko, den Führerschein dauerhaft zu verlieren“, attestiert Demuth, „das ist eine tickende Zeitbombe.“ Infos: www.cd-recht.de
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Hinweis für die Redaktion
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.
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