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22. Mai 2012
 
 
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Freitag, den 08. August 2008 um 16:05 Uhr

Senioren müssen bei Verkehrsstraftaten immer um die Fahrerlaubnis bangen

Menschen jenseits des 60. Lebensjahres müssen im Straßenverkehr besonders aufpassen. Geschieht etwas, das ihnen als Verkehrsstraftat angelastet werden kann, ist schnell die Fahrerlaubnis gefährdet. „Ungemach droht immer, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem Vorfall erfährt“, warnt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, „sie kann nämlich völlig unabhängig vom Strafverfahren Zweifel an der Fahreignung geltend machen und anordnen, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die gefürchtete MPU, beizubringen ist.“ Gerade für ältere Menschen bedeutet dies oft den endgültigen Abschied von der Fahrerlaubnis, weil die medizinischen Leistungstests für sie besonders schwierig zu bestehen sind.

Die Fahrerlaubnisbehörde muss allerdings nicht zwangsläufig über den Vorfall informiert werden. „Hier hängt viel von der Verteidigungsstrategie ab“, betont Demuth. So ist die Staatsanwaltschaft zwar verpflichtet, Umstände, die Zweifel an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen lassen, zu melden. Doch verbleibt ihr ein gewisser Spielraum einzuschätzen, was sie für mitteilungswürdig hält. Außerdem wird die Polizei die ihr ebenfalls obliegende Meldung häufig unterlassen, wenn sie davon ausgehen kann, dass die Staatsanwaltschaft Maßnahmen zur Entziehung beantrag. „In diesen Fällen bietet es sich an, auf eine Verfahrenseinstellung  wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen und Weisungen hinzuarbeiten“, erläutert Demuth, der auf Verkehrsfragen spezialisiert ist. „dann wird die Tat nicht ins Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und die Fahrerlaubnisbehörde erfährt nichts davon.“

Sieht der Verteidiger jedoch, dass die Benachrichtigung bereits erfolgt ist oder nachträglich erfolgen wird, kann eine andere Verteidigungsstrategie helfen. „Hier wird er sogar auf eine Verurteilung seines Mandanten hinarbeiten, um ihn vor einer MPU zu bewahren“, erläutert Demuth. Ziel ist es, das Gericht dazu zu bringen, im Urteil schriftlich festzustellen, dass keine Zweifel an der Eignung des Angeklagten bestehen, Kraftfahrzeuge führen zu können. „Attestiert das Gericht dem Angeklagten in seinem Urteil nämlich, dass von ihm keine Gefahr für die Verkehrsgemeinschaft ausgeht, hat dies den Vorteil, dass die Verwaltungsbehörde an diese Feststellung gebunden ist. Der Vorteil für den Mandanten, dass ihm anschließend wegen dieser Tat keine MPU mehr auferlegt werden kann, wiegt den Nachteil einer Verurteilung für ihn in der Regel auf. Droht ihm doch statt eines endgültigen Verlustes seiner Fahrerlaubnis höchstens noch ein zeitlich begrenztes Fahrverbot.“

Ist der Fall erst einmal vor Gericht gelandet, müssen der Angeklagte und sein Verteidiger alles dafür tun, dass das Gericht von der Fahreignung des Delinquenten überzeugt ist. Hierzu kann zum Beispiel die freiwillige Teilnahme an einer geeigneten und anerkannten verkehrspsychologischen Schulungsmaßnahme gehören. Um die Bereitschaft von Staatsanwaltschaft und Gericht zu fördern, das Verfahren einzustellen, kann es mitunter sogar ausreichen, an einem speziellen Beratungsprogramm des TÜV für Führerscheininhaber ab 60 oder an einem speziellen Fahrtraining für Senioren teilzunehmen. Demuth: „Ein behutsamer Umgang mit den Verfolgungsbehörden, die ja ein berechtigtes Interesse haben, die Verkehrsgemeinschaft vor ungeeigneten Teilnehmern zu schützen, kann hier häufig noch die im Alter wichtige Mobilität retten.“
Infos: www.cd-recht.de

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Hinweis für die Redaktion

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

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„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
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Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

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