Startseite Rechtsschutzversicherung
19. Juni 2013
 
 

Ihr Recht auf freie Anwaltswahl

Wählen Sie den Anwalt, dem Sie vertrauen! Bei Problemen rund um Bußgelder, Führerschein und Fahrerlaubnis oder mit dem Verkehrsstrafrecht geht um Ihr Recht - nicht um das wirtschaftliche Interesse Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Auch als Rechtsschutzversicherter genießen Sie das Recht, jederzeit und jederorts in Deutschland den Anwalt Ihres Vertrauens frei auszuwählen. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschützt. Sie bestimmen den Anwalt, niemand sonst.

Viele Rechtsschutzversicherungen empfehlen ihren Versicherten einen sogenannten "Vertrauensanwalt". Dabei handelt es sich in der Regel um Anwaltskanzleien, die ein sogennante Regulierungs- oder Kooperationsabkommen mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen haben. Teilweise wird sogar versucht, den Versicherungsnehmern die Beauftragung eines solchen „Vertrauensanwalts“ damit schmackhaft zu machen, dass die Rechtsschutzversicherung in diesem Fall bereit ist, auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung zu verzichten. Einige Rechtsschutzversicherungen bieten auch telefonische Erstberatungen an, was den Versicherungsnehmern gern als besonderer „Service“ verkauft wird.

Ich überlasse es Ihrem Urteilsvermögen, zu erkennen, worin hier ein Interessenkonflikt bestehen kann.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Sie informiert, denken Sie bitte daran: Es geht um Ihre Interessen. Und die beste Basis für guten anwaltlichen Rat ist die absolute anwaltliche Unabhängigkeit. 

Ihr Recht als Versicherungsnehmer auf den Anwalt Ihres Vertrauens ist gesetzlich geschützt. Eine Einschränkung dieses Rechts durch die Rechtsschutzversicherung ist unzulässig.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen ist es übrigens Teil unseres Service, die Kostendeckung für die Gebühren unserer anwaltlichen Leistungen von Beginn an direkt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer abzuklären.

Ihr

Christian Demuth

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

 

Suche
Das neue FAER
2013 soll das neue Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrs- zentralregister in Flens- burg ablösen. Hier finden Sie alle Details zum FAER.
Strafverteidigung
Was Sie als Beschuldigter von Ihrem Strafverteidiger erwarten dürfen, erfahren Sie hier
Zur Person

 Christian Demuth:
„Bei Vorwürfen im Straßenverkehr ist
eine gute Verteidigung unverzichtbar."

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesge-richten vertretungsbefugt.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidiger- vereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

weitere Informationen