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6. September 2010
 
 

Sofort-Beauftragung: der schnelle Weg zur kompetenten Verteidigung im Verkehrsrecht

Jeder Betroffene im Bußgeldverfahren hat einen rechtsstaatlich verbürgten Anspruch, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten belangt zu werden. Fehler bei Messungen sind jedoch nicht ungewöhnlich. Punkte können oft vermieden werden, von einem Fahrverbot kann unter bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden. Um eine erfolgreiche Verteidigung zu ermöglichen bedarf es der versierten Beurteilung des Sachverhalts. Der Verteidiger kann im Bußgeldverfahren auf Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Messung aufmerksam machen. Das Gesetz gibt ihm die Möglichkeit zur umfassenden Akteneinsicht und Stellung von Beweisanträgen. Um sich unseren juristischen Beistand zu sichern müssen Sie keine langen Wege in Kauf nehmen. Sie können uns jederzeit und jederorts unkompliziert mit Ihrer Verteidgung beauftragen. Rechtsanwalt Demuth kann Sie deutschlandweit überall vertreten, unabhängig vom Ort des angeblichen Verstoßes oder Ihrem Wohnort. Bei Problemen mit Auslandsbezug kooperieren wir mit ortsansässigen Partnerkanzleien.

Wir benötigen zunächst nur wenige Information um für Sie tätig werden zu können. Nach Einsicht in die Verfahrensakte besprechen wir das weitere Vorgehen.

  • Senden Sie uns den Anhörungsbogen bzw. den Bußgeldbescheid (falls möglich mit Angabe des Zustelldatums)
  • fügen Sie das ausgefüllte Vollmachtsformular (siehe Link am Ende des Textes) bei
  • teilen Sie uns - falls vorhanden - die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung mit
  • nennen Sie uns bitte Ihr Geburtsdatum, den Geburtsort und den Geburtsnamen (diese Angaben werden zur Einholung einesaktuellen Auszugs Ihrer Daten aus dem Verkehrszentralregister benötigt)
  • und nennen uns Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse

Vollmacht in Straf- und Bußgeldverfahren