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Die deutsche Probezeit beginnt bei einem USA-Führerschein erst mit der endgültigen Fahrerlaubnis

Als Fahranfänger in der Probezeit Punkte in Flensburg zu bekommen, ist unangenehm, folgt doch gleich die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilnehmen zu müssen. Da kann es entscheidend sein, wann die Probezeit begonnen hat und ob sie zum Zeitpunkt der Punkteerteilung vielleicht gerade schon vorbei war. So hoffte ein junger Verkehrssünder, einem Aufbauseminar entgehen zu können, weil er seinen Führerschein in Alabama/USA erworben und er die dortige Erlaubnis zum Begleiteten Fahren so früh erhalten hatte, dass der Punkt in Flensburg keine Rolle mehr gespielt hätte. Das sah das Verwaltungsgericht (VG) Münster jedoch anders und stellte klar, dass die deutsche Probezeit erst mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem die endgültige US-Fahrerlaubnis erteilt worden ist (VG Münster, Beschluss vom 15.08.2016; Az: 10 L 1070/16).

Der 1997 geborene Deutsche hatte am 13. August 2013 in Alabama nach dem Bestehen einer mündlichen Prüfung über die dortigen Verkehrsregeln die Erlaubnis zum Begleiteten Fahren erhalten. Die endgültige Fahrerlaubnis erhielt er am 5. März 2014 nach dem Bestehen der praktischen Prüfung. Am 13 Februar 2016 überschritt er in Deutschland mit seinem Fahrzeug die in Ortschaften zulässige Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h. Das brachte ihm einen Punkt im Verkehrs-Zentralregister und die Anordnung ein, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Hiergegen wehrte sich der Antragsteller mit dem Argument, der Verstoß sei außerhalb der Probezeit erfolgt. Er verwies insbesondere darauf, dass es auch in Deutschland ein Begleitetes Fahren mit 17 gebe, wobei das Jahr bis zur Volljährigkeit ebenfalls auf die Probezeit angerechnet werde.

Diese Ansicht teilte das VG Munster nicht und bestätigte die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Es stellte klar, dass das Gesetz an den Erwerb der Fahrerlaubnis anknüpft und nicht an den Erwerb eines Lernführerscheins. So seien Lernführerscheine nach der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht als Berechtigungen zum Begleiteten Fahren in Deutschland anerkannt. Das Gericht verwies darauf, dass der Gesetzgeber erkennbar nach der Qualität der Ausbildung habe differenzieren wollen. So ist der Erwerb der Erlaubnis zum Begleiteten Fahren in Alabama alleine von einer Prüfung abhängig, ob der Kandidat die örtlichen Verkehrsregeln kennt. Vor Erteilung der Erlaubnis gibt es keinerlei Unterrichtung durch Fahrschulen und auch keine praktische Prüfung.

Ihr Experte für Fragen zum Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrs­strafrecht

Rechtsanwalt
Christian Demuth
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