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Auch Jugendliche verlieren bei Autorennen den Führerschein

Auch wenn noch Jugendstrafrecht gilt, kann ein illegales Fahrzeugrennen böse Folgen haben. Foto: Home-stock - stock.adobe.com

Illegale Autorennen sind vielerorts ein Thema. Wer als Teilnehmer daran hofft, ihm könne schon nicht viel passieren, da er noch unter das Jugendstrafrecht fällt, könnte jedoch eine böse Überraschung erleben, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München zeigt. Gegen zwei 18-jährige Schüler verhängte die zuständige Jugendrichterin nämlich nicht nur eine Geldauflage bzw. gemeinnützige Arbeit, sondern sie entzog ihnen auch die Fahrerlaubnis und verhängte eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von vier beziehungsweise sechs Monaten (AG München, Urteil vom 29.11.2018, Az.: 1033 Ds 470 Js 185497/18).

Schüler lieferten sich ein illegales Autorennen

Die beiden Schüler hatten sich zwei Ford Focus geliehen - für jeweils eine Stunde. Mit diesen Fahrzeugen waren sie dann auf der A 8 Richtung München unterwegs und lieferten sich ein illegales Rennen. Der eine Schüler fuhr auf der linken Spur, der andere auf der rechten. Während der jüngere Schüler im Wechsel immer wieder stark beschleunigte und abbremste, versuchte ihn der ältere Schüler rechts zu überholen. Später kam es zu Spurwechseln, wobei das Fahrzeug eines Zeugen geschnitten oder dicht darauf aufgefahren wurde. In einer Situation konnte der Zeuge nur durch starkes Bremsen und eine Ausweichlenkung einen Zusammenstoß verhindern. Im Laufe der weiteren Fahrt fuhren die Schüler dann mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und quietschenden Reifen durch eine 30-km/h-Zone vor einer Schule.

Pech für die beiden Raser: Eine Passantin hatte die Polizei gerufen, von der die Fahrer dann gestoppt wurden. Und außerdem war der erste Zeuge Polizeibeamter, der auf der A 8 auf dem Weg zu seiner Münchener Dienststelle war.

Entzug der gerade ein Jahr alten Fahrerlaubnis

Bei ihrer Vernehmung räumte der ältere der beiden Schüler ein, zuletzt in der Stadt mit etwa 80 km/h und zumindest zum Schluss der Tour zu schnell gefahren zu sein. Der jüngere Schüler zeigte sich hingegen von Anfang an uneinsichtig und berief sich darauf, dass man ihnen nichts nachweisen könne. Beide wollten angesichts der „langsamen Familienautos“ nichts von einem Autorennen wissen. Sie seien nur einfach so herumgefahren.

Jugendrichterin spricht mehrmonatige Sperrfrist für Neuerteilung der Fahrerlaubnis aus

Der Richterin genügten jedoch die Aussagen des Polizisten sowie für den letzten Teil des illegalen Rennens der Passantin, um die beiden Schüler zu sanktionieren. Sie verurteilte beide Schüler wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens und den jüngeren Schüler gleichzeitig wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Der ältere Schüler erhielt neben dem Entzug der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist für die Neuerteilung von vier Monaten sowie eine Geldauflage von 300 €. Beim jüngeren Schüler betrug die Sperrfrist bis zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sechs Monate, und ihm wurden von der Jugendrichterin 40 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Beide Schüler hatten ihren Führerschein zum Tatzeitpunkt gerade mal rund ein Jahr.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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