So verhalte ich mich bei einer Verkehrskontrolle richtig
Viele Menschen reagieren nervös oder zu selbstsicher, wenn sie von der Polizei gestoppt werden. Schnell ist da ein falscher Satz gesagt, der eine erfolgreiche Verteidigung untergräbt. Der Grund: Die meisten Menschen können nicht einschätzen, welche juristische Relevanz ihre Äußerung im Verkehrsrecht hat. Wer seine Chancen wahren möchte, sollte die folgenden Punkte beherzigen.
- Sie werden von der Polizei angehalten: Schweigen Sie! Händigen Sie lediglich Ihre Papiere aus. Lassen Sie sich nicht zu Antworten verleiten.
- Widersprechen Sie sofort, wenn der Polizist etwas in die Anzeige aufnehmen will, was sie nicht gesagt haben.
- Machen Sie Fotos: Dokumentieren Sie den Tatort, das Messgerät, die Ampel, den Standort der Polizei, die Beschilderung, die Sichtverhältnisse und alles, was Ihnen sonst noch wichtig erscheint.
- Beantworten Sie Anhörungsbogen nicht: Mangels förmlicher Zustellung ist nicht nachweisbar, ob Sie ihn erhalten haben. Spielen Sie auf Zeit. Die Behörde hat nur drei Monate Zeit, um den Fahrer zu ermitteln. Dann tritt Verjährung ein.
- Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch: Informieren Sie Angehörige, Nachbarn und Mitarbeiter, dass auch sie keine Fragen zum Fall beantworten müssen. Der Satz „ich möchte dazu nichts sagen“ ist für niemanden von Nachteil.
- Zeigen Sie sich nicht, wenn ein Polizist Sie zu Hause oder in der Firma aufsucht. Er will Sie wahrscheinlich anhand eines Blitzerfotos identifizieren. Niemand muss die Polizei hereinlassen.
- Wurde ein Bußgelbescheid erlassen, legen Sie sofort schriftlich Einspruch ein. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides erfolgen. Er lohnt sich fast immer. Einige Blitzer sind fehleranfällig, Abstandsverstöße werden oft nicht sauber nachgewiesen.
- Ihnen droht ein Fahrverbot: Ein Einspruch kann wertvolle Zeit verschaffen. Er bietet eine zweite Chance, glimpflich davonzukommen.