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moderne Blitzer-Anlage am Straßenrand

Foto: alexgres - stock.adobe.com

Trunkenheit im Verkehr in Neuss – Anwalt einschalten

Wenn Sie der Trunkenheit im Verkehr beschuldigt werden, sollten Sie sich in Neuss an eine Kanzlei für Verkehrsrecht wenden. Trunkenheitsdelikte sind Straftaten, die mit dem Führerscheinentzug geahndet werden – Rechtsanwalt Christian Demuth verteidigt Ihre Interessen.

Trunkenheit im Verkehr – profitieren Sie von kompetenter Rechtsvertretung in Neuss:

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Trunkenheit im Verkehr ist kein Kavaliersdelikt und wird auch nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern als Verkehrsstraftat verfolgt. Die Strafbarkeit besteht unabhängig davon, ob es sich um eine vorsätzliche oder eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr handelte, sodass Sie in Neuss in jedem Fall mit einer drastischen Bestrafung rechnen müssen. Gemäß § 316 StGB drohen neben Geldstrafen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Außerdem wird die allgemeine Fähigkeit, verantwortungsbewusst ein Fahrzeug zu führen, angezweifelt und deshalb in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und eine lange Sperrfrist für eine Neuerteilung festgesetzt.

Der Gesetzgeber sieht eine derartige Bestrafung vor, weil Autofahrer mit der Trunkenheit eine erhebliche Gefahr im Verkehr darstellen. Die Strafbarkeit hängt nicht davon ab, ob tatsächlich eine Verkehrsgefährdung durch die Trunkenheitsfahrt vorgelegen hat, sie ist immer gegeben, wenn bei einer Polizeikontrolle in Neuss ein Promillewert festgestellt wurde, der zu Fahruntüchtigkeit führt.

Wenn Ihnen in Neuss vorsätzliche oder fahrlässige Trunkenheit am Steuer vorgeworfen wird, benötigen Sie unbedingt juristischen Beistand. Vereinbaren Sie direkt einen Termin in unserer renommierten Kanzlei für Verkehrsrecht – Rechtsanwalt Christian Demuth wird die Sachlage analysieren und Ihre Interessen vertreten. Die Mandatierung eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts ist die einzige Möglichkeit, in Neuss beim Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr Ihre Mobilität zu bewahren oder schnellstmöglich wiederherzustellen.

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Alkohol am Steuer – Welche Strafe droht in Neuss?

Wer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, muss in Neuss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Es ist unerheblich, ob die Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer verursacht wurde oder andere Gründe hatte – eine Strafe folgt in jedem Fall. In Neuss wird also nicht nur Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verfolgt. Auch das Fahren unter Drogeneinfluss wird geahndet. Gleiches gilt, wenn Sie ärztlich verordnete Arzneimittel zu sich nehmen, die Ihre Fahrtüchtigkeit einschränken.

Der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr kann sich außerdem nicht nur an Autofahrer richten, sondern auch Motorrad-, E-Scooter oder Fahrradfahrer in Neuss treffen.

Neben Geld- und Freiheitsstrafen sieht § 69 des StGB vor, dass bei Alkohol am Steuer zusätzlich zur Strafe als Maßnahme der Besserung und Sicherung die Fahrerlaubnis entzogen wird. In diesem Fall erlischt die Gültigkeit des Führerscheins bereits mit der Sicherstellung des Führerscheins vor dem Erlass eines Strafbefehls oder Urteils in Neuss. Ob und nach welcher Sperrfristdauer eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist, kann vom Nachtatverhalten des Beschuldigten nach der Tatbegehung wesentlich beeinflusst werden. Ein Rechtsanwalt kann beim Amtsgericht Neuss eine Sperrfristabkürzung bewirken.

Die Mandatierung eines Verkehrsrechtsanwalts ist der beste Weg, Strafen wie Fahrverbote abzuwenden. Aber auch bei vermeintlich schwachen Sanktionen wie Punkten in Flensburg ist es ratsam, sich bei einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Übersteigt Ihr Punktekonto den kritischen Stand von acht Punkten, wird dies ebenfalls mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Nicht nur schwere Vergehen wie die Trunkenheit im Verkehr können somit in Neuss einen Verlust des Führerscheins zur Folge haben. Manchmal reicht es aus, wenn Sie eine rote Ampel überfahren, um Ihre Mobilität zu gefährden.

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