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moderne Blitzer-Anlage am Straßenrand

Foto: Fotoschlick - stock.adobe.com

Wegen Nötigung im Straßenverkehr in Kaarst angezeigt

Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht. Deshalb sollten Sie in Kaarst einen Anwalt mandatieren, wenn Sie wegen Nötigung im Verkehr angezeigt wurden und Ihnen von der Polizei vorgeworfen wird, andere Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben.

Nötigung im Straßenverkehr – in Kaarst profitieren von:

 Kostenfreier Erstberatung
 Fachanwalt für Strafrecht
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Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat, denn dadurch wird die Verkehrssicherheit in Kaarst erheblich beeinträchtigt. Deshalb wird die Nötigung im Straßenverkehr nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat verfolgt. Wer andere Verkehrsteilnehmer nötigt, muss in Kaarst mit hohen Geldstrafen, einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten und unter Umständen sogar mit Freiheitsstrafen von maximal drei Jahren rechnen.

Mit der Nötigung im Straßenverkehr wird in Kaarst die Absicht verfolgt, andere Verkehrsteilnehmer durch bedrängendes oder behinderndes Fahren zu ängstigen und damit zu zwingen, in bestimmter Weise zu handeln. Ob es sich im konkreten Fall tatsächlich um eine Nötigung im Straßenverkehr oder um rüpelhaftes Verhalten handelt, muss im Einzelfall beurteilt werden. Vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin mit Rechtsanwalt Christian Demuth, wenn Sie von einem anderen Autofahrer wegen Nötigung angezeigt worden sind und sich in Kaarst juristisch gegen einen derartigen Vorwurf zur Wehr setzen wollen. Machen Sie nie eigenständig Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden, da Sie sich damit eher nur selbst belasten.

Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und dank jahrelanger Expertise auf dem Gebiet des Verkehrsrechts kennt Rechtanwalt Christian Demuth die richtigen Strategien, um Sie erfolgreich gegen den Vorwurf der strafbaren Nötigung zu verteidigen. Nötigung im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt und auch keine Ordnungswidrigkeit, die in Kaarst lediglich mit Bußgeldern und Punkten geahndet wird. Nutzen Sie deshalb die kompetente Rechtsvertretung unserer Kanzlei.

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Zu dichtes Auffahren – Vorwurf der Nötigung in Kaarst

Zu dichtes Auffahren, aber auch Ausbremsen oder Schneiden beim Spurwechsel ist der klassische Fall einer Nötigung im Straßenverkehr in Kaarst. Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass es sich bei zu dichtem Auffahren um eine Nötigung handeln kann und ihnen deshalb drastische Strafen drohen.

Für die Nötigung im Straßenverkehr wird eine hohe Strafe verhängt, da mit diesem Verhalten ein erhebliches Gefährdungspotential für die Verkehrssicherheit in Kaarst einhergeht. Neben Geldstrafen, die meist mehrere Tausend Euro betragen, erfolgt ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten. Zusätzlich wird das Punktekonto mit drei Punkten belastet. Erreicht der Punktestand acht oder mehr Punkte, wird der Führerschein dauerhaft entzogen. Deshalb sollte es nach Möglichkeit gar nicht erst zu einer Verhandlung vor Gericht kommen.

Wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt zu werden hat somit schwerwiegende Konsequenzen auf das Privat- und das Berufsleben in Kaarst. Rechtsanwalt Christian Demuth ist als renommierter Experte auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner für Verfahren aufgrund von Nötigung im Straßenverkehr und wird in Kaarst, Neuss und Mönchengladbach Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens optimal vertreten. Wenden Sie sich auch an unsere Kanzlei, wenn Ihnen Fahrverbote aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten drohen oder wenn Sie wegen einer anderen Verkehrsstraftat angeklagt werden.

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