Der Missbrauch von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen für die Fahrerlaubnis

Das Amtsgericht (AG) Stuttgart hat in einem Beschluss klargestellt, dass die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss hat. Ein Betroffener hatte versucht, seinen Bußgeldbescheid nachträglich aufheben zu lassen – ohne Erfolg (AG Stuttgart, Beschluss vom 12.02.2026, Az.: 31 OWi 5287/25).

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat entschieden: Wer wiederholt stark alkoholisiert mit einem Mofa unterwegs ist, dem kann auch das Führen von Fahrrädern untersagt werden. Das Urteil bestätigt die weitreichenden Befugnisse der Fahrerlaubnisbehörden und wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen (OVG des Saarlandes, Urtiel vom 23.05.2025, Az.: 1 A 176/23).

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen ein Fahrverbot wegen Cannabis-Konsums abgelehnt. Der Betroffene hatte geltend gemacht, dass zuvor aufgrund desselben Lebenssachverhalts bereits verwaltungsrechtlich die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen worden sei, und sah hierin eine Doppelbestrafung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2022, Az.: 2 RBs 179/22).

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich erstmals seit 2015 erneut mit dem Thema Alkohol am Lenker von Fahrrädern und Pedelecs befasst. Angesichts gestiegener Unfallzahlen und zunehmender Radverkehrsanteile fordern die Experten einen neuen Bußgeldtatbestand mit klaren Grenzwerten. Die Empfehlungen zielen auf mehr Verkehrssicherheit im Sinne der "Vision Zero" ab.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat entschiedne, dass Pedelec-Fahrer strafrechtlich nicht als Kraftfahrzeugführer gelten – und damit für sie auch andere Alkoholgrenzwerte gelten. Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit ihrer Revision (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2020, Az.: 2 Rv 35 Ss 175/20).

Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat den Eilantrag eines Autofahrers abwiesen, der sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis gewehrt hatte, da ihm ein amphetaminhaltiges Medikament ärztlich verordnet worden war. Der Mann hatte bei einer Polizeikontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen gezeigt, und der toxikologischer Befund hatte den Konsum von Amphetamin nachgewiesen (VG Koblenz, Beschluss vom 19.05.2022, Az.: 4 L 455/22.KO)