Der Missbrauch von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen für die Fahrerlaubnis
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem Eilverfahren einen Beschluss gefasst, der verdeutlicht, dass Cannabiskonsum und die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr keine gute Kombination darstellen (VG Berlin, Beschluss vom 17.07.2023, Az.: VG 11 L 184/23).
Die im Verkehrsrecht relevante Atemalkoholkonzentration wird in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen. Der gesetzlich festgelegte Grenzwert liegt bei 0,25 mg/l. Ein Verstoß gegen § 24a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) liegt vor, wenn der Betroffene einen Atemalkoholwert von 0,25 mg/l aufweist. Das einzige in Deutschland bauartzugelassene Atemalkoholmessgerät ist das „Alcotest 7110 Evidential“ der Firma Draeger. Damit eine Atemalkoholmessung mit diesem Messgerät gegen den Betroffenen verwertet werden darf, müssen laut Bundesgerichtshof (BGH) einige Punkte beachtet werden. Bei den Obergerichten herrscht Uneinigkeit über die Konsequenzen einer Missachtung der Messvorgaben.
Erneut hat ein Gericht bestätigt, dass es nicht sonderlich erfolgversprechend ist, sich auf eine unbewusste Drogeneinnahme zu berufen, wenn man als Fahrer eines Fahrzeugs mit einem positiven Drogenbefund erwischt wurde. Um eine unbewusste Drogeneinnahme in Erwägung ziehen zu können, bedarf es dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz zufolge, einer detaillierten, in sich schlüssigen und von der ersten Einlassung an widerspruchsfreien Darlegung des Betroffenen. Hieran fehlte es im konkreten Fall, sodass der Betroffene mit einem Eilantrag gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis scheiterte (VG Koblenz, Beschluss vom 09.08.2022, Az.: 4 L 680/22.KO).
Was passiert, wenn man in angetrunkenem Zustand mit einem E-Scooter unterwegs ist und erwischt wird? Grundsätzlich kann in einem solchen Fall nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen werden. Doch es gibt auch Ausnahmen von diesem Regelfall, wie eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Osnabrück zeigt, welches ein von der Vorinstanz ausgesprochenes fünfmonatiges Fahrverbot bestätigte (LG Osnabrück, Urteil vom 17.08.2023, Az.: 5 NBs 59/23).
Wer in erheblich alkoholisiertem Zustand mit dem Fahrrad fährt, nimmt am Straßenverkehr teil. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass man statt der Straße oder eines Radweges einen reinen Fußweg nutzt. Auch in diesen Fällen ist, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt klargestellt hat, eine gravierende Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs gegeben. Insofern kann auch in einem solchen Fall die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet und bei Nichtbeibringung die Fahrerlaubnis entzogen werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.08.2022, Az: 3 M 65/22).
Auch einem E-Scooter kommt durch seine Fahrzeugmasse und durch die erreichbare Höchstgeschwindigkeit ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte zu. Wer dieses – etwa wegen Trunkenheit oder wegen Drogenkonsums – nicht mehr beherrschen kann, muss, fährt er gleichwohl mit einem E-Scooter, neben einem Bußgeld auch mit einem Fahrverbot rechnen. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken klargestellt. In dem Fall ging es um einen E-Scooter-Fahrer, der Drogen konsumiert hatte und gegen den für die Fahrt mit einem E-Scooter eine Geldbuße in Höhe von 500 € und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden war (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.2021, Az.: 1 OWI 2 SsBs 40/21).