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Der Missbrauch von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen für die Fahrerlaubnis

Die neuen Cannabis-Regeln entfalten keine rückwirkende Wirkung. Foto: Thought Catalog auf Unsplash
Cannabis-Teillegalisierung schützt nicht vor alten Bußgeldern im Straßenverkehr

Das Amtsgericht (AG) Stuttgart hat in einem Beschluss klargestellt, dass die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss hat. Ein Betroffener hatte versucht, seinen Bußgeldbescheid nachträglich aufheben zu lassen – ohne Erfolg (AG Stuttgart, Beschluss vom 12.02.2026, Az.: 31 OWi 5287/25).

Auch Fahrradfahren birgt ein Gefährdungspotential für Dritte. Foto: David Vives auf Unsplash
OVG Saarland: Fahrverbot auch für Fahrräder bei Trunkenheit rechtens

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat entschieden: Wer wiederholt stark alkoholisiert mit einem Mofa unterwegs ist, dem kann auch das Führen von Fahrrädern untersagt werden. Das Urteil bestätigt die weitreichenden Befugnisse der Fahrerlaubnisbehörden und wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen (OVG des Saarlandes, Urtiel vom 23.05.2025, Az.: 1 A 176/23).

Wer unter Cannabis-Einfluss gefahren ist, muss sowohl mit einem Fahrverbot als auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Foto: Louis Hansel auf Unsplash
OLG Düsseldorf bestätigt Fahrverbot trotz paralleler Fahrerlaubnisentziehung

 Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen ein Fahrverbot wegen Cannabis-Konsums abgelehnt. Der Betroffene hatte geltend gemacht, dass zuvor aufgrund desselben Lebenssachverhalts bereits verwaltungsrechtlich die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen worden sei, und sah hierin eine Doppelbestrafung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2022, Az.: 2 RBs 179/22).

Schwereres Rad, strengere Alkoholgrenzen? Diese Frage haben die Experten des Verkehresgerichtstages aufgeworfen. Foto: Tom Ru auf Unsplash
Verkehrsgerichtstag fordert 1,1-Promille-Grenze für Radfahrer

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich erstmals seit 2015 erneut mit dem Thema Alkohol am Lenker von Fahrrädern und Pedelecs befasst. Angesichts gestiegener Unfallzahlen und zunehmender Radverkehrsanteile fordern die Experten einen neuen Bußgeldtatbestand mit klaren Grenzwerten. Die Empfehlungen zielen auf mehr Verkehrssicherheit im Sinne der "Vision Zero" ab.

E-Bikes sind anders als herkömmliche Fahrräder - aber gilt das auch für die anwendbaren Promillegrenzen? Foto: Team Evelo auf Unsplash
OLG Karlsruhe bestätigt Freispruch: Keine absolute Fahruntüchtigkeit für Pedelec-Fahrer unter 1,6 Promille

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat entschiedne, dass Pedelec-Fahrer strafrechtlich nicht als Kraftfahrzeugführer gelten – und damit für sie auch andere Alkoholgrenzwerte gelten. Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit ihrer Revision (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2020, Az.: 2 Rv 35 Ss 175/20).

Vom Arzt verordnete amphetaminhaltige Medikamente sind kein Freibrief zur Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss. Foto: danilo.alvesd auf Unsplash
Fahrerlaubnisentzug nach ärztlich verordnetem Amphetaminkonsum bestätigt

Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat den Eilantrag eines Autofahrers abwiesen, der sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis gewehrt hatte, da ihm ein amphetaminhaltiges Medikament ärztlich verordnet worden war. Der Mann hatte bei einer Polizeikontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen gezeigt, und der toxikologischer Befund hatte den Konsum von Amphetamin nachgewiesen (VG Koblenz, Beschluss vom 19.05.2022, Az.: 4 L 455/22.KO)