Skip to main content

Der Missbrauch von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen für die Fahrerlaubnis

Atemalkoholmessungen sind nur verwertbar, wenn bestimmte Regeln bei der Messung eingehalten wurden. Foto: benjaminnolte - stock.adobe.com
Voraussetzungen einer verwertbaren Messung

Die im Verkehrsrecht relevante Atemalkoholkonzentration wird in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen. Der gesetzlich festgelegte Grenzwert liegt bei 0,25 mg/l. Ein Verstoß gegen § 24a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) liegt vor, wenn der Betroffene einen Atemalkoholwert von 0,25 mg/l aufweist. Das einzige in Deutschland bauartzugelassene Atemalkoholmessgerät ist das „Alcotest 7110 Evidential“ der Firma Draeger. Damit eine Atemalkoholmessung mit diesem Messgerät gegen den Betroffenen verwertet werden darf, müssen laut Bundesgerichtshof (BGH) einige Punkte beachtet werden. Bei den Obergerichten herrscht Uneinigkeit über die Konsequenzen einer Missachtung der Messvorgaben.

Damit eine unbewusste Drogenaufnahme über ein Bier glaubhaft wird, braucht es ein sehr detailliertes und in sich stimmiges Vorbringen.Foto: Photographee.eu - stock.adobe.com
Die Glaubhaftmachung einer unbewussten Drogeneinnahme erfordert ein sehr detailliertes und schlüssiges Vorbringen

Erneut hat ein Gericht bestätigt, dass es nicht sonderlich erfolgversprechend ist, sich auf eine unbewusste Drogeneinnahme zu berufen, wenn man als Fahrer eines Fahrzeugs mit einem positiven Drogenbefund erwischt wurde. Um eine unbewusste Drogeneinnahme in Erwägung ziehen zu können, bedarf es dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz zufolge, einer detaillierten, in sich schlüssigen und von der ersten Einlassung an widerspruchsfreien Darlegung des Betroffenen. Hieran fehlte es im konkreten Fall, sodass der Betroffene mit einem Eilantrag gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis scheiterte (VG Koblenz, Beschluss vom 09.08.2022, Az.: 4 L 680/22.KO).

Sturz mit dem Fahrrad: Bei einer Alkoholfahrt und ausbleibendem Gutachten kann sogar das Führen eines Fahrrades im öffentlichen Raum untersagt werden. Foto: Ligia - stock.adobe.com
Beim Ausbleiben eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann auch das Führen eines Fahrrades untersagt werden

Alkoholgenuss und die Teilnahme am Straßenverkehr vertragen sich nicht – selbst, wenn man nur mit dem Fahrrad unterwegs ist. Diese Erfahrung musste ein Mann machen, der als Radfahrer gestürzt war und bei dem sich dann eine Blutalkoholkonzentration von 1,81 Promille herausstellte. Nachdem er der auf diesem Vorfall basierenden Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Fahreignung vorzulegen, nicht nachgekommen war, hatte ihm die zuständige Behörde untersagt, Fahrräder auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu führen. Und das zu Recht, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigt hat (Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.04.2022, Az.: 11 CS 21.2988).

Auch die Flucht auf einen reinen Fußweg hilft einem angetrunkenen Fahrradfahrer nicht. Auch dort nimmt er am Verkehr teil. Foto: Stefan Bayer - stock.adobe.com
Auch das alkoholisierte Fahrradfahren auf einem Fußweg ist eine Teilnahme am Straßenverkehr

Wer in erheblich alkoholisiertem Zustand mit dem Fahrrad fährt, nimmt am Straßenverkehr teil. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass man statt der Straße oder eines Radweges einen reinen Fußweg nutzt. Auch in diesen Fällen ist, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt klargestellt hat, eine gravierende Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs gegeben. Insofern kann auch in einem solchen Fall die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet und bei Nichtbeibringung die Fahrerlaubnis entzogen werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.08.2022, Az: 3 M 65/22).

Auch beim Fahren mit E-Scootern ist mit Alkohol- und Drogenkonsum nicht zu spaßen. Ein Fahrverbot ist nicht ausgeschlossen. Foto: dissx - stock.adobe.com
Auch die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter kann zu einem Fahrverbot führen

Auch einem E-Scooter kommt durch seine Fahrzeugmasse und durch die erreichbare Höchstgeschwindigkeit ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte zu. Wer dieses – etwa wegen Trunkenheit oder wegen Drogenkonsums – nicht mehr beherrschen kann, muss, fährt er gleichwohl mit einem E-Scooter, neben einem Bußgeld auch mit einem Fahrverbot rechnen. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken klargestellt. In dem Fall ging es um einen E-Scooter-Fahrer, der Drogen konsumiert hatte und gegen den für die Fahrt mit einem E-Scooter eine Geldbuße in Höhe von 500 € und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden war (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.2021, Az.: 1 OWI 2 SsBs 40/21).

Drogenkonsum und Straßenverkehr sind keine gute Kombination - auch wenn es sich "nur" um eine Fahrt mit dem E-Scooter handelt. Foto: Photographee.eu - stock.adobe.com
Drogen wie Amphetamin kosten auch bei einer Fahrt mit dem E-Scooter die Fahrerlaubnis

Mit einem E-Scooter zu fahren, ist auch keine Lösung, um nach dem Alkohol- bzw. Drogengenuss am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Diese Erfahrung musste ein 50-jähriger Mann manchen, der Ende Mai 2020 als Fahrer eines E-Scooters in eine Verkehrskontrolle geraten war. Zum einen fehlte an dem Elektrokleinstfahrzeug die Versicherungsplakette, zum anderen zeigte der Fahrer drogenbedingte Auffälligkeiten. Das brachte ihm zunächst eine Geldstrafe und das Verbot ein, für sechs Monate Kraftfahrzeuge aller Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. In der Folge entzog ihm das zuständige Landratsamt dann auch die Fahrerlaubnis – und das zu Recht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg bestätigt hat (VG Würzburg, Urteil vom 23.02.2022, Az.: W 6 K 21.1113).