Der Missbrauch von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen für die Fahrerlaubnis
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat entschieden: Wer wiederholt stark alkoholisiert mit einem Mofa unterwegs ist, dem kann auch das Führen von Fahrrädern untersagt werden. Das Urteil bestätigt die weitreichenden Befugnisse der Fahrerlaubnisbehörden und wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen (OVG des Saarlandes, Urtiel vom 23.05.2025, Az.: 1 A 176/23).
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen ein Fahrverbot wegen Cannabis-Konsums abgelehnt. Der Betroffene hatte geltend gemacht, dass zuvor aufgrund desselben Lebenssachverhalts bereits verwaltungsrechtlich die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen worden sei, und sah hierin eine Doppelbestrafung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2022, Az.: 2 RBs 179/22).
Das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg hat den Eilantrag eines Fahrers abgelehnt, der sich gegen die sofortige Entziehung seiner Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums wehrte. Persönliche oder berufliche Nachteile hätten gegenüber der Verkehrssicherheit zurückzustehen, so das Gericht (VG Oldenburg, Beschluss vom 18.06.2020, Az.: 7 B 1465/20).
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat entschiedne, dass Pedelec-Fahrer strafrechtlich nicht als Kraftfahrzeugführer gelten – und damit für sie auch andere Alkoholgrenzwerte gelten. Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit ihrer Revision (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2020, Az.: 2 Rv 35 Ss 175/20).
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat den Eilantrag eines Autofahrers abwiesen, der sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis gewehrt hatte, da ihm ein amphetaminhaltiges Medikament ärztlich verordnet worden war. Der Mann hatte bei einer Polizeikontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen gezeigt, und der toxikologischer Befund hatte den Konsum von Amphetamin nachgewiesen (VG Koblenz, Beschluss vom 19.05.2022, Az.: 4 L 455/22.KO)
Wer sich damit verteidigt, unbewusst Drogen konsumiert zu haben, muss detailliert und glaubhaft erklären können, wie es dazu gekommen sein könnte. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe im Fall eines Mannes, der sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis wehrte. Der bloße Hinweis auf eine Selbstanzeige Dritter, die ihm die Drogen verabreicht haben wollen, reiche nicht aus, um Zweifel an der eigenen Fahruntüchtigkeit zu entkräften. Der der Antrag des Mannes wurde abgelehnt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.09.2023, Az.: 2 K 2644/23).