Das Bundessverfassungsgericht hat die Unschuldsvermutung bei Knöllchen gestärkt. Bild, ntv, Focus und viele andere zitiert in einem Bericht den Verkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Christian Demuth, u.a. mit dem Hinweis, dass auch bei Parkverstößen das Täterprinzip gilt. Hier einige der Beiträge:
Bild
ntv
Focus
RTL