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Fahrverbote, ihre Folgen und wie sie sich eventuell mit Hilfe eines Rechtsanwalts verhindern lassen

Geschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich. Foto: iStock.com/Ralf Geithe
Nicht jedes Kündigungs-Risiko schützt vor einem Entzug der Fahrerlaubnis

Bei einer unzumutbaren Härte kann ein Gericht von einem Fahrverbot absehen. Eine solche ist, wie das Amtsgericht (AG) Landstuhl entschieden hat, jedoch nicht gegeben, wenn der Betroffene das einmonatige Fahrverbot vor dem Antritt einer neuen Stelle hätte absolvieren können. Außerdem sah es das Gericht nicht als unverhältnismäßig an, jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen, der wissend, dass die Fahrerlaubnis für ihn unverzichtbar ist, durch verkehrswidriges Verhalten seine Berufstätigkeit gefährdet (AG Landstuhl, Urteil vom 09.02.2024, Az.: 3 OWi 4211 Js 11919/23).

Die Folge einer stark alkoholisierten Fahrt können über mögliche strafrechtliche Konsequenzen hinausreichen. Foto: benjaminnolte - stock.adobe.com
Strafgerichtliches Urteil bindet Behörde nur im Falle einer explizit geprüften Fahruntauglichkeit

 Grundsätzlich darf die Fahrerlaubnisbehörde von der Nichteignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen, wenn diese ein angefordertes Gutachten nicht vorlegt. Dem steht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz klargestellt hat, auch nicht automatisch entgegen, wenn zuvor ein Strafgericht das Thema Fahreignung erörtert hat. Denn die Behörde ist nur an eine strafrichterliche Eignungsbeurteilung gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilgründen getroffenen Feststellungen beruht und die Fahrerlaubnisbehörde zudem von demselben und nicht von einem umfassenderen Sachverhalt auszugehen hat (VG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2022, Az.: 4 L 746/22.KO).

Ein Job als Arzt in der Notaufnahme eines Krankenhauses rechtfertigt keine Ausnahme vom Regelfahrverbot. Foto: kelvn - stock.adobe.com
Für einen in der Notaufnahme eines Krankenhauses tätigen Arzt gibt es keine Ausnahme vom Regelfahrverbot

Die Messlatte für ein Absehen von einem Regelfahrverbot liegt hoch. Diese Erfahrung musste ein in der Notaufnahme eines Krankenhauses tätiger Arzt machen. Seine Tätigkeit mit Rufbereitschaft und dem Erfordernis, das eigene Kraftfahrzeug nutzen zu können, genügte dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München (BayObLG) noch nicht, um von einem bußgeldrechtlich eigentlich zu verhängenden Regelfahrverbot abzusehen. Vielmehr hinterfragte das Gericht, warum sich das Amtsgericht nicht damit beschäftigt hatte, den Betroffenen darauf zu verweisen, sich für die Fahrverbotszeit in Arbeitsplatznähe ein Zimmer zu nehmen (BayObLG, Beschluss vom 19.01.2021, Az.: 202 ObOWi 1728/20).

Alkohol trinken und dann mit dem E-Scooter nach Hause fahren, ist keine gute Idee. Foto: Jacob Lund - stock.adobe.com
Regelmäßig droht nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter der Entzug der Fahrerlaubnis

E-Scooter sind keine Alternative für eine harmlose Fortbewegung nach einem feucht-fröhlichen Abend. Denn wer betrunken mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss definitiv damit rechnen, seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat klargestellt, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Regelvermutung begründet, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu sein. Nur in Ausnahmefällen könne von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, so das Gericht (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2023, Az.: 1 Ss 276/22).

Fahrradfahrer auf einer Brücke im Medienhafen in Düsseldorf. Foto: janvier - stock.adobe.com
Fahrerlaubnisbehörde darf das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht untersagen

Fahrerlaubnisbehörden dürfen aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) kein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge aussprechen, seien es Fahrräder, E-Scooter oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis benutzt werden dürfen. Das Gericht hob ein entsprechendes gegen den Kläger ergangenes Fahrverbot auf. Noch kann gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden (BayVGH, Urteil vom 17.04.2023, Az. 11 BV 22.1234).

Vom Entzug der Fahrerlaubnis kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn davon die berufliche Existenz abhängt. Foto: oka - stock.adobe.com
Absehen vom Fahrverbot nur bei echter Existenzgefährdung

Grundsätzlich kann von der Verhängung eins Fahrverbotes im Einzelfall abgesehen werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen oder das Fahrverbot unverhältnismäßig ist. Solches kann unter anderem bei Selbstständigen in Betracht kommen, die für ihre Berufsausübung auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Im Fall einer selbstständigen Kieferorthopädin hat das Amtsgericht Zeitz allerdings klargestellt, dass, selbst wenn die Betroffene wegen des Fahrverbots ihre Tätigkeit einen Monat gar nicht ausüben könnte, nicht zu befürchten sei, dass dadurch die wirtschaftliche Existenz vernichtet werde (AG Zeitz, Urteil vom 13.06.2017, Az. 13 OWi 733 Js 210853/16).