Fahrverbote, ihre Folgen und wie sie sich eventuell mit Hilfe eines Rechtsanwalts verhindern lassen

Ein Job als Arzt in der Notaufnahme eines Krankenhauses rechtfertigt keine Ausnahme vom Regelfahrverbot. Foto: kelvn - stock.adobe.com
Für einen in der Notaufnahme eines Krankenhauses tätigen Arzt gibt es keine Ausnahme vom Regelfahrverbot

Die Messlatte für ein Absehen von einem Regelfahrverbot liegt hoch. Diese Erfahrung musste ein in der Notaufnahme eines Krankenhauses tätiger Arzt machen. Seine Tätigkeit mit Rufbereitschaft und dem Erfordernis, das eigene Kraftfahrzeug nutzen zu können, genügte dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München (BayObLG) noch nicht, um von einem bußgeldrechtlich eigentlich zu verhängenden Regelfahrverbot abzusehen. Vielmehr hinterfragte das Gericht, warum sich das Amtsgericht nicht damit beschäftigt hatte, den Betroffenen darauf zu verweisen, sich für die Fahrverbotszeit in Arbeitsplatznähe ein Zimmer zu nehmen (BayObLG, Beschluss vom 19.01.2021, Az.: 202 ObOWi 1728/20).

Das Umschreiben alter Dokumente kann mitunter alte Vorgänge ans Licht bringen, die zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens führen. Foto: SLindenau - stock.adobe.com
Tilgungsreife relativiert eine alte Trunkenheitsfahrt nicht

Im Hinblick auf die Entziehung einer Fahrerlaubnis kann auch eine alte Trunkenheitsfahrt berücksichtigt werden, die kurz vor der Tilgungsreife steht. Alles andere würde, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg klargestellt hat, auf eine vom Gesetzgeber nicht anerkannte Bewährung im Sinne der Verkehrssicherheit hinauslaufen. Diese Erfahrung musste ein Mann machen, der vor knapp zehn Jahren im Straßenverkehr ein Fahrrad mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 2,98 Promille geführt hatte. Von der entsprechenden Ahndung per Strafbefehl hatte die Fahrerlaubnisbehörde im März 2018 anlässlich eines Umschreibungsantrags des Mannes erfahren. Das daraufhin angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten hatte der Mann nicht rechtzeitig vorgelegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.05.2019, Az.: 12 ME 71/19).

Der Zwischenstopp bei einer Verkehrskontrolle macht aus einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis nicht gleich zwei solcher Fahrten. Foto: Racle Fotodesign - stock.adobe.com
Zwischenstopp beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

Eine sogenannte Dauerstraftat wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nicht schon dadurch unterbrochen, dass der Fahrer wegen eines einfachen Geschwindigkeitsverstoßes angehalten wird und seine Fahrt anschließend in der ursprünglichen Form fortsetzen kann. Die Folge: Bei der Fahrt ohne Fahrerlaubnis handelt es sich nur um eine Straftat und nicht um zwei, nämlich die Fahrt vor dem Anhalten durch die Polizei und die Fahrt nach dem Anhalten. Das hat das Amtsgericht (AG) Dortmund entschieden (AG Dortmund, Urteil vom 26.05.2017, Az.: 729 Ds-266 Js 32/17 – 121/17).

Vom Entzug der Fahrerlaubnis kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn davon die berufliche Existenz abhängt. Foto: oka - stock.adobe.com
Absehen vom Fahrverbot nur bei echter Existenzgefährdung

Grundsätzlich kann von der Verhängung eins Fahrverbotes im Einzelfall abgesehen werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen oder das Fahrverbot unverhältnismäßig ist. Solches kann unter anderem bei Selbstständigen in Betracht kommen, die für ihre Berufsausübung auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Im Fall einer selbstständigen Kieferorthopädin hat das Amtsgericht Zeitz allerdings klargestellt, dass, selbst wenn die Betroffene wegen des Fahrverbots ihre Tätigkeit einen Monat gar nicht ausüben könnte, nicht zu befürchten sei, dass dadurch die wirtschaftliche Existenz vernichtet werde (AG Zeitz, Urteil vom 13.06.2017, Az. 13 OWi 733 Js 210853/16).

Allein eine freiwillige Schulung rechtfertigt kein Absehen von einem Fahrverbot. Foto: miosmedia - stock.adobe.com
Kein Absehen vom Fahrverbot nur für freiwillige Schulung

Steht wegen eines Verkehrsverstoßes ein Fahrverbot im Raum, kann die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Schulung zwar helfen, dieses abzuwenden. Für sich allein genommen reicht eine solche Schulung jedoch nicht für ein Absehen vom Fahrverbot aus. Das kann nur in Betracht kommen, wenn zusätzlich eine Vielzahl weiterer zu Gunsten des Betroffenen sprechender Gesichtspunkte festgestellt werden können. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg (OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.2018, Az.: 3 Ss OWi 1704/17).

Droht beim Entzug der Fahrerlaubnis ein Arbeitsplatzverlust, muss das Gericht den Einzelfall sehr genau prüfen. Foto: GDM photo and video - stock.adobe.com
Fahrverbot: Regeln fürs Verneinen eines Härtefalls

Droht beim Entzug der Fahrerlaubnis ein Arbeitsplatzverlust, genügt es nicht, wenn das Gericht nicht vom Entzug absieht und diese damit begründet, der Betroffene werden bei der gegebenen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungslage „unproblematisch eine vergleichbare Tätigkeit finden“. Vielmehr muss das Gericht, wie das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) entschieden hat, die Besonderheiten des Einzelfalls prüfen und die konkreten Tatsachen zur Grundlage seiner Entscheidung machen (OLG Bamberg, Beschluss vom 13.08.2018; Az.: 3 Ss OWi 980/18).

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