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Fahrverbote, ihre Folgen und wie sie sich eventuell mit Hilfe eines Rechtsanwalts verhindern lassen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist keine Grundlage, das Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge zu untersagen. Foto: iStock.com/Marcus Millo
Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge: Oberverwaltungsgericht NRW entscheidet gegen Verbote

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bietet keine explizite rechtliche Grundlage für ein generelles Verbot des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern, Mofas oder E-Scootern. Dies wurde durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen bestätigt, das entschied, dass solche Verbote unverhältnismäßig sind und die Fortbewegungsfreiheit der Bürger einschränken. Der Vergleich mit Kraftfahrzeugen zeige, dass fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge ein geringeres Gefahrenpotenzial aufwiesen (OVG NRW, Beschlüsse vom 05.12.2024, Az.: 16 B 175/23 und 16 B 1300/23)

Für Autoverkäufer ist die Fahrerlaubnis ein heikles Thema. Foto: iStock.com/izzetugutmen
Absehen vom Regelfahrverbot erfordert Prüfung der Umstände und nachvollziehbare Begründung im Urteil

Dass es für ein Gericht nicht ganz einfach ist, von der Verhängung eines Regelfahrverbotes abzusehen, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Dieses hob eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Essen auf, bei der es um eine innerörtliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 52 km/h ging. Das Amtsgericht hatte auf die Verhängung eines Regelfahrverbotes von zwei Monaten verzichtet und sich dabei auf die Angaben des Fahrers zu seiner beruflichen Situation sowie auf eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers gestützt. Aus Sicht des OLG Hamm hatte das AG jedoch hinsichtlich mehrerer Punkte versäumt, sich im Detail damit auseinanderzusetzen bzw. die tatsächlichen Gegebenheiten zu prüfen (OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2022, Az.: 5 RBs 48/22).

Alkohol trinken und dann mit dem E-Scooter nach Hause fahren, ist keine gute Idee. Foto: Jacob Lund - stock.adobe.com
Regelmäßig droht nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter der Entzug der Fahrerlaubnis

E-Scooter sind keine Alternative für eine harmlose Fortbewegung nach einem feucht-fröhlichen Abend. Denn wer betrunken mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss definitiv damit rechnen, seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat klargestellt, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Regelvermutung begründet, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu sein. Nur in Ausnahmefällen könne von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, so das Gericht (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2023, Az.: 1 Ss 276/22).

Auch das Fahrradfahren kann untersagt werden. Foto: iStock.com/extravagantni
Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad: Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt

Der Antragsteller, ein Radfahrer mit einer Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von 1,95 Promille, erhielt ein sofort vollziehbares Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, also auch Fahrräder, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dieses Verbot basierte auf einer Trunkenheitsfahrt im Juli 2022 und einer anschließenden medizinisch-psychologischen Begutachtung im Februar 2023. Das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg entschied, dass die Verfügung nach § 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) rechtmäßig und verhältnismäßig sei (VG Lüneburg, Beschluss vom 23.08.2023, Az.: 12 ME 93/23).

Geschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich. Foto: iStock.com/Ralf Geithe
Nicht jedes Kündigungs-Risiko schützt vor einem Entzug der Fahrerlaubnis

Bei einer unzumutbaren Härte kann ein Gericht von einem Fahrverbot absehen. Eine solche ist, wie das Amtsgericht (AG) Landstuhl entschieden hat, jedoch nicht gegeben, wenn der Betroffene das einmonatige Fahrverbot vor dem Antritt einer neuen Stelle hätte absolvieren können. Außerdem sah es das Gericht nicht als unverhältnismäßig an, jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen, der wissend, dass die Fahrerlaubnis für ihn unverzichtbar ist, durch verkehrswidriges Verhalten seine Berufstätigkeit gefährdet (AG Landstuhl, Urteil vom 09.02.2024, Az.: 3 OWi 4211 Js 11919/23).

Die Folge einer stark alkoholisierten Fahrt können über mögliche strafrechtliche Konsequenzen hinausreichen. Foto: benjaminnolte - stock.adobe.com
Strafgerichtliches Urteil bindet Behörde nur im Falle einer explizit geprüften Fahruntauglichkeit

 Grundsätzlich darf die Fahrerlaubnisbehörde von der Nichteignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen, wenn diese ein angefordertes Gutachten nicht vorlegt. Dem steht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz klargestellt hat, auch nicht automatisch entgegen, wenn zuvor ein Strafgericht das Thema Fahreignung erörtert hat. Denn die Behörde ist nur an eine strafrichterliche Eignungsbeurteilung gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilgründen getroffenen Feststellungen beruht und die Fahrerlaubnisbehörde zudem von demselben und nicht von einem umfassenderen Sachverhalt auszugehen hat (VG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2022, Az.: 4 L 746/22.KO).