Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Ein Autofahrer aus dem Kreis Coesfeld konnte sich über den positiven Ausgang seines Verfahrens freuen. Das Amtsgericht (AG) Dülmen hat den Antrag der Staatsanwaltschaft Münster auf voräufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis zurückgewiesen. Der Mann war angeklagt worden, am 16. September 2024 gegen 17:10 Uhr an der Einmündung L.-Straße/N-Straße die Vorfahrt eines Radfahrers verletzt und dabei dessen Leib und Leben fahrlässig gefährdet zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB) – das Gericht sah das anders. (AG Duelmen, Beschluss vom 17.04.2025, Az.: 42 Ds-82 Js 12374/24-36/25).

Das Amtsgericht Landstuhl (AG) hat in einem Beschluss Grundsätze zur Beurteilung von Geschwindigkeitsverstößen zusammengestellt. Eine Autofahrerin, die in einer 30er-Zone mit 46 km/h geblitzt wurde, kam danach glimpflicher davon als zunächst angenommen – das Gericht stufte ihr Verhalten lediglich als fahrlässig ein (AG Landstuhl, Beschluss vom 07.08.2025, Az: 2 OWi 4211 Js 8201/25).

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich intensiv mit der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen in Europa befasst. Die Experten fordern den Gesetzgeber auf, die neuen EU-Vorgaben praxisgerecht umzusetzen und dabei für bundesweit einheitliche Verfahren zu sorgen. Kernpunkt ist die effektivere Vollstreckung von Bußgeldern über Ländergrenzen hinweg.

Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis einer 80-jährigen Autofahrerin aufgehoben. Der Grund: Die Polizei hatte die Frau als Halterin eines unfallflüchtigen Fahrzeugs befragt, ohne sie zuvor ordnungsgemäß über ihre Rechte als Beschuldigte zu belehren. Die dabei gemachten Angaben dürfen daher nicht verwertet werden. Einen dringenden Tatverdacht der Unfallflucht sah das Gericht zum Entscheidungszeitpunkt als nicht gegeben (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.06.2022, Az.: 5 Qs 40/22).

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich erstmals seit 2015 erneut mit dem Thema Alkohol am Lenker von Fahrrädern und Pedelecs befasst. Angesichts gestiegener Unfallzahlen und zunehmender Radverkehrsanteile fordern die Experten einen neuen Bußgeldtatbestand mit klaren Grenzwerten. Die Empfehlungen zielen auf mehr Verkehrssicherheit im Sinne der "Vision Zero" ab.

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat weitreichende Empfehlungen zur Bekämpfung der Ablenkung im Straßenverkehr verabschiedet. Die Experten sehen in der Handynutzung am Steuer ein massiv unterschätztes Unfallrisiko und fordern deutlich härtere Sanktionen sowie moderne Überwachungstechnologien.