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Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Ohne gegenwärtige Gefahr keine präventive Sicherstellung. Foto: The Ride Academy auf Unsplash
OVG Koblenz stellt klar: Motorrad wurde zu Unrecht von der Polizei sichergestellt

Die Polizei kann eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Dies rechtfertigt jedoch nicht, ein Motorrad sicherzustellen, wenn der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde und die Polizei sein vorangegangenes Verhalten als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet hat. In einem entsprechenden Fall sah das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz keine gegenwärtige Gefahr, die hätte abgewehrt werden müssen (Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.04.2024, Az.: 7 A 10988/23.OVG).

Foto: iStock.com/RobertCrum
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Bedeutender Sachschaden hat mit der Kosten- und Einkommensentwicklung mitzuhalten

Steigende Reparaturkosten im Fahrzeugbereich und steigende Einkommen wirken sich bei der Frage aus, ob sich jemand wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig macht. Denn dieser Tatbestand umfasst auch, dass sich der Täter vom Unfallort entfernt, obwohl er weiß oder wissen kann, dass an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist. Das Merkmal bedeutender Schaden ist insoweit allerdings einem steten Wandel unterzogen, wie eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg zeigt. Dieses hat die maßgebliche Schadensgrenze im Jahr 2023 auf 1.800 € angehoben (LG Hamburg, Beschluss vom 09.08.2023, Az.: 612 Qs 75/23).

Geschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich. Foto: iStock.com/Ralf Geithe
Nicht jedes Kündigungs-Risiko schützt vor einem Entzug der Fahrerlaubnis

Bei einer unzumutbaren Härte kann ein Gericht von einem Fahrverbot absehen. Eine solche ist, wie das Amtsgericht (AG) Landstuhl entschieden hat, jedoch nicht gegeben, wenn der Betroffene das einmonatige Fahrverbot vor dem Antritt einer neuen Stelle hätte absolvieren können. Außerdem sah es das Gericht nicht als unverhältnismäßig an, jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen, der wissend, dass die Fahrerlaubnis für ihn unverzichtbar ist, durch verkehrswidriges Verhalten seine Berufstätigkeit gefährdet (AG Landstuhl, Urteil vom 09.02.2024, Az.: 3 OWi 4211 Js 11919/23).

Der Niqab verstößt gegen das Verschleierungsverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs. iStock.com/Korrawin
OVG Rheinland-Pfalz lehnt Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Niqab im Straßenverkehr ab

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, dass der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz den Antrag einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zu Recht abgelehnt hat. Die Klägerin hatte sich in ihrem Antrag auf religiöse Überzeugungen berufen, die ihr das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) in der Öffentlichkeit vorschreiben (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024, Aze.: 7 A 10660/23.OVG)

Automatisch ist eine Vollverschleierung beim Fahren nicht erlaubt. Möglich ist eine Ausnahmegenehmigung. Foto: iStock.com/ZouZou1
Muslimische Glaubensangehörige hat keinen automatischen Anspruch auf Ausnahme vom Verschleierungsverbot

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine muslimische Frau aus Neuss keinen automatischen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot am Steuer hat. Die Regelung der Straßenverkehrsordnung, die das Verhüllen des Gesichts beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbietet, sei verfassungsgemäß und ziele darauf ab, die Identität von Fahrern bei automatisierten Verkehrskontrollen zu sichern, um sie bei Verkehrsverstößen heranziehen zu können. Zudem schütze die Regelung die Rundumsicht des Kraftfahrzeugführers. Gleichwohl kann eine im Ermessen der zuständigen Behörde stehende Ausnahmegenehmigung in Betracht kommen (OVG NRW, Urteil vom 05.07.2024, Az.: 8 A 3194/21).

Die Polizei kann ein Fahrzeug sicherstellen, um weitere Taten zu verhindern. Foto: iStock.com/welcomia
Gericht bestätigt die Sicherstellung eines Autos wegen wiederholter Verkehrsverstöße

Die Sicherstellung eines Fahrzeugs wegen wiederholter Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt in einem Eilverfahren bestätigt. Der Sohn des Halters hatte mit dem Fahrzeug wiederholt erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und war während der daraus resultierenden Fahrverbote am Steuer des Fahrzeugs geblitzt worden (VG Neustadt, Beschluss vom 30.04.2024, Az: 5 L 349/24.NW).