Skip to main content

Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Die Fußgängerzone von Trier war im Dezember 2020 Tatort des jetzt verurteilten Täters. Foto: Hongbin auf Unsplash
Bundesgerichtshof bestätigt das neue Urteil zur Amokfahrt in Trier

Das erste Urteil des Landgerichts (LG) Trier im Falle einer Amokfahrt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend aufgehoben. Daraufhin hat das Landgericht Trier den Angeklagten wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dieses Urteil hat der BGH nun bestätigt (BGH, Beschluss vom 28.01.2025, Az.: 4 StR 405/24)

Einen Niqab als Fahrerin zu tragen, ist auch aus der Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin unzulässig. Foto: iStock.com/ZouZou1
Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer: Verwaltungsgericht weist Klage ab

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat entschieden, dass eine Frau muslimischen Glaubens keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Niqab hat. Die Klage der Klägerin, die geltend machte, dass ihr religiöser Glauben es ihr vorschreibt, sich außerhalb der eigenen Wohnung vollverschleiert zu zeigen, wurde abgewiesen (VG Berlin, Urteil vom 27.01.2025, Aktenzeichen (VG 11 K 61/24).

Nicht alle bei einer Observation gewonnenen Daten können verwertet werden. Foto: iStock.com/huettenhoelscher
Während einer Observation gewonnene Erkenntnisse zum Fahren ohne Fahrerlaubnis können nicht verwertet werden

Läuft jemand, der wegen des Verdachts einer Straftat über einen längeren Zeitraum observiert wird, Gefahr, wegen in dieser Zeit begangener Verkehrsdelikte bestraft zu werden? Tendenziell eher nicht, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zeigt. Dieses hat bestätigt, dass in einem solchen Fall ein Beweisverwertungsverbot im Hinblick auf die personenbezogenen Daten besteht, die am Rande der Observation mit angefallen sind. Konkret ging es um einen Fall, bei dem der Angeklagte wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs observiert worden war und dabei aufgefallen ist, dass er eine Fahrt mit seinem Pkw zurückgelegt hatte, ohne über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2022, Az.: 2 RVs 15/22).

Unter anderem hat sich der Verkehrsgerichtstag 2025 mit der Frage beschäftigt, ob Fußgänger im Straßenverkehr Opfer oder Täter sind. Foto: Nk Ni auf Unsplash
Verkehrsrecht im Fokus: Die entscheidenden Ergebnisse des 63. Deutschen Verkehrsgerichtstags

Der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag (29. bis 31. Januar 2025) hat erneut zentrale Fragestellungen rund um das Verkehrsrecht in den Fokus gerückt. In verschiedenen Arbeitskreisen wurden brisante Themen wie Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr und die Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) eingehend analysiert. Darüber hinaus standen die „sieben Todsünden“ des § 315c StGB sowie die Rolle von Fußgängern im Verkehrsgeschehen zur Diskussion. Die Erkenntnisse aus diesen Sitzungen bieten wertvolle Einblicke in aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im deutschen Verkehrsrecht. Die Empfehlungen dienen häufig als Anregung für den Gesetzgeber. Wir stellen hier die Empfehlungen der für das Verkehrsstrafrecht und das Bußgeldrecht relevanten Arbeitskreise vor.

Behinderten-Parkplatz. Der entsprechende Ausweis muss gut sichtbar ausgelegt sein. Foto: iStock.com/eis:Amazing Nature Photography
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz: Der Ausweis muss gut lesbar ausgelegt sein

Ein schlecht lesbarer Parkausweis hat einem Autofahrer eine Geldbuße von 55 € und ein Abschleppen seines Fahrzeugs eingebracht. Er hatte berechtigt auf einen Behinderten-Parkplatz geparkt, der entsprechenden Ausweis lag jedoch nicht gut sichtbar hinter einer Fensterscheibe sondern auf der Mittekonsole auf Höhe der Sitzflächen. Das erfüllt laut Amtsgericht (AG) Schwerin jedoch nicht die Anforderungen an ein gut sichtbares Auslegen eines Parkausweises (AG Schwerin, Urteil vom 08.05.2023, Az.: 35 OWi 83/23).

Wer ist wann mit dem Auto unterwegs? Ein Fahrtenbuch schafft Klarheit. Foto: iStock.com/azgek
Fahrtenbuchauflage lässt sich nicht durch Zusage künftiger Mitwirkung bei der Fahrerermittlung aushebeln

Die Behördenentscheidung, eine Fahrtenbuchauflage zu erlassen, ist nicht allein aus dem Grund ermessensfehlerhaft, weil der Betroffene beteuert hat, künftig umfassend an der Aufklärung von Verkehrsverstößen mitzuwirken. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen klargestellt und einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts nicht zugelassen (VG NRW, Beschluss vom 14.10.2020, Az.: 9 A 2969/19).