Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Der für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat eine Entscheidung des Landgerichts Trier überwiegend aufgehoben. Dieses hatte den Angeklagten wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie weiteren Delikten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Grund war eine Amokfahrt des Angeklagten durch die Trierer Fußgängerzone, durch die fünf Menschen starben und 14 Personen zum Teil schwer verletzt wurden. Aus Sicht des BGH hat das Landgericht seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet (Beschluss des BGH vom 13.09.2023, Az.: 4 StR 40/23).

Flieht ein Pkw-Fahrer mit hoher Geschwindigkeit vor einem Polizeifahrzeug, das ihn verfolgt, stellt sich immer wieder die Frage, ob es durch dieses Fluchtverhalten auch zu einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen kommt, sodass der Fahrer entsprechend zu bestrafen ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat aufgezeigt, warum es sich in solchen Fällen mit der Einordnung als verbotenes Kraftfahrzeugrennen schwertut (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.11.2022, Az. 1 Ss 199/22).
Rechtsanwalt Christian Demuth wurde im September 2023 von FOCUS-Business als Top-Rechtsanwalt für den Bereich Verkehrsrecht ausgezeichnet. Seit 2013 werden jährlich Deutschlands Top-Rechtsanwälte und Top-Wirtschaftskanzleien gekürt, wobei insgesamt 21.000 Fachanwälte und Unternehmensrechtsabteilungen eingeladen wurden, die rund 14.000 Einzelempfehlungen abgegeben haben. Für die 12 Fachbereiche wurden mehr als 760 Rechtsanwälte empfohlen. Nur die in einem oder mehreren Bereichen am häufigsten empfohlenen Anwälte wurden ins Ranking aufgenommen. Die Ergebnisse sind auch in der Beilage des FOCUS-Hauptmagazins (Ausgabe 37/23) zu finden. Hier geht es zu einem Auszug der FOCUS Top-Liste Rechtsanwälte Verkehrsrecht

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat die Anforderungen an die Bildung einer Rettungsgasse verdeutlicht. Danach muss gemäß § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Rettungsgasse sofort gebildet werden, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Es gibt keine Frist für den Fahrer, zu überlegen, ob eine Rettungsgasse gebildet werden muss (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.09.2022, Az.: 2Ss (Owi) 137/22).

E-Scooter sind keine Alternative für eine harmlose Fortbewegung nach einem feucht-fröhlichen Abend. Denn wer betrunken mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss definitiv damit rechnen, seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat klargestellt, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Regelvermutung begründet, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu sein. Nur in Ausnahmefällen könne von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, so das Gericht (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2023, Az.: 1 Ss 276/22).

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat in einem Eilverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigt, wonach die Polizei ein Fahrzeug nach einem gefährlichen Überholmanöver sicherstellen durfte. Die besonderen Umstände des Falles wurden als ausreichende Grundlage für die Maßnahme zur Gefahrenabwehr angesehen (OVG Rheinland Pflaz, Beschluss vom 29.08.2023, Az.: 7 B 10593/23.OVG).