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Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

BGH schließt Verfahren um mörderisches Autorennen ab. Foto: istock.com/Believe_In_Me
BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Hannover zu einem Kraftfahrzeugrennen mit tödlichem Ausgang

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste Entscheidung in diesem Fall aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen hatte, konnte er nun die neuerliche Entscheidung des Landgerichts bestätigen. Es gab aus seiner Sicht weder Verfahrens- noch Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit ist die Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtswirksam (BGH, Beschluss vom 26.03.2025, Az.: 4 StR 487/24).

Wer ein mobiles Halteverbot nicht genau erkennen kann, muss noch mal nachschauen. Foto: Artists Eyes auf Unsplash
Bei Halte- und Parkverbotsschilder trifft die Verkehrsteilnehmer eine höhere Sorgfaltspflicht als im fließenden Verkehr

Geht es um Halteverbote, insbesondere um solche in Baustellenbereichen, ist von den Verkehrsteilnehmern ein gewisses Maß an Sorgfalts- und Informationspflicht gefordert. Diese Erfahrung musste der Halter eines Fahrzeugs machen, der sich gegen Abschleppkosten und eine Verwaltungsgebühr wehren wollte, damit vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf jedoch scheiterte (VG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2024, Az.: 14 K 222/23), obwohl sein Einspruch gegen den mit dem Falschparken einhergehenden Bußgeldbescheid zur Einstellung des Verfahrens vor dem Amtsgericht geführt hatte.

Nach deutschem Recht passen Autofahren und Vollverschleierung nicht zueinander. Foto: iStock.com/znm
Verwaltungsgericht Tier lehnt Gesichtsverschleierung beim Autofahren ab

Die aktuelle Serie mit Entscheidungen rund um das Tragen eines Gesichtsschleiers, eines Niqabs, wurde unlängst vom Verwaltungsgericht (VG) Trier fortgesetzt. Auch dieses hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung abgewiesen und die Verkehrssicherheit und den Schutz Dritter höher gewichtet (VG Trier, Urteil vom 25.02.2025, Az.: 9 K 4557/24.TR).

Fürs Messergebnis bringt der Blick in die Fallakte nichts. Dort geht es primär um die richtige Zuordnung zu Fahrzeug und Fahrer. Foto: stock.adobe.com/News5/Grundmann
OLG konkretisiert Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat ausgeführt, in welcher Weise Betroffene eines Geschwindigkeitsverstoßes Zugriff auf die relevanten Messunterlagen erhalten können. Die Rechtsbeschwerde bezüglich der Überlassung der sogenannten Falldatei wurde verworfen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.02.2025, Az.: 2 Orbs 233/24).

Das beim Einwohnermeldeamt hinterlege Ausweisfoto kann zur Fahreridentifikation beitragen. Foto: iStock.com/Christian Horz
Einwohnermeldeamt darf mit Passbild des vermutlichen Fahrers bei der Fahreridentifikation helfen

Dokumentiert ein Blitzerfoto eine Verkehrsordnungswidrigkeit, ist noch nicht garantiert, ob die Behörden auch des Fahrers habhaft werden können. Denn dieser muss zunächst identifiziert werden. Hierbei kann auch das Einwohnermeldeamt unterstützend tätig werden, indem es der Bußgeldstelle auf Anforderung ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers überlässt. Bei einer solchen "Amtshilfe" liegt kein Verstoß gegen die Regelungen des Pass- bzw. des Personalausweisgesetzes vor, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zeigt (OLG Koblenz, Beschluss vom 02.10.2020, Az.: 3 OWi 6 SsBs 258/20).

Wer am Verkehr teilnimmt, sollte normale Beschilderungen erfassen können. Foto: iStock.com/Anski
Schilderkombi für Geschwindigkeitsbeschränkung und Überholverbot ist nicht verwirrend

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte in der Lage sein, normale Verkehrsschilder zu erkennen und zu verstehen. Dies veranschaulicht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main. Dieses hat einem Betroffenen, der sich gegen eine Geldbuße von 900 € und ein dreimonatiges Fahrverbot wehren wollte, deutlich zu verstehen gegeben, dass eine Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und einem Überholverbot für Lkw und Busse nicht "verwirrend" sei. Das Gericht stellte klar, dass derjenige, der Verkehrsschilder nicht verstehe oder verstehen wolle, vorsätzlich handele, da er sich bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung stelle (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.01.2025, Az.: 2 Orbs 4/25).