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Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Automatisch ist eine Vollverschleierung beim Fahren nicht erlaubt. Möglich ist eine Ausnahmegenehmigung. Foto: iStock.com/ZouZou1
Muslimische Glaubensangehörige hat keinen automatischen Anspruch auf Ausnahme vom Verschleierungsverbot

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine muslimische Frau aus Neuss keinen automatischen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot am Steuer hat. Die Regelung der Straßenverkehrsordnung, die das Verhüllen des Gesichts beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbietet, sei verfassungsgemäß und ziele darauf ab, die Identität von Fahrern bei automatisierten Verkehrskontrollen zu sichern, um sie bei Verkehrsverstößen heranziehen zu können. Zudem schütze die Regelung die Rundumsicht des Kraftfahrzeugführers. Gleichwohl kann eine im Ermessen der zuständigen Behörde stehende Ausnahmegenehmigung in Betracht kommen (OVG NRW, Urteil vom 05.07.2024, Az.: 8 A 3194/21).

Die Polizei kann ein Fahrzeug sicherstellen, um weitere Taten zu verhindern. Foto: iStock.com/welcomia
Gericht bestätigt die Sicherstellung eines Autos wegen wiederholter Verkehrsverstöße

Die Sicherstellung eines Fahrzeugs wegen wiederholter Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt in einem Eilverfahren bestätigt. Der Sohn des Halters hatte mit dem Fahrzeug wiederholt erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und war während der daraus resultierenden Fahrverbote am Steuer des Fahrzeugs geblitzt worden (VG Neustadt, Beschluss vom 30.04.2024, Az: 5 L 349/24.NW).

Foto: iStock.com/Bjoern Wylezich
Bundessverfassungsgericht schafft Rechtssicherheit bei Knöllchen wegen Falschparkens

Ein Bußgeldbescheid über 30 € wegen Falschparkens hat es bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geschafft. Dieses entschied, dass ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Siegburg, welches eine Geldbuße in Höhe von 30 € wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstparkdauer ausgesprochen hatte, gegen das Willkürverbot des Grundgesetztes verstieß und damit verfassungswidrig war. Denn das AG hatte sich bei seinem Urteil zulasten des Fahrzeughalters lediglich auf die Feststellungen des Bußgeldbescheides, auf Lichtbilder des Fahrzeugs und auf die Haltereigenschaft des Beschwerdeführers gestützt. Allein aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer Halter des Pkw sei, dürfe nicht auf seine Täterschaft geschlossen werden, so das BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024, Az: 2 BvR 1457/23).

Geschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich. Foto: iStock.com/Ralf Geithe
Nicht jedes Kündigungs-Risiko schützt vor einem Entzug der Fahrerlaubnis

Bei einer unzumutbaren Härte kann ein Gericht von einem Fahrverbot absehen. Eine solche ist, wie das Amtsgericht (AG) Landstuhl entschieden hat, jedoch nicht gegeben, wenn der Betroffene das einmonatige Fahrverbot vor dem Antritt einer neuen Stelle hätte absolvieren können. Außerdem sah es das Gericht nicht als unverhältnismäßig an, jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen, der wissend, dass die Fahrerlaubnis für ihn unverzichtbar ist, durch verkehrswidriges Verhalten seine Berufstätigkeit gefährdet (AG Landstuhl, Urteil vom 09.02.2024, Az.: 3 OWi 4211 Js 11919/23).

Der vom Angeklagten auf der A9 verursachte Unfall endete tödlich. Foto: iStock.com/Keikona
Bundesgerichtshof hebt Urteil zum tödlichen Unfall auf der A9 zum zweiten Mal auf

Das erste Urteil des Landgerichts (LG) Ingolstadt war vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden. Daraufhin hatte das Landgericht den Angeklagten in einem erneuten Verfahren unter anderem wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dabei hat das LG aus Sicht des BGH Feststellungen zum Sachverhalt aus dem ersten Rechtsgang zu Unrecht als bindend angesehen. Die Folge: Der BGH hob das Urteil jetzt erneut auf und wies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das LG zurück (BGH, Beschluss vom 27. März 2024, Az.: 4 StrR 493/23).

Das Zusammentreffen zweier Verstöße muss nicht bedeuten, dass die Entscheidungen, gegen eine Regel zu verstoßen, auch zeitgleich gefallen sind. Foto: iStock.com/Stadtratte
Zwei Verfahren für ein Fahrzeug: Ordnungswidrigkeit und Straftat werden vom Gericht getrennt bewertet

Ein Urteil wegen einer Ordnungswidrigkeit schließt eine Verurteilung für eine strafbare Handlung nicht unbedingt aus. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass ein Bußgeldverfahren, welches wegen des versäumten Prüftermins für die technische Abnahme eines Fahrzeugs eingeleitet wurde, einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht im Wege steht. Dies gilt selbst dann, wenn beide Handlungen gleichzeitig ausgeführt wurden und sich auf dasselbe Fahrzeug bezogen. (OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.01.2024, 1 ORs 1 SRs 1623).