Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht
Sie bekommen ein Schreiben von der Polizei: "Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen soll festgestellt werden, wer das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XY-123 zu der Zeit geführt hat..."
Sie haben bestimmt schon davon gehört, dass Sie Ihren Führerschein beim Autofahren immer dabeihaben müssen. Doch wussten Sie, dass das Nicht-Mitführen des Führerscheins in bestimmten Situationen tatsächlich zu Ihrem Vorteil sein kann? Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht begegne ich in meiner Kanzlei in Düsseldorf regelmäßig Mandanten, die durch das Mitführen ihres Führerscheins erhebliche Nachteile erlitten haben.
Jeder kennt die Situation: Im Rückspiegel sehen Sie das Haltesignal der Polizei aufleuchten. Sie haben nichts gemacht, aber trotzdem steigt die Nervosität. Die Polizei kommt ans Auto und fragt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?"
Sie haben Post von der Polizei bekommen – eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Anhörungsbogen. Der erste Gedanke: "Was habe ich falsch gemacht?" Der zweite: "Ich muss da hingehen und das klären."
Ein kurzer Satz gegenüber der Polizei – und plötzlich steht Ihr Führerschein auf dem Spiel. Als Fachanwalt für Strafrecht erlebe ich in meiner Kanzlei in Düsseldorf immer wieder, wie scheinbar harmlose Aussagen bei der Polizei zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat entschieden, dass die Heranziehung eines Autofahrers zu Abschleppkosten rechtswidrig war. Der Grund: Die Stadt Koblenz konnte nicht hinreichend dokumentieren, dass die temporären Halteverbotsschilder ordnungsgemäß aufgestellt wurden. Das Urteil macht deutlich, welche Anforderungen an Verkehrsbehörden gestellt werden, wenn sie Bürger mit Abschleppkosten belasten wollen (VG Koblenz, Urteil vom 09.09.2020, Az.: 2 K 1308/19.KO).