Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem Beschluss die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers gegen seine Verurteilung wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung verworfen. Der Beschluss enthält grundlegende Ausführungen zur rechtlichen Behandlung von angeblich „lückenhaften“ Messprotokollen in Bußgeldverfahren (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2025, Az.: 2 Orbs 69/25).

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz hat die Rechte von Betroffenen bei standardisierten Geschwindigkeitsmessungen gestärkt. Er bekräftigt das umfassende Akteneinsichtsrecht – von statistischen Messreihen über Wartungsprotokolle bis hin zur Bedienungsanleitung des Enforcement Trailers „PoliScan FM1“. Die Entscheidung signalisiert Behörden und Gerichten, Verfahren rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten transparenter zu gestalten und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz zu wahren (VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.10.2022, Az.: VGH B 57/21).

Muslimischen Frauen ist es nicht gestattet, ein Kraftfahrzeug mit Gesichtsschleier (Niqab) zu führen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und den Antrag einer Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2025; Az.: OVG 1 N 17/25).

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat klargestellt, dass ein Fahrer nicht genau wissen muss, um wieviel km/h er die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, um sich einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig machen zu können. Das Gericht stellte klar, dass allein das Wissen, schneller als erlaubt gefahren zu sein, für die Annahme von Vorsatz ausreicht (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2022, Az.: 5 RBs 12/22).

Ein Taxifahrer aus Nordrhein-Westfalen darf seinen Führerschein zur Fahrgastbeförderung vorläufig behalten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde rechtswidrig war. Die Richter bemängelten eine unzulässige Ausweitung einer Gutachtenanordnung, auf deren Grundlage die Fahrerlaubnis entzogen worden war (OVG NRW, Beschluss vom 08.06.2022, Az.: 16 B 1237/21).

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste Entscheidung in diesem Fall aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen hatte, konnte er nun die neuerliche Entscheidung des Landgerichts bestätigen. Es gab aus seiner Sicht weder Verfahrens- noch Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit ist die Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtswirksam (BGH, Beschluss vom 26.03.2025, Az.: 4 StR 487/24).