Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat entschieden, dass die Heranziehung eines Autofahrers zu Abschleppkosten rechtswidrig war. Der Grund: Die Stadt Koblenz konnte nicht hinreichend dokumentieren, dass die temporären Halteverbotsschilder ordnungsgemäß aufgestellt wurden. Das Urteil macht deutlich, welche Anforderungen an Verkehrsbehörden gestellt werden, wenn sie Bürger mit Abschleppkosten belasten wollen (VG Koblenz, Urteil vom 09.09.2020, Az.: 2 K 1308/19.KO).
Ein Autofahrer aus Kiel musste ein Bußgeld wegen angeblichen Falschparkens nicht zahlen – das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig stellte klar: Ein Halteverbot ist nur wirksam, wenn Beginn und Ende eindeutig beschildert sind. Unterschiedlicher Straßenbelag genügt nicht, die Verbotszone muss deutlich erkennbar sein (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.06.2024, Az.: II Orbs 26/24)
Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat einer jungen Fahranfängerin im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ihren Führerschein zurückgegeben. Der Grund: Die Behörde hatte die gesetzlich vorgeschriebene klare Frist zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht gesetzt – ein Versäumnis mit weitreichenden Folgen (VG Aachen, Beschluss vom 25.02.2021, Az.: 3 L 775/20).
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat entschieden: Wer wiederholt stark alkoholisiert mit einem Mofa unterwegs ist, dem kann auch das Führen von Fahrrädern untersagt werden. Das Urteil bestätigt die weitreichenden Befugnisse der Fahrerlaubnisbehörden und wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen (OVG des Saarlandes, Urtiel vom 23.05.2025, Az.: 1 A 176/23).
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat entschiedne, dass Pedelec-Fahrer strafrechtlich nicht als Kraftfahrzeugführer gelten – und damit für sie auch andere Alkoholgrenzwerte gelten. Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit ihrer Revision (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2020, Az.: 2 Rv 35 Ss 175/20).
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen ein Fahrverbot wegen Cannabis-Konsums abgelehnt. Der Betroffene hatte geltend gemacht, dass zuvor aufgrund desselben Lebenssachverhalts bereits verwaltungsrechtlich die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen worden sei, und sah hierin eine Doppelbestrafung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2022, Az.: 2 RBs 179/22).