Besondere Aspekte des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Bußgeldrechts
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Dies rechtfertigt jedoch nicht, ein Motorrad sicherzustellen, wenn der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde und die Polizei sein vorangegangenes Verhalten als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet hat. In einem entsprechenden Fall sah das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz keine gegenwärtige Gefahr, die hätte abgewehrt werden müssen (Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.04.2024, Az.: 7 A 10988/23.OVG).
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine muslimische Frau aus Neuss keinen automatischen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot am Steuer hat. Die Regelung der Straßenverkehrsordnung, die das Verhüllen des Gesichts beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbietet, sei verfassungsgemäß und ziele darauf ab, die Identität von Fahrern bei automatisierten Verkehrskontrollen zu sichern, um sie bei Verkehrsverstößen heranziehen zu können. Zudem schütze die Regelung die Rundumsicht des Kraftfahrzeugführers. Gleichwohl kann eine im Ermessen der zuständigen Behörde stehende Ausnahmegenehmigung in Betracht kommen (OVG NRW, Urteil vom 05.07.2024, Az.: 8 A 3194/21).
Fristen zu wahren, ist mitunter nicht ganz einfach. Schnelle Übermittlungswege wie eine E-Mail können da vermeintlich helfen, sind aber nicht unbedingt zulässig. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe klargestellt, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht mittels einfacher E-Mail wirksam eingelegt werden kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.02.2023, Az.: 2 ORbs 35 Ss 4/23).
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, dass der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz den Antrag einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zu Recht abgelehnt hat. Die Klägerin hatte sich in ihrem Antrag auf religiöse Überzeugungen berufen, die ihr das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) in der Öffentlichkeit vorschreiben (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024, Aze.: 7 A 10660/23.OVG)
Die Sicherstellung eines Fahrzeugs wegen wiederholter Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt in einem Eilverfahren bestätigt. Der Sohn des Halters hatte mit dem Fahrzeug wiederholt erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und war während der daraus resultierenden Fahrverbote am Steuer des Fahrzeugs geblitzt worden (VG Neustadt, Beschluss vom 30.04.2024, Az: 5 L 349/24.NW).
Das Verkehrszeichen 220 gebietet, dass Einbahnstraßen nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden dürfen. In Gegenrichtung stehen Einbahnstraßen dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn nicht zur Verfügung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem haftungsrechtlichen Verfahren klargestellt, dass es sich bereits um einen Verstoß gegen diese Verkehrsregel handelt, wenn ein Fahrer mit seinem Fahrzeug zurücksetzt, um einem anderen Fahrzeug das Ausparken aus einer Parklücke zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 10.10.2023, Az.: VI ZR 287/22).