Besondere Aspekte des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Bußgeldrechts

Ein Anhänger mit falschem Kennzeichen gilt bereits dann als „in Gebrauch genommen“, wenn er im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) im Fall eines Angeklagten entschieden, der einen Anhänger mit einem nicht für dieses Fahrzeug vorgesehenen Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum am Straßenrand abgestellt hatte (BayObLG, Beschluss vom 03.11.2021, Az.: 203 StRR 504/21).

Ein Düsseldorfer Bürger ist mit seiner Klage gegen Tempo 30 auf der Merowingerstraße gescheitert. Das Verwaltungsgericht hält die Maßnahme für rechtmäßig und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung. Auch Elektroautos müssen sich an die Regel halten (VG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.20256, Az.: 3 K 1482/22).

Muslimischen Frauen ist es nicht gestattet, ein Kraftfahrzeug mit Gesichtsschleier (Niqab) zu führen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und den Antrag einer Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2025; Az.: OVG 1 N 17/25).

Ein Mann hat durch sein Verhalten am Unfallort die Arbeit von Rettungskräften behindert und muss dafür eine empfindliche Strafe hinnehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte sowohl ein Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren, mit dem der Mann Strafe von 110 Tagessätzen zu je 65 € verurteilt worden war, als auch ein ebenfalls verhängte Fahrverbot von vier Monaten (OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2022, Az.: III-4 R RVs 2/22).

Eine Frau aus dem Rhein-Erft-Kreis muss kein Fahrtenbuch führen – das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVGT) NRW. Die Behörde habe bei der Fahrerermittlung nach einer Tempoüberschreitung nicht alle zumutbaren Maßnahmen ausgeschöpft. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Pflichten der Behörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren (OVG NRW, Beschluss vom 30.05.2023, Az.: 8 A 2361/22).

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste Entscheidung in diesem Fall aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen hatte, konnte er nun die neuerliche Entscheidung des Landgerichts bestätigen. Es gab aus seiner Sicht weder Verfahrens- noch Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit ist die Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtswirksam (BGH, Beschluss vom 26.03.2025, Az.: 4 StR 487/24).