Besondere Aspekte des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Bußgeldrechts

Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigte das Amtsgericht (AG) Karlsruhe: Ein Lkw-Fahrer hatte sich während der Fahrt auf der Autobahn sein Frühstück zubereitet und verzehrt – und wurde dafür wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt (AG Karlsruhe, Urteil vom 29.04.2019, Az.: 6 OWi 440 Js 24131/18).

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich intensiv mit der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen in Europa befasst. Die Experten fordern den Gesetzgeber auf, die neuen EU-Vorgaben praxisgerecht umzusetzen und dabei für bundesweit einheitliche Verfahren zu sorgen. Kernpunkt ist die effektivere Vollstreckung von Bußgeldern über Ländergrenzen hinweg.

Ein Anhänger mit falschem Kennzeichen gilt bereits dann als „in Gebrauch genommen“, wenn er im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) im Fall eines Angeklagten entschieden, der einen Anhänger mit einem nicht für dieses Fahrzeug vorgesehenen Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum am Straßenrand abgestellt hatte (BayObLG, Beschluss vom 03.11.2021, Az.: 203 StRR 504/21).

Wenn auf der Autobahn der Verkehr zum Stillstand kommt, ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht. Diese Regelung ist in Deutschland weitgehend bekannt – doch wann genau muss eine Rettungsgasse gebildet werden, und wie schnell müssen Autofahrer reagieren? Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat in einem Beschluss klare Antworten gegeben und dabei deutlich gemacht, dass Autofahrer keinerlei Aufschub in Anspruch nehmen dürfen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.09.2022, Az.: 2 Ss(Owi) 137/22).

Vom 28. bis 30. Januar 2026 findet in Goslar der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Die traditionsreiche Veranstaltung, die seit 1963 jährlich in der alten Kaiserstadt ausgetragen wird, bringt rund 2.000 Verkehrsrechtsexperten aus ganz Deutschland und Europa zusammen. Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Vertreter der Verwaltung sowie Wissenschaftler diskutieren in verschiedenen Arbeitskreisen aktuelle verkehrsrechtliche Fragestellungen und erarbeiten Empfehlungen, die häufig den Weg in die Gesetzgebung finden.

Ein Mann hat durch sein Verhalten am Unfallort die Arbeit von Rettungskräften behindert und muss dafür eine empfindliche Strafe hinnehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte sowohl ein Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren, mit dem der Mann Strafe von 110 Tagessätzen zu je 65 € verurteilt worden war, als auch ein ebenfalls verhängte Fahrverbot von vier Monaten (OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2022, Az.: III-4 R RVs 2/22).