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Besondere Aspekte des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Bußgeldrechts

Ohne gegenwärtige Gefahr keine präventive Sicherstellung. Foto: The Ride Academy auf Unsplash
OVG Koblenz stellt klar: Motorrad wurde zu Unrecht von der Polizei sichergestellt

Die Polizei kann eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Dies rechtfertigt jedoch nicht, ein Motorrad sicherzustellen, wenn der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde und die Polizei sein vorangegangenes Verhalten als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet hat. In einem entsprechenden Fall sah das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz keine gegenwärtige Gefahr, die hätte abgewehrt werden müssen (Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.04.2024, Az.: 7 A 10988/23.OVG).

Automatisch ist eine Vollverschleierung beim Fahren nicht erlaubt. Möglich ist eine Ausnahmegenehmigung. Foto: iStock.com/ZouZou1
Muslimische Glaubensangehörige hat keinen automatischen Anspruch auf Ausnahme vom Verschleierungsverbot

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine muslimische Frau aus Neuss keinen automatischen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot am Steuer hat. Die Regelung der Straßenverkehrsordnung, die das Verhüllen des Gesichts beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbietet, sei verfassungsgemäß und ziele darauf ab, die Identität von Fahrern bei automatisierten Verkehrskontrollen zu sichern, um sie bei Verkehrsverstößen heranziehen zu können. Zudem schütze die Regelung die Rundumsicht des Kraftfahrzeugführers. Gleichwohl kann eine im Ermessen der zuständigen Behörde stehende Ausnahmegenehmigung in Betracht kommen (OVG NRW, Urteil vom 05.07.2024, Az.: 8 A 3194/21).

Achtung: Eine einfache E-Mail genügt nicht unbedingt, um wirksam Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen zu können. iStock.com/PUGUN SJ
Der Einspruch mit einer einfachen E-Mail gegen einen Bußgeldbescheid reicht nicht aus, um die Fristen zu wahren

Fristen zu wahren, ist mitunter nicht ganz einfach. Schnelle Übermittlungswege wie eine E-Mail können da vermeintlich helfen, sind aber nicht unbedingt zulässig. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe klargestellt, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht mittels einfacher E-Mail wirksam eingelegt werden kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.02.2023, Az.: 2 ORbs 35 Ss 4/23).

Der Niqab verstößt gegen das Verschleierungsverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs. iStock.com/Korrawin
OVG Rheinland-Pfalz lehnt Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Niqab im Straßenverkehr ab

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, dass der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz den Antrag einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zu Recht abgelehnt hat. Die Klägerin hatte sich in ihrem Antrag auf religiöse Überzeugungen berufen, die ihr das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) in der Öffentlichkeit vorschreiben (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024, Aze.: 7 A 10660/23.OVG)

Die Polizei kann ein Fahrzeug sicherstellen, um weitere Taten zu verhindern. Foto: iStock.com/welcomia
Gericht bestätigt die Sicherstellung eines Autos wegen wiederholter Verkehrsverstöße

Die Sicherstellung eines Fahrzeugs wegen wiederholter Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt in einem Eilverfahren bestätigt. Der Sohn des Halters hatte mit dem Fahrzeug wiederholt erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und war während der daraus resultierenden Fahrverbote am Steuer des Fahrzeugs geblitzt worden (VG Neustadt, Beschluss vom 30.04.2024, Az: 5 L 349/24.NW).

Einbahnstraße: Auch wenn es "nur" um die Parklücke geht, ist Rückwärtsfahren nicht zulässig. Foto: iStock.com/Detailfoto
Das von der Straßenverkehrsordnung verbotene Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist eng auszulegen

Das Verkehrszeichen 220 gebietet, dass Einbahnstraßen nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden dürfen. In Gegenrichtung stehen Einbahnstraßen dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn nicht zur Verfügung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem haftungsrechtlichen Verfahren klargestellt, dass es sich bereits um einen Verstoß gegen diese Verkehrsregel handelt, wenn ein Fahrer mit seinem Fahrzeug zurücksetzt, um einem anderen Fahrzeug das Ausparken aus einer Parklücke zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 10.10.2023, Az.: VI ZR 287/22).