Besondere Aspekte des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Bußgeldrechts

Einen Stinkefinger zu zeigen, ist nicht immer gleich eine Beamtenbeleidigung. Foto: Gina Sanders - stock.adobe.com
Freispruch nach Stinkefinger in Richtung Radarmessgerät

Ein Autofahrer, der einem Messbediensteten bei der Vorbeifahrt an einem Radarmessgerät den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt hatte und dabei geblitzt wurde, ist vom Landgericht Düsseldorf vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Wegen dieses "Stinkefingers" war der  Autofahrer vom Amtsgericht Ratingen im Februar 2022 noch zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung in Höhe 30 Tagessätzen mal 40 Euro – also insgesamt 1.200 Euro - verurteilt worden.

Zur Einhaltung der Achslast muss ein Lkw-Fahrer die Ladung im Zweifel so weit reduzieren, bis er auf der sicheren Seite ist

Wer einen Lkw fährt, muss darauf achten, die zulässige Achslast nicht zu überschreiten. Andernfalls droht ein Bußgeld wegen Überladung. Das Oberlandesgericht (OLG) hat klargestellt, dass es für den Vorwurf einer fahrlässigen Überladung nicht darauf ankommt, ob der Fahrzeugführer die Überladung erkennen konnte, sondern vielmehr entscheidend ist, ob er sie hätte vermeiden können. Und das hat zur Folge, dass der Lkw-Fahrer im Zweifel die Ladung so weit reduzieren muss, bis er sich hinsichtlich der zulässigen Achslasten auf der sicheren Seite befindet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2022 Az.: IV-2 RBs 85/22).

Das Tragen einer Vollverschleierung beim Autofahren führt ohne Ausnahmegenehmigung zu einem Bußgeld

Trägt eine gläubige Muslima beim Führen eines Pkw einen Niqab, also eine das Gesicht bis auf die Augenpartie verhüllende Vollverschleierung, kann sie wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeugs mit verdecktem Gesicht mit einem Bußgeld belegt werden. Die entsprechende Bußgeldnorm beeinträchtigt höchstens mittelbar in der Religionsausübung. Die Religionsfreiheit muss sich der Sicherheit des Straßenverkehrs als einem Gemeinschaftswert von Verfassungsrang unterordnen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf klargestellt und dabei auf die ähnlich gelagerte Situation verwiesen, dass Turbanträger verpflichtet sind, bei Fahrten mit einem Motorrad einen Motorradhelm zu tragen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2022, Az.: 2 RBs 73/22).

Lkw mit Showbeleuchtung führt nicht automatisch zu Bußgeld wegen Führens des Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis

Auch wenn mehr als 110 zusätzliche LED-Leuchten an einem Lkw angebracht sind, führt das aus Sicht des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Vielmehr muss vom Gericht festgestellt werden, dass diese besondere Beleuchtung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt. Da die Vorinstanz dies nicht eindeutig geklärt hatte, hob das OLG deren Entscheidung auf und verwies das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück (OLG Zweibrücken; Beschluss vom 24.05.2022, Az.: 1 OWi Ss Bs 101/21).

Düsseldorf kann nur mit Bußgeldern und nicht mit Verboten gegen das Auto-Posen im Stadtgebiet vorgehen

Das sogenannte Auto-Posen ist ein Thema, das die Gemüter bewegt. Bei den einen ist es eine beliebte Beschäftigung – vor allem in der Innenstadt, wo es ein großes Publikum gibt. Die anderen sehen es als unmögliches Verhalten an und möchten mit allen Mitteln dagegen vorgehen. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat der Landeshauptstadt jetzt jedoch Grenzen aufgezeigt: Düsseldorf darf Auto-Posern das Posen nicht verbieten. Für das Posen können lediglich Bußgelder in Höhe von 80 bis 100 € verhängt werden – und das ohne Punkteeintrag in Flensburg (VG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2022, Az.: 6 K 4721/21).

Deutscher Verkehrsgerichtstag spricht sich für eine Überarbeitung der Cannabis-Grenzwerte aus

Es war der 60. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der am 19. August 2022 in Goslar zu Ende ging. Ein Jubiläum, das coronabedingt nicht zum üblichen Zeitpunkt Ende Januar stattfinden konnte, sondern ausnahmsweise in den Sommer verlegt werden musste. Viele wichtige Themen des Verkehrsrechts standen auf der Tagesordnung. Hier die wichtigsten Empfehlungen, mit denen sich der Gesetzgeber und viele andere Bereiche in den kommenden Monaten auseinandersetzen sollten:

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