Besondere Aspekte des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Bußgeldrechts

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich intensiv mit der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen in Europa befasst. Die Experten fordern den Gesetzgeber auf, die neuen EU-Vorgaben praxisgerecht umzusetzen und dabei für bundesweit einheitliche Verfahren zu sorgen. Kernpunkt ist die effektivere Vollstreckung von Bußgeldern über Ländergrenzen hinweg.

Ein Anhänger mit falschem Kennzeichen gilt bereits dann als „in Gebrauch genommen“, wenn er im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) im Fall eines Angeklagten entschieden, der einen Anhänger mit einem nicht für dieses Fahrzeug vorgesehenen Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum am Straßenrand abgestellt hatte (BayObLG, Beschluss vom 03.11.2021, Az.: 203 StRR 504/21).

Ein Düsseldorfer Bürger ist mit seiner Klage gegen Tempo 30 auf der Merowingerstraße gescheitert. Das Verwaltungsgericht hält die Maßnahme für rechtmäßig und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung. Auch Elektroautos müssen sich an die Regel halten (VG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.20256, Az.: 3 K 1482/22).

Vom 28. bis 30. Januar 2026 findet in Goslar der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Die traditionsreiche Veranstaltung, die seit 1963 jährlich in der alten Kaiserstadt ausgetragen wird, bringt rund 2.000 Verkehrsrechtsexperten aus ganz Deutschland und Europa zusammen. Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Vertreter der Verwaltung sowie Wissenschaftler diskutieren in verschiedenen Arbeitskreisen aktuelle verkehrsrechtliche Fragestellungen und erarbeiten Empfehlungen, die häufig den Weg in die Gesetzgebung finden.

Ein Mann hat durch sein Verhalten am Unfallort die Arbeit von Rettungskräften behindert und muss dafür eine empfindliche Strafe hinnehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte sowohl ein Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren, mit dem der Mann Strafe von 110 Tagessätzen zu je 65 € verurteilt worden war, als auch ein ebenfalls verhängte Fahrverbot von vier Monaten (OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2022, Az.: III-4 R RVs 2/22).

Eine Frau aus dem Rhein-Erft-Kreis muss kein Fahrtenbuch führen – das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVGT) NRW. Die Behörde habe bei der Fahrerermittlung nach einer Tempoüberschreitung nicht alle zumutbaren Maßnahmen ausgeschöpft. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Pflichten der Behörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren (OVG NRW, Beschluss vom 30.05.2023, Az.: 8 A 2361/22).