Besondere Aspekte des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Bußgeldrechts

Ein Düsseldorfer Bürger ist mit seiner Klage gegen Tempo 30 auf der Merowingerstraße gescheitert. Das Verwaltungsgericht hält die Maßnahme für rechtmäßig und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung. Auch Elektroautos müssen sich an die Regel halten (VG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.20256, Az.: 3 K 1482/22).

Muslimischen Frauen ist es nicht gestattet, ein Kraftfahrzeug mit Gesichtsschleier (Niqab) zu führen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und den Antrag einer Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2025; Az.: OVG 1 N 17/25).

Dokumentiert ein Blitzerfoto eine Verkehrsordnungswidrigkeit, ist noch nicht garantiert, ob die Behörden auch des Fahrers habhaft werden können. Denn dieser muss zunächst identifiziert werden. Hierbei kann auch das Einwohnermeldeamt unterstützend tätig werden, indem es der Bußgeldstelle auf Anforderung ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers überlässt. Bei einer solchen "Amtshilfe" liegt kein Verstoß gegen die Regelungen des Pass- bzw. des Personalausweisgesetzes vor, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zeigt (OLG Koblenz, Beschluss vom 02.10.2020, Az.: 3 OWi 6 SsBs 258/20).

Eine Frau aus dem Rhein-Erft-Kreis muss kein Fahrtenbuch führen – das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVGT) NRW. Die Behörde habe bei der Fahrerermittlung nach einer Tempoüberschreitung nicht alle zumutbaren Maßnahmen ausgeschöpft. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Pflichten der Behörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren (OVG NRW, Beschluss vom 30.05.2023, Az.: 8 A 2361/22).

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste Entscheidung in diesem Fall aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen hatte, konnte er nun die neuerliche Entscheidung des Landgerichts bestätigen. Es gab aus seiner Sicht weder Verfahrens- noch Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit ist die Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtswirksam (BGH, Beschluss vom 26.03.2025, Az.: 4 StR 487/24).

Die aktuelle Serie mit Entscheidungen rund um das Tragen eines Gesichtsschleiers, eines Niqabs, wurde unlängst vom Verwaltungsgericht (VG) Trier fortgesetzt. Auch dieses hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung abgewiesen und die Verkehrssicherheit und den Schutz Dritter höher gewichtet (VG Trier, Urteil vom 25.02.2025, Az.: 9 K 4557/24.TR).