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Vollmacht in Straf- und Bußgeldverfahren
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Bei unaufschiebbaren Anliegen (wie Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme) sind wir auch unter der Mobiltelefonnummer 0178 5911799 erreichbar.
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Jeder Betroffene im Bußgeldverfahren hat einen rechtsstaatlich verbürgten Anspruch, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten belangt zu werden. Fehler bei Messungen sind jedoch nicht ungewöhnlich. Punkte können oft vermieden werden, von einem Fahrverbot kann unter bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden. Um eine erfolgreiche Verteidigung zu ermöglichen bedarf es der versierten Beurteilung des Sachverhalts. Der Verteidiger kann im Bußgeldverfahren auf Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Messung aufmerksam machen. Das Gesetz gibt ihm die Möglichkeit zur umfassenden Akteneinsicht und Stellung von Beweisanträgen. Um sich unseren juristischen Beistand zu sichern müssen Sie keine langen Wege in Kauf nehmen. Sie können uns jederzeit und jederorts unkompliziert mit Ihrer Verteidgung beauftragen. Rechtsanwalt Demuth kann Sie deutschlandweit überall vertreten, unabhängig vom Ort des angeblichen Verstoßes oder Ihrem Wohnort. Bei Problemen mit Auslandsbezug kooperieren wir mit ortsansässigen Partnerkanzleien.
Bei der Entscheidung für einen Rechtsanwalt sollte jeder darauf achten, einen Anwalt seines Vertrauens auszuwählen. Denn es geht um das eigene Recht - nicht um das wirtschaftliche Interesse der Rechtsschutzversicherung. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
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