Kostenfreie Erstberatung ermöglicht ein Ausloten der Chancen
Dass sich Rechtsuchende erst einmal orientieren wollen, hat 2017 auch der Bundesgerichtshof anerkannt. Er entschied, dass ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten eine kostenlose Erstberatung anbietet, nicht gegen die Grundsätze des anwaltlichen Gebührenrechts verstößt. Damit machte das Gericht den Weg für einen sehr pragmatischen Ansatz frei: Denn viele Betroffene haben von einem Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt Abstand genommen, weil sie sofort eine Rechnung ihres Rechtsanwalts befürchteten. Dabei ist es gerade im Verkehrsrecht wichtig, sich einen Überblick über die Chancen und Möglichkeiten zu verschaffen, erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, oder die Weichen in einem Strafverfahren zum Verkehrsrecht frühzeitig richtig zu stellen. Denn den Kosten für eine Verteidigung steht im Verkehrsrecht oft ein Gewinn an Mobilität gegenüber - z.B. wenn die Fahrerlaubnis schneller wiedererlangt werden kann, als der Betroffene zunächst gedacht hatte.
Die kostenfreie Erstberatung hilft den Betroffenen auch, sich ein Bild von dem Rechtsanwalt zu machen, den sie sich für die Regulierung ihrer Probleme im Verkehrsrecht ausgewählt haben. Denn für Rechtssuchende ist es neben den fachlichen Fragen aus dem Verkehrsrecht oder dem Verkehrsstrafrecht auch wichtig zu wissen, wer ihr Rechtsanwalt ist, da sie sich ihm mit den Aspekten ihres persönlichen Falls anvertrauen müssen. Und das fällt auch im Verkehrsrecht und im Verkehrsstrafrecht umso leichter, je besser man sich als Betroffener oder Beschuldigter von seinem Rechtsanwalt verstanden fühlt.
Nehmen Sie also Kontakt mit mir auf, wenn Sie Fragen zu folgenden Bereichen haben: Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringem Abstand, Rotlichtverstößen, Fahrten unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, bei Straftaten wie Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht, Verkehrsgefährdung, Nötigung, Körperverletzung. Ich helfe Ihnen mit meiner Expertise als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei allen Bußgeldern, Führerscheinentzug und Straftaten rund um das Verkehrsrecht.